News RedTube-Abmahnungen: Gutachten verstärkt Zweifel

Von dem Gutachten hatte ich vor ein paar Tagen schonmal gehört. SemperVideo, ein YouTube Kanal, welche sich hauptsächlich mit IT, teilweise aber auch mit IT-Recht beschäftigt, hat dazu ein satirisches Video veröffentlicht, welches recht unterhaltsam ist.
 
Es wird Zeit das unseriösen Anwaltskanzleien Einhalt geboten wird. In einem Rechtsstaat sind solche Vorgänge strafbar und werden auch hier sicher geahndet werden.

Das Streamen von Filmen die gerade erst im Kino laufen ist offensichtlich Illegal aber bei erotischen Inhalten ist es für einen normalen Bürger oft nicht ersichtlich.

Abgesehen davon gibt es im Netz immer mehr legale Inhalte zum Streamen zb ORF Videothek, NTV, N24, Dmax um hier einige gute zu nennen.

Außerdem ist Streaming kein Verteilen von wahrscheinlich rechtlich geschützten Inhalten wie bei P2P oder Torrent sonder ein reiner Download; damit ist der Tatbestand der unrechtmäßigen Vervielfältigung nicht gegeben.

Soviel lernt man schon in einem Jusstudium.
 
Zuletzt bearbeitet: (Tippfehler)
Eigentlich dürften noch nicht einmal Ip Adressen herausgegeben werden, wenn sich bestätigt, dass es illegal war. Aber für die Gerichte gilt anscheinend die gleiche "Neuland" Devise wie für den Gesetzgeber. Und im zweifel für den Kläger, man möchte ja nicht dumm dastehen...
Traurig
 
bis jetzt nicht verstanden wo die angeblicher "vervielfältigung" stattfindet, wenn man ein video ansieht - egal ob porno oder nicht.
 
Kann mich mal bitte jemand bzgl "Streamen" aufklären?

Datei liegt aufm Server vom Anbieter. Ich fange an diese Datei zu Streamen, also wird sie in meinen Cache geladen. Dann ist die Datei auf meinem Rechner vorhanden und auf dem Server auch. Also ist das doch ein vervielfältigung?
 
Ich finde es erschreckend, dass im Gutachten davon die Rede ist, dass die Namen der Test-Dateien "exakt" mit den tatsächlichen übereinstimmen, was die Schlussfolgerung zulässt, das dies zur Identifizierung herangezogen wurde.

a) Ich zweifle das Können der Verfasser an, den Namen einer gestreamten Mediendatei herauszufinden.
b) Selbst wenn sie das können, man identifiziert doch eine Datei bitte nicht über den Namen?!?
 
@jud4s
Der Vervielfältigung entsteht an der Stelle, wo eine Kopie des Videos auf dem Server an den User übertragen wird. Der User ist sozusagen Schuld, dass ein Server irgendwo im Nirgendwo eine eventuell illegale Kopie erzeugt. Das gilt sowohl für Downloads als auch Streams, da dieser Kopiervorgang in beiden Fällen passiert.
Geht man danach, wäre fast jeder Seitenaufruf illegal, da überall irgendwelche rechtlich geschützten Daten verwendet werden. Also hat man mal gesagt, dass eine technische notwendig Kopie erlaubt ist. Diese Kopie kommt bei uns in Form von Webseiten und Streams an und ist gar nicht für die dauerhafte Speicherung auf dem User-Rechner gedacht. Problematisch ist hier, dass diese Definition nicht rechtlich abgesichert ist. Penibel gesehen ist es immer noch eine illegale Kopie. Praktisch gesehen ist es allerdings eine Grauzone.

Tja, und die Politik sieht immer noch keine Veranlassung, hier mal mit einem Gesetz für Klarheit zu sorgen. Das Ganze ist wohl noch zu sehr Neuland für sie.
 
@jud4s

beim streaming wird auch das vid bei dir auf deinen rechner gespeichert auch wenn nur temporär. Grundsätzlich wird es also vervielfäöötigt auch wenn "nur" temporär.
Für nen Informatiker wird da ganz kalr was gespeichert zum Glück wird das zurzeit in der Juristerei noch niht so gesehen bzw. es ist noch ein grau Bereich der noch nciht geregelt wurde.
 
Grunsätzlich zum Thema glaube ich das da jemand versuchen wollte damit jede Menge Geld zu verdienen und das mit nicht ganz legalen Mitteln bzw. mit verschiedenen Tricksereien. Wie viel da jeder der beteiligten weis bzw zu verantworten hat ist die eigentliche Interresante Frage.
 
Ich musste schmunzeln. Ich stelle mir das ungefähr so vor: Um sich von der Rechtmäßigkeit der Software zu überzeugen, wird ein Gutachten angefertigt. Die Richter werfen dann einen Blick in das Gutachten, lesen sowas wie "hier geht alles mit rechten Dingen zu" und sind von der Rechtmäßgkeit überzeugt :D
 
e-Laurin schrieb:

Genau das verstehen viele aber leider nicht.

Kurz gesagt:

Wenn "Streaming" ein Download sein soll, dann gilt auch folgendes:

Auf einer Internetseite sind urheberrechtlichgeschütze Bilder oder Texte. Besucht ihr die Seite nun, werden die Bilder in den Cache geladen. Somit habt ihr urheberrechtlichgeschütze Daten heruntergeladen.

Das wäre aber absolut nicht durchsetzbar, denn in so einem Fall wäre kriminellen Tür und Tor geöffnet. Man bräuchte lediglich eine Internetseite mit geschützem Material online stellen und dann warten, bis Leute darauf gehen. Schwupps gehen ein paar Abmahnungen heraus.

Absolut undenkbar. Nur der Uploader und der Seiteninhaber sind für Inhalte auf Ihren Internetseiten verantwortlich, solange diese lediglich über den Browser abgerufen werden können.

Bei Internetseiten, die tatsächliche Downloadlinks bereitstellen gilt das natürlich nicht. Denn hier werden die Daten vom Nutzer eindeutig selbst heruntergeladen (und nicht automatisch durch den Browser).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Komplettzitat entfernt!)
Hier erstmal ein gutes Video dazu:

http://www.youtube.com/watch?v=Wogl0ekmCRI

Und an alle die von Vervielfältigung reden - Man kann im Browser einstellen dass die Videos eben nicht im Cache laden und damit temporär auf der Festplatte sind. Somit findet keinen "kopier" Vorgang statt.
Zudem ist die Cache Datei für den 0815-Nutzer nicht erreichbar und abspielbar.

Das ganze Gutachten ist auch extrem schwammig gewasst und allein schon die Vorauswahl der Dateien beweist dass da was faul sein muss.
Auch wurde nie im Gutachten gesagt welche genauen Daten erfasst wurden.

mfg
 
Ich würde mal sagen eher Titelgläubigkeit war das Problem. Diese Gutachten wird ja seit ein paar Tagen in den Medien zerrissen, und ich habs mir mal durchgelesen(ist wirklich extrem wenig Text):

Es soll eine Verifikation der Software darstellen. Juristisch denke ich dass das akzeptabel formuliert ist(insb. Abschnitt 7.5.5. scheint einfach per Copy-Pase eingefügt worden zu seien, "Goldene Formulierung").
Mann muss denke ich kapieren, dass Gutachten für die Gerichte angefertigt wurde im die IPs zu bekommen, und nicht um eine Klage durchzukriegen.

Wissenschaftlich ist das Gutachten absoluter Bullshit. Das "Testverfahren" ist ungenügend, und viel wichtiger: Abschnitt 7.5.5. ist einefach nur als These hingeknallt. Ohne Zugriff auf den Quellode und der Infrastruktur ist es unmöglich etwas über die Rechtmäßigkeit zu behaupten.

6 Setzen.
 
Hallo zusammen,

hier gibt es den Link zu einem Expertengespräch auf DRadio Wissen:

"Der letzte Stand zu Redtube-Abmahnungen, Urmann + Collegen, The Archive AG und itGuards: Mediengespräch bei DRadio Wissen"

Wir haben bei iRights.info bereits ausführlich über den Fall und seine Verwicklungen berichtet, die offenbar nicht enden wollen. Daher veröffentlichen wir hinter dem o.g. Link das Skript des Gesprächs, das einen aktuellen Überblick geben soll (der natürlich bei einem fünfminütigen Radiogespräch nicht erschöpfend sein kann). Der Wortlaut kann abweichen, die Hörfassung des Ganzen findet Ihr bei Deutschlandradio Wissen: (http://www.dradiowissen.de/abmahnung-die-merkwuerdigkeiten-der-redtube-affaere.36.de.html?dram:article_id=275052).
 
Cerbaruz schrieb:
Es wird Zeit das unseriösen Anwaltskanzleien Einhalt geboten wird. In einem Rechtsstaat sind solche Vorgänge strafbar und werden auch hier sicher geahndet werden.

Wird nicht passieren.

Wer sich etwas informiert hat, wird mir beipflichten, das besagte Anwaltskanzlei sich frei von jeder Verantwortung sieht.
Die drei Kernsätze, grob aus der Erinnerung des Konsens:
1) Wir können technisch nicht überprüfen, ob die IP Adressen rechmäßig ermittel worden.
2) Uns wurde glaubhaft zugesichert, das The Archive AG die Rechte besitzt.
3) Wir vertreten nur die Mandaten, wenn die was gemacht haben, was nicht rechtens ist, geht uns das gar nichts an.

Ich denke sogar, das die damit wegkommen.
U+C haben schon gut darauf geachtet, das die Firmen hinter 1) und 2) den Kopf hinhalten müssen.
U+C will sich werder mit 1) und 2) verbrüdern, sondern Geld verdienen.
Klappt das nicht, greift wohl das Prinzip der heißen Kartoffel.
Zwei davon liegen rein zufällig bereits am Boden ....
 
BuffyYasha schrieb:
Und an alle die von Vervielfältigung reden - Man kann im Browser einstellen dass die Videos eben nicht im Cache laden und damit temporär auf der Festplatte sind. Somit findet keinen "kopier" Vorgang statt.
Natürlich findet auch dann ein Kopiervorgang statt. Was wir im Browser sehen, ist eine Kopie der Originaldaten auf dem Server. Das ist völlig unabhängig davon, ob ein User in seinem Browser den Festplattencache aktiviert hat oder nicht. Die Kopie findet schon auf dem Server statt und nicht auf dem User-PC.
 
Dazu fällt mir nur ein Satz ein:
"Der Schuss ging ja mal bekanntlich und voll ersichtlich nach Hinten los" :evillol:

Ich kann es nur begrüßen, dass die Deutschen Behörden endlich intensiv ermitteln :)

PS: dass Gutachten ist für mich eine komplette Sauerei und dürfte sich nicht einmal "Gutachten" nennen :mad:
Der Herr Dr. Frank Schorr, Patentanwalt, sollte sich mal richtig mit Gutachten befassen und was der Begriff im eigentlichen Sinne bedeutet, denn ich habe mir das kompl. Gutachten auch mal durch gelesen und für mich ist das nicht einmal ansatzweise ein Gutachten. :freak:
 
Wenn bei Streaming schon so unglaublich geschlampt wird... wie sieht das dann eigentlich bei P2P Abmahnungen aus? Da läuft dann auf einmal alles komplett professionell ab oder wie?
 
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