M.(to_the)K.
Lieutenant
- Registriert
- Juni 2009
- Beiträge
- 957
Geringfügig Beschäftigte haben die Möglichkeit, den vom Arbeitgeber zu leistenden Rentenversicherungsbeitrag auf einen vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken. Dadurch können Rentenanwartschaften gesichert werden.
Dabei ha der Arbeitgeber nach § 168 Ans. 1 Nr. 1b SGB VI einen Beitraganteil von 15 v.H. des Arbeitsentgelts aus der geringfügig entlohnten Beschäftigung zu tragen; der Restbeitrag ist vom Arbeitnehmer aufzubringen. Zur Zeit sind dies 4,9% unter Berücksichtigung einer monatlichen Mindestbeitrags Bemessungsgrundlage von zur Zeit 155,00 Euro.
Der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit gilt für die gesamte Sauer der geringfügigen entlohnten Beschäftigung und kann nicht widerrufen werden. Die Verzichtserklärung verliert erst mit Aufgebe der geringfügig entlohnten Beschäftigung ihre Wirkung.
Ein solcher Verzicht muss schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber erklärt werden. Er entfaltet aber Rechtswirkung nur für die Zukunft;.....
....
Sofern mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse nebeneinander ausgeübt werden, kann der Arbeitnehmer nur einheitlich auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Die gegenüber dem Arbeitgeber angegebene Verzichtserklärung wirkt dann gleichfalls für alle weiteren Beschäftigungen.
Ich verzichte auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung:
Nein : Die Rentenversicherung werden weiterhin als Pauschale vom Arbeitgeber entrichtet
Ja : Zusätzlich zum Arbeitgeberanteil soll ab dem........der Rentenversicherungsbeitrag von mir aufgestockt werden.
Was soll ich ankreuzen?
Kurz zu mir: ich bin Student und 20 Jahre und arbeite in den Semesterferien für 7 Wochen in einem Werk um Geld für mein Auslandssemester zusammen zu kriegen.
Was ist sinnvoll???? Bin da wirklich unsicher.
Dabei ha der Arbeitgeber nach § 168 Ans. 1 Nr. 1b SGB VI einen Beitraganteil von 15 v.H. des Arbeitsentgelts aus der geringfügig entlohnten Beschäftigung zu tragen; der Restbeitrag ist vom Arbeitnehmer aufzubringen. Zur Zeit sind dies 4,9% unter Berücksichtigung einer monatlichen Mindestbeitrags Bemessungsgrundlage von zur Zeit 155,00 Euro.
Der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit gilt für die gesamte Sauer der geringfügigen entlohnten Beschäftigung und kann nicht widerrufen werden. Die Verzichtserklärung verliert erst mit Aufgebe der geringfügig entlohnten Beschäftigung ihre Wirkung.
Ein solcher Verzicht muss schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber erklärt werden. Er entfaltet aber Rechtswirkung nur für die Zukunft;.....
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Sofern mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse nebeneinander ausgeübt werden, kann der Arbeitnehmer nur einheitlich auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Die gegenüber dem Arbeitgeber angegebene Verzichtserklärung wirkt dann gleichfalls für alle weiteren Beschäftigungen.
Ich verzichte auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung:
Nein : Die Rentenversicherung werden weiterhin als Pauschale vom Arbeitgeber entrichtet
Ja : Zusätzlich zum Arbeitgeberanteil soll ab dem........der Rentenversicherungsbeitrag von mir aufgestockt werden.
Was soll ich ankreuzen?
Kurz zu mir: ich bin Student und 20 Jahre und arbeite in den Semesterferien für 7 Wochen in einem Werk um Geld für mein Auslandssemester zusammen zu kriegen.
Was ist sinnvoll???? Bin da wirklich unsicher.
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