Retour Probleme "Beleg, Quittierung"

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Zaxxon

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Moin

Ich hatte mir bei Expert Online ein Tv Gekauft. Geliefert wurde aber ein gebrauchtes Gerät. Ich habe Online eine Retour angemeldet mit dieser begründung und das auch dem Kundenservice so Kommuniziert das ich ein Neugerät gekauft habe und kein schon gebrauchtes Gerät. Dann hab ich Rückholauftrag bekommen. Die erste Abholung hab ich verweigert, da es keine möglichkeit der Quittierung gab. Der Fahrer konnte auch kein Deutsch als ich ihm das erklären wollte mit dem Beleg.
Ohne Beleg oder Quittierung für mich, da hab ich irgendwie Bauchschmerzen die Retour zu überlassen. Da kann ja alles Passieren. Ich habe auch ein Paypal fall aufgemacht weil der Kundendienst nicht reagiert und ich niemanden erreiche.

Paypal schreibt nun das "expert e-Commerce GmbH hat sich bereiterklärt, eine Rückzahlung über xxx,xx € EUR zu senden, wenn Sie den bzw. die Artikel zu dieser Transaktion zurücksenden" Paypal möchte das ich jetzt eine Sendungsnummer und versandettiket mitteile die die Rücksendung belegt, dann wird zugunsten meinerseits entschieden. Wie soll ich das bitte machen, wenn das ein Abholauftrag von Expert über eine Spedition ist wenn ich dort noch nichtmal ein beleg bekomme das die Retour bei mir abgeholt wurde?

Ich habe die Spedition jetzt angerufen und denen das auch so geschildert. Die haben mir erklärt das die nur diese Aufträge einsammeln dann wird das Etikettiert und dann geht das irgendwie weiter zu einem Sammelcenter von denen. Danach gibt es dann eine Sendungsnummer dazu die Sie mir später dann mitteilen könnte. Vorschlag von der Spedition: Ich kann vom Fahrer auf den Abholauftrag von Expert Unterschreiben lassen und mir das zusätzlich das Kennzeichen abfotografieren. Sorry für mich klingt das alles Unseriös. Wenn das Gerät Retour abgeholt wird, bekommt man einen doch immer einen Beleg von der Spedition selber.
Ich muss doch eine Absicherung haben, das das Gerät bei mir abgeholt worden ist, und nicht tage später eine Sendungsnummer erfragen.


Wie würdet ihr vorgehen?
 
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Ich hab vor kurzem ein Gerät per Spedition zur Reparatur abholen lassen und auch keine Quittung ausgehändigt bekommen. Es wurde ein Aufkleber mit der Adresse des Empfängers draufgeklebt, und das wars. Ist mir allerdings erst im Nachhinein aufgefallen.
Ich hab mein Gerät auch eine Woche später repariert wieder geliefert bekommen, ebenfalls von einer Spedition. Also zumindest bei mir lief in der Hinsicht alles okay hab. Hilft dir jetzt vielleicht nicht wirklich, aber zumindest ein kleiner Erfahrungsbericht.

Ansonsten kenne ich das hier:
Ich kann vom Fahrer auf den Abholauftrag von Expert Unterschreiben lassen
auch so von meiner Firma, da werden die Abholaufträge auch dem Fahrer der Spedition zum Unterschreiben vorgelegt, eine separate Quittung gibt es nicht.
 
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@rallyco Danke für die Info. Das mit der Unterschrift vom Fahrer auf den Abholauftrag wurde mir auch so vorgeschlagen das der bei Abholung bei mir Unterschreibt. Plus Foto des Kennzeichen. Ist sowas überhaupt Rechtskräftig? Als Unterschrift kann der da natürlich jetzt irgendwas hinkritzeln. Die Sendungsnummer kann ich 2 Tage später erfragen wenn die im anderem Zentrum angekommen ist. Ob ich die auch wirklich bekomme ist ne andere sache. Erst gebraucht Gerät verkaufen und dann solch dubiosen abläufe ohne Belege mit einem zwischen Spediteur.
Ich hab da irgendwie Bauchschmerzen wenn ich Ehrlich bin. Der Paypal Fall möchte jetzt auch ne Sendungsnummer von mir die ich nicht habe weil das ein Abholauftrag von Expert ist. Ich kenn das so, das die Spedition einen Abschlag mitbringt den ich Unterschreibe und ich davon eine Kopie bekomme.
 
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Zaxxon schrieb:
Ich hab da irgendwie Bauchschmerzen wenn ich Ehrlich bin.
Dann lass Dir von der Spedition eine ausgestellte Empfangsbestätigung (Übernahmequittung) geben, auf die Du gemäß § 368 BGB einen Anspruch hast, so auch der BGH in RdTW 2014, 471.
 
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Die meisten Speditionen sind, egal wie groß, ziemlich rustikal unterwegs. Nicht nur Fahrer aus fremden Ländern, sondern auch Abläufe aus fernen Zeiten.

Die Spedition ist hier auch als Auftragnehmer (ggf. Sub-Sub-Sub) des Verkäufers tätig.

Im Sinne einer pragmatischen Lösung würde ich den Abholauftrag unterschreiben lassen, ggf. 1-2 Informationen darauf vor Unterschrift ergänzen, dazu 1-2 Fotos vom Einladen in den LKW machen (ich würde für mich selbst versuchen, dass der Fahrer auch drauf ist), und dann vom Kennzeichen.
 
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Mhm paypal zu erreichen kannst vergessen, für die bist du an der Reihe mit der Sendungsnummer.
Also die Spedition wird dafür ja eine Auftragsnummer haben. Ich würde das Gerät unter Zeugen abholen lassen, und die Bestätigung unterschreiben lassen. Die Auftragsnummer würde ich bei Paypal dann nennen.
ist ja keine Pflicht das es eine online Sendungsverfolgung geben muss. Würde paypal auch mitteilen das es sich um eine Speditionslieferung handelt.
Ansonsten wüsste ich auch erstmal nicht weiter, da die wegen dir bestimmt nicht zeitnah ihre Prozesse ändern, du aber in der Pflicht bist das zurückschicken.
 
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Mit Zeugen abholen lassen wird schwierig. Ich habe die Spedition angeschreiben per Email wie oben schon genannt § 368 BGB Übernahmequittierung. Mal sehen ob die darauf Antworten. Ansonsten hab ich nur Unterschrift auf diesen Abholauftrag und Foto Kennzeichen. Serien Nummer vom Gerät hab ich auch ein Bild. Ansonsten wüsste ich nicht weiter.
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Incanus schrieb:
Bei wem? Wenn bei Expert, was hat Paypal damit zu tun? Oder hast Du da separat einen Fall aufgemacht?
Seperat, weil der Kundendienst nicht in die Gänge kommt, mir ein gebraucht gerät geschickt haben und ich ohne beleg keine Retour herausgebe.
 
Dann brauchst Du Dich doch nicht wundern, die beiden Fälle haben nichts miteinander zu tun. Du bringst mit Deiner Ungeduld alles durcheinander.
Was nennst Du zudem 'Gebrauchtgerät'? War nur der Karton schon mal geöffnet oder hat das Gerät schon zwei Monate Dauerbetrieb auf dem Buckel?
 
Wenn ich das immer lese, jegliche Prozesse durcheinander bringen, paypal einschalten oder Geld irgendwie zurückbuchen und dies und das und sich dann beschweren :D
 
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Incanus schrieb:
Dann brauchst Du Dich doch nicht wundern, die beiden Fälle haben nichts miteinander zu tun. Du bringst mit Deiner Ungeduld alles durcheinander.
Was nennst Du zudem 'Gebrauchtgerät'? War nur der Karton schon mal geöffnet oder hat das Gerät schon zwei Monate Dauerbetrieb auf dem Buckel?
Batterien in Fernbedienung eingelegt, Zubehörbeutel aufgerissen, zubehör schrauben kamen mir schon entgegen, Stromstecker war schon benutzt, Zubehörhefte lagen auf dem Oberen Abdeck Styropor verteilt. Verpackungs Karton war unten schon mehrfach mit Tesafilm verklebt. Gerät kam ohne diese Plastik Streifen umzu. Ich bin nicht der Einzige, schaut euch mal idealo und Geizhals Bewertungen an.
Ergänzung ()

Corto schrieb:
Wenn ich das immer lese, jegliche Prozesse durcheinander bringen, paypal einschalten oder Geld irgendwie zurückbuchen und dies und das und sich dann beschweren :D
Wo bringt man Prozesse durcheinander wenn ich einen Beleg für die Abholung möchte? ich habe ja auch Unterschrieben bei der Lieferung, das ich das Gerät in empfang genommen habe. Ich Beschwere mich nicht, ich möchte ein Beleg für eine Abholung. Ihr könnt ja eure Käufe ohne Nachweise gerne Retour schicken, für mich ist das viel Geld, und wenn der Kundendienst mehrfach einfach über Tage nicht Reagiert und ich kein am Telefon erreiche um etwas zu Klären, soll ich dann einfach Däumchen drehen?
 
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Zaxxon schrieb:
Ich bin nicht der Einzige, schaut euch mal idealo und Geizhals Bewertungen an.
Was glaubst Du denn, was mit dem Gerät passiert, dass Du zurückschickst? Das wird nicht entsorgt, sondern dem nächsten Besteller geschickt. Ein Gerät aus einem Widerruf kann weiterhin als Neuware gelten..
Zaxxon schrieb:
Wo bringt man Prozesse durcheinander wenn ich einen Beleg für die Abholung möchte?
Darum geht es doch nicht. Du hast einen Widerruf (oder Gewährleistungsfall?) bei Expert eingeleitet und gleichzeitig einen Fall bei PayPal gestartet. Das sind zwei Prozesse, die eigentlich nichts miteinander zu tun haben und dafür sorgen dass sich nun Dinge überschneiden.
 
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Wenn man z.b. bei Paypal einen Fall aufmacht während der Vertragspartner schon die Rücknahme akzeptiert hat und auf den Wareneingang wartet um dir dann das Geld zurück zu überweisen. Dann z.b.
 
Ranayna schrieb:
Das sind uebrigends alles Punkte die rechtlich alleine noch kein "Gebrauchtgeraet" aus dem Fernseher machen.
Wie auch immer, das Gerät wurde benutzt. Woher soll Otto Normalverbraucher wissen was Rechtlich gebraucht oder nicht gebraucht ist? Ich kann das Gerät ja auch so ohne Grund inherhalb 14 Tage zurückschicken.
 
Aus Meiner Sicht hat der TE doch nix falsch gemacht.
Er hat bei Expert bestellt, mit Paypal bezahlt und ist mit dem Produkt unzufrieden.
Es ist sein gutes Recht vom 14 Tägen Rücktrittsrecht gebrauch zu machen.
Ob es für ihn schon gebraucht ist oder nicht spielt doch keine Rolle, und kann man doch an der Beschreibung nicht wirklich bewerten.
Nicht alles aus einem wiederruf ist automatisch neuware oder gleich gebraucht. Hier muss unterschieden werden wie das Gerät gebraucht wurde.
Das ist aufgabe des händlers und oft Kennzeichnen die die geräte als rückläufer.

wiederruf hat er wie beschrieben bei Expert geltend gemacht, da dort keine Reaktion kam hat er bei Paypal einen Fall dazu geöffnet.
Daraufhin hat sich der Support mit der Spedition gemeldet.
Also einfach so ohne Nachweis Packete oder Gegenstände mitzugeben, hätte ich auch ein schlechtes Gefühl.
Bei DHL bekommt ihr ja auch immer einen Einlieferungsbefehl.

Ich sehe auch die Überschneidung der Prozesse nicht.
Expert sagt abholen lassen, Paypal sagt bekommst dein Geld wenn der Fernseh ankam.
Alles sind sich einig, nur geht es hier um den Nachweis das das Gerät abgeholt wurde.
Wenn das Gerät nie ankäme wie würde er das sonst bitte nachweisen sollen?

Hast du das schriftlich von Expert das die Spedition keine Quittung ausstellt?
 
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Incanus schrieb:
Was glaubst Du denn, was mit dem Gerät passiert, dass Du zurückschickst? Das wird nicht entsorgt, sondern dem nächsten Besteller geschickt. Ein Gerät aus einem Widerruf kann weiterhin als Neuware gelten..

Darum geht es doch nicht. Du hast einen Widerruf (oder Gewährleistungsfall?) bei Expert eingeleitet und gleichzeitig einen Fall bei PayPal gestartet. Das sind zwei Prozesse, die eigentlich nichts miteinander zu tun haben und dafür sorgen dass sich nun Dinge überschneiden.
Mag sein das das so ist, ich habe bisher noch nie sowas bei Online einkäufen gehabt. UNd ich hätte gerne ein neues Unbegrabbeltes Gerät wo ich nicht weiß wie lange das schon lief.
Ergänzung ()

LugiBetrugi schrieb:
Aus Meiner Sicht hat der TE doch nix falsch gemacht.
Er hat bei Expert bestellt, mit Paypal bezahlt und ist mit dem Produkt unzufrieden.
Es ist sein gutes Recht vom 14 Tägen Rücktrittsrecht gebrauch zu machen.
Ob es für ihn schon gebraucht ist oder nicht spielt doch keine Rolle, und kann man doch an der Beschreibung nicht wirklich bewerten.
Dies hat er wie beschrieben bei Expert geltend gemacht, da dort keine Reaktion kam hat er bei Paypal einen Fall dazu geöffnet.
Daraufhin hat sich der Support mit der Spedition gemeldet.
Also einfach so ohne Nachweis Packete oder Gegenstände mitzugeben, hätte ich auch ein schlechtes Gefühl.
Bei DHL bekommt ihr ja auch immer einen Einlieferungsbefehl.

Ich sehe auch die Überschneidung der Prozesse nicht.
Expert sagt abholen lassen, Paypal sagt bekommst dein Geld wenn der Fernseh ankam.
Alles sind sich einig, nur geht es hier um den Nachweis das das Gerät abgeholt wurde.
Wenn das Gerät nie ankäme wie würde er das sonst bitte nachweisen sollen?
Danke. Exakt Beschrieben.
Im Fall des Falles muss ich doch Nachweisen das die das Gerät bei mir abgeholt haben. Und ob da eine Unterschrift von Fahrer auf den Abholauftrag inkl Foto Kennzeichen Rechtlich reicht weiß ich nicht. Darum ja hier die Anfrage auf eine Expertise.
 
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Dass der Verkäufer die Ware einfach an irgendjemanden als Neuware weiter verschickt anstatt diese vernünftig neu zu packen oder diese in einem B-Ware-Sale rauszuhauen ist doch nicht das Problem des Käufers.

Die Politik wollte das mit dem Widerrufrecht so, die Verkäufer wollen null Aufwand und null Geld in das Problem investieren, warum soll also ich als Käufer dann im Ergebnis immer den Müll fressen, den mir Politik und Wirtschaftsunternehmen stets hinwerfen?
 
Zaxxon schrieb:
Und ob da eine Unterschrift von Fahrer auf den Abholauftrag inkl Foto Kennzeichen Rechtlich reicht weiß ich nicht.
Genau das wurde Dir aber doch von den beteiligten Parteien so vorgeschlagen, also reicht das auch aus.
Avatoma schrieb:
Die Politik wollte das mit dem Widerrufrecht so
Die Käufer etwa nicht? Dann müssen sie es ja nicht nutzen.
 
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