Rechtsstreit - Termin beim Arbeitsgericht

niz

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Folgenden Montag (17. Feb.) ist es so weit. Ich werde mit meinem ehemaligen Arbeitgeber beim Arbietsgericht in einem Rechtsstreit sein. Wie in vielen Streitigkeiten geht es auch hierbei um Geld. Folgende Situation:

Am 26.11.02 erhielt ich meine fristlose Kündigung zum 31.10.02, welche zurückdatiert auf den 04.10.02 war. Eine Woche vor dem 31.10.02 wurde mir mündlich bekanntgegeben, dass ich ab der nächsten Woche nicht mehr zu erscheinen brauche, da der Betrieb Insolvenz anmelden wird und der Konkursverwalter bereits in der nächsten Woche kommen würde. Soweit so gut.

Da ich in der Ausbildung (13. Monat) war, habe ich mich sofort in dieser besagten Woche aufgemacht, und entsprechende Wege eingeleitet - Arbeitslosengeld, Berufsinformationszentrum, Termine mit Berufsberatern, blabla ...

Am 26.11.02 bekam ich mit der Kündigung (die ich mir abholen musste, weil das angebliche Original in der Post angeblich verschwunden ist) auch die Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt und meine Lohnsteuerkarte. Mit der Arbeitsbescheinigung konnte ich erst Arbeitslosengeld beantragen (26 Tage zu spät), weil man mich ohne Bescheinigung angeblich nicht Arbeitslos/suchen eintragen könne. In diesen mehr als 26 Tagen habe ich immer wieder beim Arbeitsgeber nach dieser Bescheinigung angefragt - ohne positiven erfolg; halt bis zum 26.11. Meine Ausbildungsvergütung habe ich aber für diesen letzten Monat (Oktober) nicht bekommen, obwohl die entsprechenden Steuern in der Lohnsteuerkarte abgeführt worden und eingetragen sind.

Nach etlichen Gesprächen kam es dann zur Schlichtungsverhandlung bei der IHK. Der ersten Termin wurde von meinem Ex-Chef nicht wahrgenommen, weil er angeblich krank war. Beim zweiten angefallenen termin war er ebenfalls nicht erschienen und hat auch keinen vertreter gesandt. Daraufhin wurde meinem Antrag auch ohne weiteren bedenkens stattgegeben. Es wurde von der IHK gefordert, die letzte Zahlung (für Oktober) zu tätigen und für die darauffolgenden Monate November, Dezember und Januar ebenfalls zu zahlen, weil diese Kündigung nicht rechtens war. Der dafür bekanntgegebene Grund war schon anfang des Jahres 2002 bekannt (Krankheit) und auch eine solche Rückdatierung ist nicht im Sinne des Erfinders gewesen ... vorallem bei Auszubildenden.

Das war die Vorgeschichte ... Wers bis hier hin geschafft hat, erstmal herzlichen Glückwunsch. Denn vor ein paar Tagen hab ich wieder Post vom Arbeitsgericht bekommen, in dem einiges an Anhängen ist, was von den Anwälten meines Ex-Chefs kommt: Diverse Atteste, die nicht das Datum von irgendeinem Termin kreuzen und Einweisungen und Klinikbescheinigungen, die lt. Datum weit ausserhalb dieser IHK Schlichtungsterminzeit und Anhörungszeit war. Also alles irgendwie ohne belangen.

Aber trotz alle dem ist der Antrag der gegnerischen Partei folgender:
Es wird beantragt die Klage zurückzuweisen
Sprich ich bekomme keine Ausbildungsvergütung mehr, obwohl sie mir vertraglich zusteht und ich habe wieder über ein Jahr Zeit verplempert, weil ich ne Ausbildung angefangen hab. Die begründung für die Abweisung der Klage ist, dass der GF schwer erkrankt ist, und die Firma möglicherweise aufgegeben werden muss... (Lt. Insolvenzgericht ist aber immernoch kein solcher Insolvenzantrag beantragt worden)...

Jetzt zu meiner Sorge: Ich kreze da am Montag lediglich mit meinem Vater auf. Mein Ex-Chef lässt sich fein von seinen fett bezahlten Anwälten vertreten. Wenn ich mich in meinem Freundeskreis so umhöre, wie sie die Situation bewerten würden, bekomme ich klare zusprüche. Aber das ist sicher nur, weil es im Freundeskreis ist, oder? Vielleicht kann mir ein Aussenstehender oder jemand, der in der Materie Ahnung hat, sagen, wie er diesen Fall sieht und was ich evtl. zu beachten habe. Ich hab nämlich nicht wirklich erfahrung darin, Arbeitslos zu sein bzw. vor Gericht in einem Rechtsstreit zu "streiten". ;)
 
Ich hoffe doch sehr, daß du dich durch einen Anwalt vertreten lässt. Sowas selbst in die Hand zu nehmen ist nicht besonders klug.
 
Geh zum Amtsgericht und lass Dir eine Bescheinigung ausstellen, damit bekommst Du kostenlosen Rechtsschutz. Damit suchst Du Dir einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und beauftragst ihn, Dich am Montag zu vertreten. Wenn Du Minderjährig oder in der Ausbildung bist, bekommst Du diese Bescheinigung, nennt sich Prozesskostenhilfe oder so ähnlich. Es muß aber schnell gehen, da der Rechtsanwalt am Montag auch Zeit haben muß. Evtl kann er noch eine Vertagung des Termins beantragen, damit er sich in die Akten einlesen kann. Dann solltest Du unbedingt bei der IHK vorstellig werden, ob die einen Betrieb ausmachen können, der Dich weiter ausbildet. Sonst hast Du ja wirklich das Jahr verschenkt. Ob Du bei Gericht durchkommst, kann ich nicht beurteilen, liegt am Richter. Meist wird aber für den Arbeitnehmer entschieden. Evtl bekommst Du sogar noch eine Abfindung für die verlorene Zeit. Du solltest auch auf Wiedereinstellung klagen, damit keine Lücken in Deiner Ausbildungszeit entstehen. Ob Dir aber damit weitergeholfen ist, ??? In einem Betrieb weiterzuarbeiten, der vom Gericht dazu verdonnert wird, Dich weiter zu beschäftigen, ???
 
Als wir den Fall beim Arbeitsgericht aufgenommen haben wurde mir gesagt, dass ich auch später noch einen Anwalt hinzuschalten könne. Was mich allerdings eher abschreckt ist, dass ich ihn dann auch höchstwahrscheinlich zahlen muss ... Ich habe keine Mittel und ausserdem ist lt. IHK die Lage eindeutig und zu meinen Gunsten.

/edit

Ich habe nicht mehr vor noch eine Ausbildung zu machen. Infoabende vom BIZ haben mich dazu gebracht mich im Mai einzuschreiben und ab dem Wintersemester Medieninformatik oder Medizinininformatik an der FH zu studieren. Ausbildung hat sich somit für mich erledigt. Aber bekomme ich diese Bescheinigung dann trotzdem, denn immerhin ist ja all dies geschehen, als ich noch in der Ausbildung war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Original erstellt von DunkelAngst
Als wir den Fall beim Arbeitsgericht aufgenommen haben wurde mir gesagt, dass ich auch später noch einen Anwalt hinzuschalten könne. Was mich allerdings eher abschreckt ist, dass ich ihn dann auch höchstwahrscheinlich zahlen muss ... Ich habe keine Mittel und ausserdem ist lt. IHK die Lage eindeutig und zu meinen Gunsten.

Wenn Du Prozesskostenhilfe beantragst, brauchst Du den Anwalt nicht zu zahlen. Dazu mußt Du aber beim Amtsgericht eine Bescheinigung beantragen. Nur schnell sollte es gehen, bis Montag ist es nicht mehr weit.
 
Auf dem Meer und vor deutschen Gerichten legt man sein Schicksal in Gottes Hände.
Ich mußte schon oft die Erfahrung machen, dass Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Sachen sind. Zumal Recht nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat.

Aber bei Deinem Fall sehe ich durchwegs positives für dich. Sollte alles nach Deinen Vorstellungen über die Bühne gehen.
 
Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe und ein damit resultirendes hinzunehmen eines Rechtsanwaltes des Arbeitsrecht, ist lt. dem Herren, der meinen Fall aufgenommen hat (ich hab grad mit ihm telefoniert), überflüssig. Klar könnte ich das gern tun, und er sieht da auch keine Schwierigkeiten, aber in diesem, meinem Fall ist dieser Schritt eindeutig zu weit. Ein hinzuziehen eines Anwaltes ist dahingehend überflüssig, weil der Fall eindeutig wäre. Sollte aber trotz alle dem die gegnerische Partei ihren Antrag durchsetzen, wäre das auf jeden Fall der nächste Schritt.

Heisst also ohne Prozesskostenantrag bis Montag warten und den Einschätzungen des Arbeitsgerichts-Mitarbeiters, meines Vaters und seines Anwaltes vertrauen. Dieser hat nämlich auch gesagt, dass es leicht übertrieben wäre, mit einem Anwalt aufzukreuzen, wenn man selbst vertreten ist.
 
Gerade wenn man im Recht ist, hilft einem ein Anwalt ungemein. Du weisst ja nicht, was die Gegenseite an Schweinereien ausgeheckt hat. Ausserdem kennt ein Anwalt alle gesetzlichen Möglichkeiten und kann ggf. mehr für dich rausholen (wenn's überhaupt was zu holen gibt).
Ausserdem hast du weniger Stress mit dem ganzen Mist und kannst dich auf's wesentliche konzentrieren, nämlich die Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle.

Ohne einen Anwalt zahle ich nicht mal mehr meine Strafzettel.
 
Ich bin zwar kein Jurist, denke aber trotzdem, daß Du gute Chancen hast.

Greif Dir mal ein BGB und lies Dir den § 626 durch. Dort steht drin, daß eine fristlose Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen kann, nachdem der Kündigungsberechtigte - hier Dein Chef - von den für die Kündigung maßgeblichen Tatsachen Kenntnis erlangt hat. Deine schon länger bekannte Erkrankung kann also kein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Die ist dann verspätet erfolgt und somit unwirksam. Ich denke, das ist auch die Grundlage, warum Dein Fall bisher insgesamt eindeutig zu Deinen Gunsten beurteilt wurde.

Einen anderen Kündigungsgrund kann Dein Chef nicht nachschieben, vor allem, wenn Du Die Krankheit als Kündigungsgrund schriftlich hast (nach § 626(2)3 hast Du einen Anspruch auf schriftliche Bekanntgabe des Kündigungsgrundes). Und wenn Du keinen entsprechenden Wisch hast, hätte Dich Dein Chef wegen anderer Gründe zunächst einmal abmahnen müssen, sofern Du Dir keinen schwerwiegenden Vertrauensbruch wie z.B. Diebstahl, der eine sofortige schriftliche Kündigung rechtfertigt, auf dem Kerbholz hast. Davon gehe ich allerdings aus!

Die Arbeitsgerichte sind sich ihrer Schutzfunktion für die Arbeitnehmer normalerweise recht bewußt. Dieses psychologischen Vorteil - Du mit Deinem Vater gegen Deinen Chef mit seiner Anwaltsmeute - könntest Du zunichte machen, wenn Du Dich ebenfalls von einem Anwalt vertreten läßt. Der Sachverstand eines Anwalts auf Deiner Seite spricht natürlich auf der anderen Seite dafür. Verlasse Dich da am besten auf Menschen, die Du kennst und denen Du vertraust.

Ciao, Tiguar
 
Ich glaube das das Arbeitsgericht mehr zu Deinen Gunsten entscheiden wird.

Was war das denn für eine Ausbildung, warst Du in einer Gewerkschaft.
Wenn ja können die Dir vielleicht mit einem Anwalt zur Seite stehen.
Habe diesen Service selbst einmal in Anspruch nehmen müssen.
 
in stuttgart gibt nen anwalt und wenn die bei meinem dad in der firma dem seinen namen hören zahlen die schon freiwillig.
der typ muss so gut sein der hat bisher nicht einen fall verloren.
einer hat mit nem aufhebungsvertrag 200 000 € bekommen. und der war gerade mal abteilungsleiter, und ne woche später war er beim bosch und hatte ne neue arbeitsstelle.
 
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