Retoure schein verloren o2 verlangt Geld.

Linneax3

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Hallo,
Ich habe vor 4 Monaten einen Vertrag widerrufen weil die gewünschte Leitung nicht verfügbar war. (O2) trotz Kündigung und Bestätigung buchte o2 zwei weitere Monate ab. Nachdem wir mehrmals Kontakt Aufnahmen wurde uns das Geld zurück erstattet. Nun 4 Monaten nach Kündigung bekomme ich Post ich solle bitte 86 Euro überweisen für den Router. Diesen habe ich gleich zur Kündigung bzw zum Widerruf zurück gesendet ganz normal mit Retoure schein. O2 möchte diesen nun haben, ich hab den aber natürlich nicht mehr es war alles gekündigt und wir bekamen auch per email die Bestätigung das alles gekündigt ist.
Ich habe eine Zeugin die dabei war als ich den Router in seinem original Karton mit Retoure schein abgegeben habe. Meine Nachbarin also keinen verwandte. O2 stellt auf Durchzug.
Habe ich da überhaupt irgendeine Wahl ? Bin ich nun gezwungen das Geld zu überweisen? Kann man bei der Post irgendwie auf meinen Nachnamen nachsehen ob es eine Retoure gab? Ich bin total verzweifelt für mich ist das ein Riesen Haufen Geld

Liebe grüße
 
Moin,
als du deinen Router bei der Post verschickt hast, musst du eine Quittung erhalten haben. Mache eine Kopie davon und schicke es an O2. Falls die Post den Router verloren/beschädigt haben soll, dann bist du nicht ersatzpflichtig.
Übrigens, wann immer du einen Vertrag kündigst, achte darauf, dass du auch die Einzugsermächtigung widerrufst.
LG
 
Er/Sie schreibt doch, das der Retouren-Schein (und vermutlich ebenso die dazugehörige Quittung) nicht mehr vorhanden ist. Das ist ungünstig.
 
Das ist in der Tat ungünstig, aber du kannst noch einen Nachforschungsauftrag bei der Post einleiten. Dafür brauchst allerdings die Sendungsnummer. Diese könntest du eventuel in deinem e-Mail Postfach finden, bei O2 nachfragen oder der Post.
Viel Glück!
 
Die gute alte Router-Masche.
Kenne mehrere Betroffene (sowohl mit Beleg als auch ohne) und weiter als bis zum Mahnbescheid ging es nie.

Was du machst, musst du selbst wissen.
 
kam der Retourenschein von O2?
wenn ja, dann müssen sie die Sendungsnummer kennen.
Und dann kann man auch nachschauen, ob das Paket abgegeben wurde.

denn mit der Abgabe des Pakets bist du fein raus.
Wenn die Post das Paket verliert, dann ist das das Problem von O2.
--> Du brauchst die Sendungsnummer!
 
Grundsätzlich: Wen interessiert der Retoure-Schein wenn es einen glaubwürdigen Zeugen gibt?

Ob in diesem Falle natürlich die entsprechende Zeugin vom Einpacken des Gerätes in den Karton bis zur Abgabe dabei war und diesen dabei nicht aus den Augen gelassen hat teilt der TE nicht mit.
 
der retoureschein interessiert ganz sicher beim stellen eines nachforschungsantrages.
da nützen auch noch so viele glaubhafte zeugen nichts, denn keiner wird sich die sendungsnummer gemerkt haben.
 
Er meint sicherlich Nachforschungsauftrag. Den muss der Absender stellen. Das wäre in diesem Fall o2 bzw. deren Logistikpartner. Retouren sind schließlich vorab bestellt und bezahlt. o2 müsste daher auch in der Lage sein, die Sendungsnummer zu finden. Die sind nur zu faul zum suchen und wälzen diese Arbeit auf den Kunden ab.
 
Zuletzt bearbeitet:
War bei mir damals das gleiche. Ende vom Lied war das ich zahlen musste da ich alles weg geschmissen hab (belege ect)
 
Evil E-Lex schrieb:
Er meint sicherlich Nachforschungsauftrag. Den muss der Absender stellen. Das wäre in diesem Fall o2 bzw. deren Logistikpartner. Retouren sind schließlich vorab bestellt und bezahlt. o2 müsste daher auch in der Lage sein, die Sendungsnummer zu finden. Die sind nur zu faul zum suchen und wälzen diese Arbeit auf den Kunden ab.

der absender ist der TE, nicht O2, da der sich der receiver im besitz des TE befand, und er für den korrekten versand verantwortlich war, nicht O2.
 
wir reden immer noch von einem Händler und keiner Privatperson.
D.h. das komplette Transportrisiko trägt der Händler. Auch beim Rückversand!
mit Abgabe des Pakets ist der Kunde fein raus.

Er braucht nur die Sendungsnummer und im System muss stehen, dass ein Paket abgegeben wurde.
alles andere ist dann das Problem von O2
O2 hat sicher die Sendungsnummer, ist wie Evil E-Lex sagte nur zu faul zum suchen.

@TE
wie hast du den Retouren schein erhalten? E-mail? da steht doch die Sendungsnummer mit drauf.
Oder hast du das auch schon gelöscht?
 
Zuletzt bearbeitet:
das transportrisiko trägt der TE, da privatperson und kein händler. der händler trägt dieses risiko beim versand ZUM kunden, nicht vom kunden zurück.
ohne einlieferungsschein mit der sendungsverfolgung hat der TE sehr schlechte karten.
 
Allerdings trug der Verbraucher die Beweislast dafür, dass er die Ware überhaupt zurückgesendet hatte. Dementsprechend sollten Verbraucher die entsprechenden Einlieferungsbelege bis zur vollständigen Rückabwicklung des Kaufvertrags gut aufbewahren.

das auch gelesen?
denn genau das betrifft den TE.
 
deswegen sag ich ja, dass er die Sendungsnummer braucht. (Da steht dann: Paket abgegeben am XY)
Und Idon sagt, dass er alternativ einen guten Zeugen braucht (welcher die Abgabe bezeugen kann)

Sobald er eines davon liefern kann, ist der TE fein raus.
 
Sorry, Handy hat aus Nachforschungsauftrag Nachsendeauftrag gemacht.


Grundsätzlich ist es so, dass der, der etwas möchte, dies nachweisen muss. Das geht zum Beispiel über eine Sendungsnummer, das geht aber zum Beispiel auch über einen Zeugen oder alternativ auch über weitere Möglichkeiten.

Der einfachste Weg scheint hier verbaut zu sein, das bedeutet aber natürlich nicht, dass der TE deshalb Pech hat - wenngleich viele Firmen darauf setzen, dass ein Großteil der Kunden sofort einbricht. Wie tauglich die Zeugin des TE ist weiß ich nicht. Ich weiß auch nicht, ob er noch weitere Nachweise führen könnte, beispielsweise Zahlung mit EC-Karte etc. Sofern es sich um einen bereits von der Gegenseite bezahlte Retoure handelt, sollte diese Unterlagen darüber haben.
 
@florian,
stimmt, aber wichtiger ist die nummer für die sendungsverfolgung, denn nur damit kann man nachweisen wann das paket verschickt wurde, und wanns ankam. wanns abgeschickt wurde ist dann egal, einen tag hin oder her sollte keine rolle spielen.
zeugen sind gut und recht, die frage ist, ob die vor gericht anerkannt werden, wenns soweit kommen sollten.
 
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