Retoure (Widerruf), Recovery Partition angeblich nicht vorhanden, was nun?

ELQuark

Lt. Commander
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Nov. 2011
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1.668
Hey Leute, hab ein kleines (vlt. sogar großes) Problem, am besten im Spoiler nachzulesen.
Sehr geehrter Herr ******,

zunächst dürfen wir Ihnen bestätigen, dass Sie wirksam und rechtzeitig Ihr Widerrufsrecht zum Kauf Ihres HP Probook 4540s C4Y99EA ausgeübt haben.

Wir haben die zurückgesandte Ware überprüft und diese ist technisch fehlerfrei. Der Zustand des Betriebssystems, der Warenverpackung und der Zubehörteile lässt uns allerdings darauf schließen, dass Sie das bei uns erworbene Produkt in Betrieb genommen haben.

Wir weisen unsere Kunden allerdings rechtzeitig auf die Folgen einer Ingebrauchnahme hin.

Auf der Festplatte des Gerätes befand sich zum Zeitpunkt der Auslieferung eine Recovery-Partition. Diese Partition dient zum einfachen Reset bzw. zur Neuinstallation des Gerätes.

Bei dem von Ihnen eingesandten Gerät ist diese Recovery-Partition nicht mehr vorhanden. Um nun den Auslieferungszustand des Gerätes wiederherzustellen, muss diese Recoverypartition kostenpflichtig durch ein Service-Center des Herstellers erneut aufgespielt werden, andernfalls ist uns kein Zurücksetzen bzw. Wiederverkauf des Gerätes möglich.

Aus den vorstehenden Umständen heraus, nehmen wir auf die Ihnen zu erteilende Gutschrift einen Abschlag in Höhe von 89,00 EUR vor. Dies ist die Gebühr, welche von uns an den Hersteller zu entrichten ist, um den Zustand wiederherzustellen, wie wir Ihnen das Gerät übergaben.

Wir bitten Sie um Verständnis für diese wirtschaftlich notwendige Maßnahme, nur so können wir auch weiterhin günstige Preise und einen guten Service bieten.

Ziel all unserer Maßnahmen ist, unseren Kunden größtmöglich den Erhalt von unbenutzter Neuware garantieren zu können.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Um Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten zu können, bitten wir Sie, diese immer an kundenservice@cyberport.de zu senden. Bei Antworten schließen Sie bitte die gesamte Korrespondenz mit ein, und geben bitte immer Ihre Kunden- oder Auftragsnummer an.

Mit freundlichen Grüßen

Kundenservice

Ich soll angeblich die Recovery-Partition gelöscht haben! Aber das habe ich nicht, ich habe nur windows 7 vorübergehend installiert, da mir windows 8 nicht gefiel. Nur beim Zurückschicken habe ich dann die Windows 7 Keys zurückgesetzt, sprich nicht "recovert", da ich dachte, dass die es im Shop übernehmen.
Ist es denn auch nicht so, dass die Festplatte komplett formatiert wird und eine neue Recovery-Partition draufgespielt wird?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, wie ich gegen den Abschlag argumentieren könnte, für mich sieht es wie nach einem Versuch aus, mich über den Tisch zu ziehen :grr:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Echtname entfernt)
Hey,
hast du bei der Windows 7 Installation die Partitionen gelöscht, die auf der Festplatte waren?
 
Wenn du bei der Installation von Windows 7 (versehentlich) die Recovery-Partition von Win 8 gelöscht hast, kann man die Vorgehensweise des Shops schon nachvollziehen.
 
Ich vermute die haben rechtmässig gehandelt , du ! hättest das Notebook selbst wieder in den Auslieferungszustand mit Windows8 zurücksetzen müssen. Für 2 Stunden Arbeit 90 Euro zu berechnen ist im IT Service auch ein normaler Preis.
 
Für mich sieht das eher nach einer berechtigten Forderung seitens Cyberport aus. Wenn die retournierte Ware benutzt wurde und in irgendeiner Form nicht dem Auslieferungszustand entspricht, dann sehe ich nicht, warum das nicht rechtens sein sollte.
Du hast "vorübergehend" Windows 7 installiert. Das alleine ist ja schon eine eindeutige Nutzung. Aber offenbar hat die Recoverypartition des vorher installierten Windows 8 das nicht überlebt.

Grundsätzlich klingt das alles plausibel.
 
Ist es denn auch nicht so, dass die Festplatte komplett formatiert wird und eine neue Recovery-Partition draufgespielt wird?
Sicherlich, das schafft der Händler aber je nach Ausführung der Recovery nicht selber, sondern muss wirklich den Hersteller damit beauftragen. Das ist ansonsten ein ziemlicher Aufwand, daher kann der Händler hier auch Geld für verlangen.

Stell dir mal vor du würdest das im Laden machen.

Prinzipiell könnte man ein 1:1-Image von der Platte machen (inkl. Recovery) und das zwischenlagern, aber stell dir das mal für jedes einzelne Modell vor.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also rechtlich hast du für eine Verschlechterung der Ware zu zahlen. Ich verstehe auch nicht warum du nicht die ursprüngliche Sicherung einfach wieder vorher zurückgespielt hast?
 
So wie es formuliert ist, könnte es auch einfach daran liegen, dass der Laptop nicht mehr im Auslieferungszustand war. Damit entstehen Händler/Hersteller natürlich Arbeit und damit Kosten.

Ich kann das Bedürfnis verstehen, diese Arbeit in Rechnung zu stellen. Ich würde es auf keinen Fall "über den Tisch ziehen" nennen. Aber möglicherweise findest du in den AGB des Shops irgendeine Formulierung, die du noch zu deinen Gunsten auslegen kannst.
 
technisch gesehen ist eine recovery partition ein HERSTELLRSPEZIFISCHES image oder eine automatisierte installation des betriebsystem, der dazugehörigen trieber und sonstiger mitgelieferter software. wenn du die ganze platte platt machst, um da was ganz anderes draufzuspielen (linux, windows 8 whatever) und z.b die recovery vorer NICHT sicherst und zurückspielst, sprich das gerät so zurücksendest wie du es erhalten hast - dann ist das so völig in ordnung.

beim händler sieht das so aus wenn ein gerät zurück kommt: aif optische/technische mngel prüfen, recovery durchlaufen lassen, als rückläufer weiterverkaufen.

lt. gesetz sollst du ware "prüfen" können, nicht exzessiv in gebrauch nehmen. mir ist schon klar das sowas jeder für sich selbst anders auslegt, aber eigenes OS aufspielen geht für mich klar über die linie.
 
Jepp. Ist deren volles Recht. Theoretisch dürfen sie dir den Abschlag auch verrechnen, wenn du es nur auspackst und in Betrieb nimmst - denn die Rückgabemöglichkeit lt. Fernabsatzgesetz soll dir nur die gleiche Kontrollmöglichkeit bieten, wie du sie in einem Ladengeschäft auch hättest. Wenn du im Laden jetzt hergehst, und ein Gerät samt allem Zubehör auspackst und damit rumspielst, wirst du schon den einen oder anderen ungläubigen Blick ernten. Wenn du aber dann auch noch anfängst, das Betriebssystem samt wiederherstellungs-Partition zu löschen, dan kannst du dir vorstellen welche Freude der Händler mit dir hat.

Der Abschlag wiederum soll eine Wertminderung durch deine Nutzung decken; ein Notebook ohne Betriebssystem ist eben erheblich eingeschränkt; deswegen wird der Händler das "reparieren" lassen. Und das wird dann dir als Kunden (und verursacher der Wertminderung) zulasten gelegt. Auch ein geöffnetes Siegel stellt eine Wertminderung dar - kennst du das Geschrei hier im Forum, wenn an einem Artikel das Siegel durchbrochen ist?

mfg

edit: Ich sehe was du da gemacht hast... geschieht dir recht, würde ich sagen. Gekauft, herumgespielt, festgestellt das du woanders ein paar Euro sparen kannst, und dabei das Hirn ausgeschaltet. Biete dem Händler doch an, vom Widerruf zurück zu treten, und mach das andere Notebook zu Geld. Sollte dir billiger kommen als 90€ für die Retoure zu bezahlen. Außer natürlich, du hast das andere auch schon "entwertet"...
 
Zuletzt bearbeitet:
Erstmal vielen Dank für die umfangreichen Antworten ;)

aber das Kernproblem ist ja: ich bin natürlich nicht so ahnungslos und lösche die Recovery Partition, die habe ich komplett in Ruhe gelassen (d.h. die Recovery-Partition war unter Windows 7 im Arbeitsplatz zu sehen).
Nun sagen die Leute mir, dass diese Partition nicht (mehr) vorhanden sei, was nicht stimmen kann! Sie ist unberührt geblieben, so blöd war ich auch nicht... Könnte die Windows 7 Installation denn bewirkt haben, dass die Recovery nicht mehr funktioniert?
 
nope, die war sowohl unter windows 7 als auch windows 8 normal sichtbar.
 
Ne des stimmt schon so. Weil durch die Windows 7 Installation wurde ja was an der Partitionstabelle verändert.
Danach kann man nich mehr das Recovery Programm starten. Ist genau so, als ob die Partition nicht mehr da wäre. Hatten schon öfter diesen Fall.
 
MikMikMikkka schrieb:
nope, die war sowohl unter windows 7 als auch windows 8 normal sichtbar.

Das ist aber wirklich nicht normal. Die Recovery-Partitionen haben zwar meistens FAT32 als Dateisystem, aber eine "falsche" Partitions-ID, sodass Windows sie nicht als FAT32 erkennt und man auch keinen Laufwerksbuchstaben zuweisen kann. Unter Linux kann man die Recovery-Partitionen schon einsehen.
 
@ cartridge_case:
Also des war meine Erfahrung bisher. Vielleicht unterscheidet sich des von Hersteller zu Hersteller.

Aber wo wir uns einig sind, sobald die Partition im Arbeitsplatz unter Windows angezeigt wird, etwas nicht mehr stimmt, oder?
 
Die Recovery Partitionen liegen in einer sogenannten HPA, Host Protected Area. Das sind effektiv versteckte Partitionen, die sollten auf keinen Fall sichtbar sein.
 
Jetzt bin ich aber wirklich irritiert - Die Recovery Partition hatte einen Laufwerksbuchstaben (F: , wenn ich mich richtig erinnere), ob es FAT32 war, weiß ich nicht.
 
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