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- Registriert
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Folgenden Montag (17. Feb.) ist es so weit. Ich werde mit meinem ehemaligen Arbeitgeber beim Arbietsgericht in einem Rechtsstreit sein. Wie in vielen Streitigkeiten geht es auch hierbei um Geld. Folgende Situation:
Am 26.11.02 erhielt ich meine fristlose Kündigung zum 31.10.02, welche zurückdatiert auf den 04.10.02 war. Eine Woche vor dem 31.10.02 wurde mir mündlich bekanntgegeben, dass ich ab der nächsten Woche nicht mehr zu erscheinen brauche, da der Betrieb Insolvenz anmelden wird und der Konkursverwalter bereits in der nächsten Woche kommen würde. Soweit so gut.
Da ich in der Ausbildung (13. Monat) war, habe ich mich sofort in dieser besagten Woche aufgemacht, und entsprechende Wege eingeleitet - Arbeitslosengeld, Berufsinformationszentrum, Termine mit Berufsberatern, blabla ...
Am 26.11.02 bekam ich mit der Kündigung (die ich mir abholen musste, weil das angebliche Original in der Post angeblich verschwunden ist) auch die Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt und meine Lohnsteuerkarte. Mit der Arbeitsbescheinigung konnte ich erst Arbeitslosengeld beantragen (26 Tage zu spät), weil man mich ohne Bescheinigung angeblich nicht Arbeitslos/suchen eintragen könne. In diesen mehr als 26 Tagen habe ich immer wieder beim Arbeitsgeber nach dieser Bescheinigung angefragt - ohne positiven erfolg; halt bis zum 26.11. Meine Ausbildungsvergütung habe ich aber für diesen letzten Monat (Oktober) nicht bekommen, obwohl die entsprechenden Steuern in der Lohnsteuerkarte abgeführt worden und eingetragen sind.
Nach etlichen Gesprächen kam es dann zur Schlichtungsverhandlung bei der IHK. Der ersten Termin wurde von meinem Ex-Chef nicht wahrgenommen, weil er angeblich krank war. Beim zweiten angefallenen termin war er ebenfalls nicht erschienen und hat auch keinen vertreter gesandt. Daraufhin wurde meinem Antrag auch ohne weiteren bedenkens stattgegeben. Es wurde von der IHK gefordert, die letzte Zahlung (für Oktober) zu tätigen und für die darauffolgenden Monate November, Dezember und Januar ebenfalls zu zahlen, weil diese Kündigung nicht rechtens war. Der dafür bekanntgegebene Grund war schon anfang des Jahres 2002 bekannt (Krankheit) und auch eine solche Rückdatierung ist nicht im Sinne des Erfinders gewesen ... vorallem bei Auszubildenden.
Das war die Vorgeschichte ... Wers bis hier hin geschafft hat, erstmal herzlichen Glückwunsch. Denn vor ein paar Tagen hab ich wieder Post vom Arbeitsgericht bekommen, in dem einiges an Anhängen ist, was von den Anwälten meines Ex-Chefs kommt: Diverse Atteste, die nicht das Datum von irgendeinem Termin kreuzen und Einweisungen und Klinikbescheinigungen, die lt. Datum weit ausserhalb dieser IHK Schlichtungsterminzeit und Anhörungszeit war. Also alles irgendwie ohne belangen.
Aber trotz alle dem ist der Antrag der gegnerischen Partei folgender:
Jetzt zu meiner Sorge: Ich kreze da am Montag lediglich mit meinem Vater auf. Mein Ex-Chef lässt sich fein von seinen fett bezahlten Anwälten vertreten. Wenn ich mich in meinem Freundeskreis so umhöre, wie sie die Situation bewerten würden, bekomme ich klare zusprüche. Aber das ist sicher nur, weil es im Freundeskreis ist, oder? Vielleicht kann mir ein Aussenstehender oder jemand, der in der Materie Ahnung hat, sagen, wie er diesen Fall sieht und was ich evtl. zu beachten habe. Ich hab nämlich nicht wirklich erfahrung darin, Arbeitslos zu sein bzw. vor Gericht in einem Rechtsstreit zu "streiten".
Am 26.11.02 erhielt ich meine fristlose Kündigung zum 31.10.02, welche zurückdatiert auf den 04.10.02 war. Eine Woche vor dem 31.10.02 wurde mir mündlich bekanntgegeben, dass ich ab der nächsten Woche nicht mehr zu erscheinen brauche, da der Betrieb Insolvenz anmelden wird und der Konkursverwalter bereits in der nächsten Woche kommen würde. Soweit so gut.
Da ich in der Ausbildung (13. Monat) war, habe ich mich sofort in dieser besagten Woche aufgemacht, und entsprechende Wege eingeleitet - Arbeitslosengeld, Berufsinformationszentrum, Termine mit Berufsberatern, blabla ...
Am 26.11.02 bekam ich mit der Kündigung (die ich mir abholen musste, weil das angebliche Original in der Post angeblich verschwunden ist) auch die Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt und meine Lohnsteuerkarte. Mit der Arbeitsbescheinigung konnte ich erst Arbeitslosengeld beantragen (26 Tage zu spät), weil man mich ohne Bescheinigung angeblich nicht Arbeitslos/suchen eintragen könne. In diesen mehr als 26 Tagen habe ich immer wieder beim Arbeitsgeber nach dieser Bescheinigung angefragt - ohne positiven erfolg; halt bis zum 26.11. Meine Ausbildungsvergütung habe ich aber für diesen letzten Monat (Oktober) nicht bekommen, obwohl die entsprechenden Steuern in der Lohnsteuerkarte abgeführt worden und eingetragen sind.
Nach etlichen Gesprächen kam es dann zur Schlichtungsverhandlung bei der IHK. Der ersten Termin wurde von meinem Ex-Chef nicht wahrgenommen, weil er angeblich krank war. Beim zweiten angefallenen termin war er ebenfalls nicht erschienen und hat auch keinen vertreter gesandt. Daraufhin wurde meinem Antrag auch ohne weiteren bedenkens stattgegeben. Es wurde von der IHK gefordert, die letzte Zahlung (für Oktober) zu tätigen und für die darauffolgenden Monate November, Dezember und Januar ebenfalls zu zahlen, weil diese Kündigung nicht rechtens war. Der dafür bekanntgegebene Grund war schon anfang des Jahres 2002 bekannt (Krankheit) und auch eine solche Rückdatierung ist nicht im Sinne des Erfinders gewesen ... vorallem bei Auszubildenden.
Das war die Vorgeschichte ... Wers bis hier hin geschafft hat, erstmal herzlichen Glückwunsch. Denn vor ein paar Tagen hab ich wieder Post vom Arbeitsgericht bekommen, in dem einiges an Anhängen ist, was von den Anwälten meines Ex-Chefs kommt: Diverse Atteste, die nicht das Datum von irgendeinem Termin kreuzen und Einweisungen und Klinikbescheinigungen, die lt. Datum weit ausserhalb dieser IHK Schlichtungsterminzeit und Anhörungszeit war. Also alles irgendwie ohne belangen.
Aber trotz alle dem ist der Antrag der gegnerischen Partei folgender:
Sprich ich bekomme keine Ausbildungsvergütung mehr, obwohl sie mir vertraglich zusteht und ich habe wieder über ein Jahr Zeit verplempert, weil ich ne Ausbildung angefangen hab. Die begründung für die Abweisung der Klage ist, dass der GF schwer erkrankt ist, und die Firma möglicherweise aufgegeben werden muss... (Lt. Insolvenzgericht ist aber immernoch kein solcher Insolvenzantrag beantragt worden)...Es wird beantragt die Klage zurückzuweisen
Jetzt zu meiner Sorge: Ich kreze da am Montag lediglich mit meinem Vater auf. Mein Ex-Chef lässt sich fein von seinen fett bezahlten Anwälten vertreten. Wenn ich mich in meinem Freundeskreis so umhöre, wie sie die Situation bewerten würden, bekomme ich klare zusprüche. Aber das ist sicher nur, weil es im Freundeskreis ist, oder? Vielleicht kann mir ein Aussenstehender oder jemand, der in der Materie Ahnung hat, sagen, wie er diesen Fall sieht und was ich evtl. zu beachten habe. Ich hab nämlich nicht wirklich erfahrung darin, Arbeitslos zu sein bzw. vor Gericht in einem Rechtsstreit zu "streiten".
