Restwertbörse PKW reparatur?

Excelmania

Lieutenant
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Apr. 2010
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Hallo.

Mir ist jemand in meinen alten VW Passat reingefahren. Da das Fahrzeug schon 20 Jahr auf dem Buckel hat will die gegnerische Versicherung den Wagen als Totalschaden deklarieren. Dabei ist nur die Stoßstange und das Linke Rücklicht kaputt. Ich will das auto aber repariert haben. Kann mir jemand sagen was das ganze mit den Restwertbörsen auf sich hat?
 
Wenn die Reparatur den Wert des Fahrzeugs überschreitet, dann kann die Versicherung Dir den Restwert auszahlen und die Reparatur verneinen. Wenn nur die Stossstange und Rücklicht defekt ist, dann solltest Du mit dem Geld der Auszahlung ja selbst den Schaden beheben (lassen) können.

Für die Ermittlung des Restwertes gibt es einsehbare Listen. Schwackeliste zB. Oder ein Gutachter stellt den Wert des Fahrzeugs fest.
 
Restwertbörse:

Ein Gutachter legt den Restwert eines Fahrzeugs (Wiederbeschaffungswert 5.000 €) auf 1.000 € fest. Die Versicherung setzt das Fahrzeug in die Restwertbörse. Dort bieten Teileverwerter und andere für das Fahrzeug. Dort erzielt die Versicherung ein Gebot in Höhe von 2.000 €. Dann sind diese 2.000 € als Restwert zu akzeptieren, mit der Folge:

Wiederbeschaffungswert 5.000 € - Restwert 2.000 € = Auszahlungsbetrag 3.000 €. (Nach dem o.g. Gutachter wäre der Auszahlungsbetrag 4.000 € gewesen.)


Zu Deinem Fall:

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, wird von Totalschaden gesprochen. Im Falle eines Reparaturnachweises darf der Wiederbeschaffungswert um (je nach Versicherung) ca. 25 % überschritten werden. Alles darüber hinaus muss im Zweifel der Halter selbst zahlen.

Bsp:
Wiederbeschaffungswert 1.000 € + 250 € (25 %) = 1.250 €; Reparaturkosten jedoch 1.800 €: Dann zahlt der Halter noch 550 € selbst und muss der Versicherung die durchgeführte Reparatur nachweisen.

MfG,
Dominion.
 
schön von dominion1 beschrieben. zwei kleine ergänzungen: es handelt sich um einen sogenannten wirtschaftlichen totalschaden. das bedeutet die ersatzbeschaffung eines vergleichbaren fahrzeugs (identisches fahrzeug mit gleichem alter und laufleistung) ist kostengünstiger als die reparatur des vorhandenen. dabei ist art und umfang des schadens irrelevant, es ist eine rein wirtschaftliche abwägung.

der restwert wird in form eines verbindlichen angebotes durch einen resteverwerter festgemacht. den eingesetzten betrag kannst du also definitiv für dein fahrzeug erzielen und die drei höchstbietenden aus deiner region sind im gutachten aufgeführt. es steht dir aber frei, dein fahrzeug anderweitig zu verkaufen und so ggf einen höheren betrag zu erzielen. das ist dann dein eigener gewinn.
 
@ Lübke:

Danke sehr und auch Deinerseits eine sinnvolle und richtige Ergänzung.

MfG,
Dominion.
 
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