Rentenversichrungsbeiträge?

M.(to_the)K.

Lieutenant
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Geringfügig Beschäftigte haben die Möglichkeit, den vom Arbeitgeber zu leistenden Rentenversicherungsbeitrag auf einen vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken. Dadurch können Rentenanwartschaften gesichert werden.

Dabei ha der Arbeitgeber nach § 168 Ans. 1 Nr. 1b SGB VI einen Beitraganteil von 15 v.H. des Arbeitsentgelts aus der geringfügig entlohnten Beschäftigung zu tragen; der Restbeitrag ist vom Arbeitnehmer aufzubringen. Zur Zeit sind dies 4,9% unter Berücksichtigung einer monatlichen Mindestbeitrags Bemessungsgrundlage von zur Zeit 155,00 Euro.

Der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit gilt für die gesamte Sauer der geringfügigen entlohnten Beschäftigung und kann nicht widerrufen werden. Die Verzichtserklärung verliert erst mit Aufgebe der geringfügig entlohnten Beschäftigung ihre Wirkung.

Ein solcher Verzicht muss schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber erklärt werden. Er entfaltet aber Rechtswirkung nur für die Zukunft;.....

....

Sofern mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse nebeneinander ausgeübt werden, kann der Arbeitnehmer nur einheitlich auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Die gegenüber dem Arbeitgeber angegebene Verzichtserklärung wirkt dann gleichfalls für alle weiteren Beschäftigungen.



Ich verzichte auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung:

Nein : Die Rentenversicherung werden weiterhin als Pauschale vom Arbeitgeber entrichtet

Ja : Zusätzlich zum Arbeitgeberanteil soll ab dem........der Rentenversicherungsbeitrag von mir aufgestockt werden.



Was soll ich ankreuzen?

Kurz zu mir: ich bin Student und 20 Jahre und arbeite in den Semesterferien für 7 Wochen in einem Werk um Geld für mein Auslandssemester zusammen zu kriegen.

Was ist sinnvoll???? Bin da wirklich unsicher.
 
Zuletzt bearbeitet:
7 Wochen für ein Auslandssemester auf 400 Euro Basis? Denn das gilt nur für Minijobber, wenn du mehr verdienst ist es egal was du ankreuzt.

Wenn weniger erwirbst du in den 7 Wochen wenn du die 4,9% zusätzlich selber zahlst bestimmt 0,03 Cent Rentenanspruch.
 
Nein ich kriege deutlich mehr, aber da ich im Jahr unter 4800 Euro bleibe gilt es als mini- Job, wird dann quasi auf alle Monate des jahres aufgeteilt.
 
Kreuze "Nein" an! Die zusätzlichen Rentenansprüche stehen in keinem sinnvollen Verhältnis zu den zusätzlichen Abgaben, die du entrichten müsstest. Das wollte Marvin_X auch ausdrücken.
 
Lasst dich nicht oder dein Arbeitgeber sich nicht dabei erwischen, den das "aufteilen" ist nicht legal.
 
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