Rentenversicherung beleihen?

Webie99

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Hallo, hat hier schon jemand was davon gehört, dass man seine Rentenversicherung beleihen kann? Ich bin ich auf diesen Term gekommen und werde daraus nicht schlau. Ich finds ja schade, dass sowas nie in der Schule behandelt wurde und man sich selber solche Themen erarbeiten muss.

Bisher wusste ich nur, dass es eine gesetzliche Rentenversicherung gibt und man sich dazu noch privat mit weiteren Geldanlagen für das Alter rüsten kann. Unter Rentenversicherung verstehe ich, dass ich Geld über mehrere Jahre einzahle und dann zu einem späteren Zeitpunkt (idealerweise zum Renteneintritt) dann über das Geld verfügen kann und es monatlich wie Gehalt bekomme. Sollte ich also jetzt Geld benötigen und meine Rentenversicherung beleihen, dann nehme ich mir doch am Ende nur mein eigenes Geld weg? Was habe ich dann davon?
 
Wäre es in der Schule drangekommen, hättest Du es dann auch verstanden?
Ich meine, schon allein der Sinn des Wortes "beleihen" scheint Dir ja nicht verständlich zu sein und das Thema "etwas beleihen" ist doch Allgemeinbildung.

Beleihst Du Deinen eigenen Vermögensgegenstand, hier die Zahlungsansprüche aus einer privaten Rentenversicherung, so ziehst Du nur den Geldzufluss vor und verzichtest auf weitere Vermögensvermehrung dieses Geldes in der Rentenversicherung.
Da man bei der gesetzlichen Rentenversicherung vor Erreichen des gesetzlichen Zuteilungs-/Auszahlungszeitpunktes keinerlei übertragbare Ansprüche erwirbt, gibt es auch nichts zu beleihen. Verstirbst Du 1 Tag vor Erreichen des gesetzlichen Auszahlungszeitpunktes, dann gibt es 0€ aus dieser Versicherung.

Man beleiht etwas, wenn man einen aktuellen Geldbedarf hat und keine flüssigen Mittel zur Finanzierung.
Man kann bei der Beleihung auch nur die Auszahlungsansprüche vorsorglich abtreten, aber damit wären wir schon in einer Untervariante, der Abtretung/Verpfändung einer Beleihung.
 
Webie99 schrieb:
Bisher wusste ich nur, dass es eine gesetzliche Rentenversicherung gibt und man sich dazu noch privat mit weiteren Geldanlagen für das Alter rüsten kann.
Schon das ist als Angestellter äußerst gefährlich wenn Du planst, Deinen Lebensstandard dann ansatzweise halten zu wollen.

Webie99 schrieb:
Unter Rentenversicherung verstehe ich, dass ich Geld über mehrere Jahre einzahle und dann zu einem späteren Zeitpunkt (idealerweise zum Renteneintritt) dann über das Geld verfügen kann und es monatlich wie Gehalt bekomme.
Dann solltest Du erst einmal zwischen der gesetzlichne Rente und der privaten Rente unterscheiden. Und falls die gesetzliche Rente auf Dich zutrifft, dann wäre (bei aktueller gesetzlicher Lage) etwas Grundlagenwissen darüber nicht verkehrt, um nicht erst mit 67+++ das blaue Wunder zu erleben, z.B. hier
https://www.finanztip.de/gesetzliche-rentenversicherung/
und danach am Besten auch gleich sowas wie hier
https://www.finanztip.de/altersvorsorge/private-altersvorsorge/

Danach dürfte auch die Aussage von ThomasK_7 bzgl. gesetzlicher Rente klarer sein.

ThomasK_7 schrieb:
Wäre es in der Schule drangekommen, hättest Du es dann auch verstanden?
Er hätte wenigstens die Möglichkeit dazu gehabt. Und wenn es auch nur einigermaßen seriös gewesen wäre, dann hätte die Jugend wenigstens das Wissen, selber im Netz zusammen gesuchten Infos auf seriösität bewerten zu können.

Aber da die Schule ja nicht auf das Leben vorbereiten soll, gibt es dort natürlich viel wichtigere Fächer.
 
Webie99 schrieb:
Sollte ich also jetzt Geld benötigen und meine Rentenversicherung beleihen, dann nehme ich mir doch am Ende nur mein eigenes Geld weg? Was habe ich dann davon?
Du sicherst mit deinen Ansprüche aus einer privaten Rentenversicherung einen Kredit ab. Wenn du den zuverlässig bedienst und am Ende abbezahlt hast, dann löst sich auch der Kredit-Sicherheitsvertrag wieder auf und die Rentenansprüche stehen wieder ausschließlich die zu.
Das kann durchaus sinnvoll sein, wenn du auf diesem Wege z.B. bessere Konditionen für einen Immobilienkredit bekommst. Auf gar keinen Fall solltest du damit deinen Konsum finanzieren.
ThomasK_7 schrieb:
Wäre es in der Schule drangekommen, hättest Du es dann auch verstanden?
Ich meine, schon allein der Sinn des Wortes "beleihen" scheint Dir ja nicht verständlich zu sein und das Thema "etwas beleihen" ist doch Allgemeinbildung.
Auf jeden Fall wüsste er dann mehr als jetzt und idealerweise hätte er es so erklärt bekommen, dass er es verstanden hätte...
ThomasK_7 schrieb:
Beleihst Du Deinen eigenen Vermögensgegenstand, hier die Zahlungsansprüche aus einer privaten Rentenversicherung, so ziehst Du nur den Geldzufluss vor und verzichtest auf weitere Vermögensvermehrung dieses Geldes in der Rentenversicherung.
Warum sollten die vertraglichen Konditionen zur Anlage des Geldes nicht weiter eingehalten werden, wenn er seinen Rückkaufswert irgendwo als Sicherheit hinterlegt?
 
Man unterscheidet in offener und versteckter Beleihung.
Bei einer versteckten Beleihung hat der Beleiher/Geldgeber nichts als Sicherheit in der Hand.
Ich bezweifle, dass es bei dieser Konstellation im realen Leben zu einer Beleihung kommt.
Eine Rentenversicherung ist ja kein Inhaberpapier o.ä., welches einfach physisch als Sicherheit weiter gegeben werden kann. Es ist ein ganz normales vertragliches Schuldverhältnis.
 
Danke für die ausführliche Antworten! Die haben mir auf jeden Fall sehr weiter geholfen!
 
ThomasK_7 schrieb:
Beleihst Du Deinen eigenen Vermögensgegenstand, hier die Zahlungsansprüche aus einer privaten Rentenversicherung, so ziehst Du nur den Geldzufluss vor und verzichtest auf weitere Vermögensvermehrung dieses Geldes in der Rentenversicherung.

Das stimmt so nicht.
Die Rentenversicherung wird bei externer Beleihung oder auch bei einem Policendarlehen nicht angerührt.
Sie wird einzig als Sicherheit für den Kredit verwendet.
Der Rentenversicherungsvertag an sich läuft aber ganz normal weiter und man bekommt auch weiterhin seine Zinsen auf den Vertrag.
 
Bitte definiere für mich "externe Beleihung".

Ein Policendarlehen ist die Aufnahme eines zusätzlichen Kredites mit der Abtretung der bislang erworbenen Auszahlungsansprüche aus der RV (max. aktueller Rückkaufswert), zählt aber wohl weiterhin umgangssprachlich als Beleihung, obwohl es eher eine reine offene Sicherheiten-Abtretung ist.
Da der Zinssatz des Policendarlehens im allgemeinen deutlich höher sein wird wie die Verzinsung in der RV, eine auf Dauer teure "Beleihung".
Aber Du hast Recht, in so einem Fall findet parallel in der RV eine Verzinszung des enthaltenen Kapitals weiterhin statt. <Daumen hoch>

Ich kenne mich da gar nicht so aus.
Wird über die gesamte Dauer des Policendarlehens die gesamte Kreditsumme abgetreten oder veringert sich die Abtretung jeweils auf die Restschuld des Policendarlehens?
 
Mit externer Beleihung meine ich, dass du einfach den Vertrag an irgendeine Bank als Sicherheit für einen Kredit abtrittst.

Policendarlehen tilgt man nicht ratierlich, sondern man zahlt es einfach irgendwann mal wieder an die Versicherung zurück. Macht man es nie, so wird die Kreditsumme mit der Schlussauszahlung der Versicherung verrechnet.
 
Warum zur Hölle sollte man das machen wollen bzw. überhaupt dürfen? Wer an dem Punkt angekommen ist, der wird doch generell schon arg in die Ecke gedrückt sein (finanziell).
 
Man kann gar nicht in finanzieller Not sein, wenn man eine Rentenversicherung beleihen kann.
Denn das Geld, das man rausnimmt, bzw. aufnimmt, muss ja mindestens als Rückkaufswert in der Rentenversicherung schon vorhanden sein.

Nur mal 2 Beispiele, warum eine Beleihung der Rentenversicherung sinnvoll sein kann.

1. Ich will z.B. an meinem Haus etwas renovieren.
Kostenpunkt 50.000 Euro. Das Ganze will ich über einen Kredit finanzieren.
Jetzt will die Bank Sicherheiten dafür. Das kann entweder eine Grundschuld auf das Haus sein, oder Ersatzsicherheiten. Ich trete hier einfach meine Rentenversicherung als Sicherheit ab, da eine Grundschuld eintragen mit Kosten von einigen hunder Euro verbunden ist.

2. Ich habe kurzfristigen Kapitalbedarf von z.B. 5.000 Euro. Heizung ist kaputt geworden und mein Bausparvertrag läuft erst in einem Jahr aus.
Da ich keinen Bock habe, wegen dem einem Jahr einen normalen Kredit aufzunehmen, bei dem ich Arbeit mit dem beantragen habe und der mir in die Schufa eingetragen wird, nehme ich die 5.000 Euro ganz unkompliziert als Policendarlehen und zahle es nach dem Jahr wieder zurück.
 
Punkt 1 sehe ich ein (wobei der Rückkaufswert dann ja schon recht hoch sein muss), Punkt 2 geht für mich schon extrem nahe an "arg in die Ecke gedrück". Wenn ich sowas als Eigenheimbesitzer nicht aus den Rücklagen stemmen kann (erst mal 5 Jahre Garantie/Gewährleistung bei Neubau der Heizung und auch danach sollte die in der Regel nicht mit einem wirtschaftlichen Totalschaden kaputt gehen), läuft für mich meist sonst irgendwas falsch.

Aber gut, da hat jeder seinen eigenen Vorstellungen.
 
Punkt 2 ist einfach nur ein Beispiel, für was man die Möglichkeit "Policendarlehen" nutzen kann.

Es ist einfach nur eine Option, sich absolut unkompliziert und schnell einen Kredit zu beschaffen, ohne den üblichen Weg über Neuvertragsabschluss inkl. meist zusätzlich Schufaeintrag gehen zu müssen.

Ob man das in der Praxis für sich selber dann so macht, kann man ja bei Bedarf immer noch entscheiden.
 
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