Einhörnchen
Rear Admiral
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- März 2007
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Was mir bisher nicht bekannt war: Der Verkäufer muss beim Fernabsatz die Rücksendekosten zwar erst ab einem Bestellwert von über 40EUR tragen, die Hinsendekosten aber in jedem Fall.
So folgende Gerichtsurteile:
- OLG Frankfurt, Az. 9 U 140/01
- LG Karlsruhe, Az. 10 O 794/05
- OLG Karlsruhe, Az. 15 U 226/06
Die Gerichte beziehen sich hier einstimmig auf Artikel 6, Absatz 2 Satz 2 der europäischen Fernabsatzrichtlinie.
Demnach sind dem Verbraucher alle geleisteten Zahlungen, mit Ausnahme der Rücksendekosten bei einem Bestellwert bis zu 40EUR, zu erstatten.
Die Aufteilung in einen Kaufvertrag und Versendungsvertrag (dies wäre dann eine nicht widerrufbare Dienstleistung) ist laut den Gerichtsurteilen nicht zulässig.
Mehr dazu: c't, Ausgabe 26 vom 10.12.2007, S. 186.
So folgende Gerichtsurteile:
- OLG Frankfurt, Az. 9 U 140/01
- LG Karlsruhe, Az. 10 O 794/05
- OLG Karlsruhe, Az. 15 U 226/06
Die Gerichte beziehen sich hier einstimmig auf Artikel 6, Absatz 2 Satz 2 der europäischen Fernabsatzrichtlinie.
Demnach sind dem Verbraucher alle geleisteten Zahlungen, mit Ausnahme der Rücksendekosten bei einem Bestellwert bis zu 40EUR, zu erstatten.
Die Aufteilung in einen Kaufvertrag und Versendungsvertrag (dies wäre dann eine nicht widerrufbare Dienstleistung) ist laut den Gerichtsurteilen nicht zulässig.
Mehr dazu: c't, Ausgabe 26 vom 10.12.2007, S. 186.
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