Rechtsprechung: Verkäufer muss Hinsendekosten beim Widerruf erstatten

Einhörnchen

Rear Admiral
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Was mir bisher nicht bekannt war: Der Verkäufer muss beim Fernabsatz die Rücksendekosten zwar erst ab einem Bestellwert von über 40EUR tragen, die Hinsendekosten aber in jedem Fall.

So folgende Gerichtsurteile:
- OLG Frankfurt, Az. 9 U 140/01
- LG Karlsruhe, Az. 10 O 794/05
- OLG Karlsruhe, Az. 15 U 226/06

Die Gerichte beziehen sich hier einstimmig auf Artikel 6, Absatz 2 Satz 2 der europäischen Fernabsatzrichtlinie.

Demnach sind dem Verbraucher alle geleisteten Zahlungen, mit Ausnahme der Rücksendekosten bei einem Bestellwert bis zu 40EUR, zu erstatten.

Die Aufteilung in einen Kaufvertrag und Versendungsvertrag (dies wäre dann eine nicht widerrufbare Dienstleistung) ist laut den Gerichtsurteilen nicht zulässig.

Mehr dazu: c't, Ausgabe 26 vom 10.12.2007, S. 186.
 
Zuletzt bearbeitet:
Guter und interessanter Hinweis. Danke!
 
10tacle schrieb:
Ist das nicht schon immer so? Ziel des Fernabsatzgesetzes war es doch unteranderem dem Kunden der Online bestellt keine Kosten aufzubrummen die er per Ladenkauf auch nicht hätte oder so ähnlich!?
Einige machen das, viele nicht. Ich erinnere mich, dass ich gerade bei Hardware-Versandhäusern (nenne jetzt mal keine Namen, da ich die Unterlagen nicht bei mir habe und niemanden schlecht machen möchte) die nie bekommen habe. Dell dagegen erstattet sie.
 
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