Richtige Adresse im Impressum angeben !?

A

ArtjomZab

Gast
Hey Ho,

ich schreibe grade ein Impressum für meinen blog. frage mich allerdings inwiefern ich jetzt meine richtige adresse da angeben muss, da damit bestimmt viel unfug gemacht werden kann.

in manchen blogs sehe dass die authoren sogar ihre handy nummer angeben Oo
 
Das Impressum einer Homepage muss wahrheitsgemäß sein. - aber schonaml daran gedacht, statt HTML Text ein "Bild" mit den Angaben einzubauen? - Sollte die Botscannern doch etwas die Arbeit erschweren.
 
soweit ich weiss, gibts botscanner, die ocr beherrschen.
diesen bots das leben zu erschweren, könnte man das bid stückeln.
z.b. in streifen, sodass immer in der textzeile das bild zerschnittten ist.

ob das nötig ist, ist denk ich jedem überlassen.
erstmal denk ich, reicht ein bild aus.
 
Man darf das bild halt nicht impressum oder ähnlich nennen und keinen alt Tag vergeben der so lautet.

Da kommt so schnell kein Bot dran.
 
Ich hab mal gelesen, dass Bilder zwecks Barrierefreiheit nicht erlaubt sind; aber kA ob das für Privatpersonen gilt.

Ich habe aber bspw. auch meine richtigen Daten seit über 10 Jahren öffentlich im Internet stehen; passiert nichts - ich krieg noch nicht mal Spam auf die E-Mail.
 
geht es um android-projects.de, Herr Artem Z., Ol...Str. 1 in B. (NRW)?
 
es geht um die seite aber die daten die du schreibst woher hast du die? sidn nicht meine
 
Zuletzt bearbeitet:
"sidn nicht mein" <- ist das eine Schutzbehauptung, damit keiner rauskriegt, das du dahintersteckst oder bist du nicht der Domaininhaber, sondern vielleicht dein Vater, Bruder oder wer auch immer?
jeder kann auf Denic eine Domainabfrage (Whois) machen
 
oh sry, ich hatte bei meinem domain anbieter bei dem ich schon lange kunde bin noch uralte persönliche informationen stehen. habe diese erstmal aktualisiert, danke für den denic hinweis
 
somit kann jeder, der will, deine Daten über die Denic abfragen
daher habe ich in meinem Impressum nur meinen Namen und eine Mailadresse
 
Ein Impressum ist nur nötig, wenn ein wirtschaftliches Interesse mit einer Website verfolgt wird (dazu reicht schon Bannerwerbung aus). Weiß jetzt nicht, ob das bei dir der Fall ist, wenn nicht, würde ich darauf verzichten bzw. nur ein Kontaktformular per E-Mail einbinden.
Ist ein Impressum von Nöten, muss auf jeden Fall Name und die Anschrift des Betreibers plus eine E-Mail im Impressum stehen. Ist man in einem Handelsregister etc., muss man auch die Registernummer angeben. Dass diese Daten auch stimmen müssen versteht sich von selbst.
Verweise auf Denic sind schon deshalb hinfällig, weil der Domaininhaber nicht der Verantwortliche für den Seiteninhalt sein muss.
Verletzung der Impressumspflicht kann mit Bußgeld belegt werden und ist ein Abmahngrund.
 
Sollte der Verantwortliche einer Webseite nicht auf dieser selber ersichtlich sein (z.B. im Impressum), dann ist der Domaineninhaber als nächstes dran, zum Schluss der Webhoster.
Ein Impressum kann für sowas nutzen und zudem auch dort einen Haftungsausschluss unterbringen.
Müssen muss man nicht, sollte man aber...
 
Der Verantwortliche hat aber auf der Webseite selbst ersichtlich zu sein, wenn eine Seite unter die Impressumspflicht fällt, und zwar mindestens mit Namen, Anschrift und Mail-Adresse.
Verweise auf den Domaininhaber oder Hoster ändern daran nichts.
 
Entweder liest du nicht richtig, was ich schreibe, oder du verstehst mich nicht
ist aber auch egal, der TE muss selbst entscheiden, was er macht
 
Ja, so recht weiß ich nicht, worauf Du hinaus willst...
Ich war vorhin auf deiner Seite, da Du Werbung geschaltet hast, musst Du auch ein komplettes Impressum haben, hast Du aber nicht...klar, wo kein Kläger, da kein Richter...
Trotzdem kann ich jetzt nicht genau nachvollziehen, wie Du das rechtfertigen willst.

Hier steht btw. alles wichtige drin: Klick
 
Auch wenn du keine Werbung schaltest kannst du unter die Impressum-Pflicht fallen, denn
auch wer"(regelmäßig) journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellt, die zur Meinungsbildung beitragen können." braucht eins. Bei der schwammigen Formulierung wären dass dann auch Clans, Blogs, Foren, etc.
Rein privat sind für mich nur Seiten welche entweder passwortgeschützt, oder rein familiäre Inhalte (mein Hund, mein Haus, letzter Urlaub) beinhalten.
Durch die Whois-Abfrage sind die privaten Daten aber eh meistens ungeschützt, also warum das Risiko eingehen verklagt zu werden?
 
Auf deine Website www.android-projects.de trifft folgendes zu
1.) Impressumspflicht nach § 5 TMG

In diese Gruppe fallen Anbieter geschäftsmäßiger, in der Regel gegen Entgelt angebotener Telemedien.

Diensteanbieter ist gem. § 2 Nr. 1 TMG jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt; erfasst sind damit auch alle Betreiber von Webseiten.

Die Gesetzesbegründung sagt dazu: Das Merkmal der Entgeltlichkeit setzt eine wirtschaftliche Gegenleistung voraus. Damit unterliegen Telemedien, die ohne den Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit bereitgehalten werden (z. B. Homepages, die rein privaten Zwecken dienen und die nicht Dienste bereitstellen, die sonst nur gegen Entgelt verfügbar sind, oder entsprechende Informationsangebote von Idealvereinen), künftig nicht mehr den Informationspflichten des Telemediengesetzes.

Unter der alten Rechtslage zum TDG noch umstritten, steht damit unter dem TMG fest, dass alleine die Verlinkung fremder kommerzieller Webseiten nicht bereits das eigene Angebot geschäftsmäßig werden lässt.

Wie bisher auch schon, werden Webmaster, die ihre Webseite über Werbeeinnahmen finanzieren (z.B. sich am Google AdSense Programm beteiligen), unter den Begriff der Geschäftsmäßigkeit fallen. Dies gilt unabhängig von der Höhe der Einnahmen und unabhängig davon, ob ein Gewinn erzielt werden soll oder ob nur die Hosting-Kosten kompensiert werden sollen.

Die Formulierung "Dienste bereitstellen, die sonst nur gegen Entgelt verfügbar sind" zeigt, dass es nicht darauf ankommt, ob ein Websitebetreiber mit seinem Angebot wirklich wirtschaftliche Zwecke verfolgt, sondern nur darauf, dass typischerweise mit solchen Angeboten ein Entgelt erstrebt wird. Ein Anbieter, der aus idealistischen Gründen kostenlos Dienste anbietet, die in der Regel nur entgeltlich erfolgen, fällt unter § 5 TMG. Dies kann in Einzelfällen zu schwierigen Abgrenzungsfragen führen.


2.) Erweiterte Impressumspflicht, § 55 II RStV


Anbieter mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text und Bild wiedergegeben werden, haben sowohl die Angaben nach § 5 TMG zu machen als auch einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen.

Was ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot sein soll, verrät das Gesetz nicht. Lediglich die Gesetzesbegründung umschreibt diese als Angebote, "die massenkommunikativen Charakter aufweisen und damit als elektronische Presse beschrieben werden". In der Literatur wird unter einer redaktionellen Gestaltung zumeist eine planvolle, nicht notwendig gewerbsmäßige Tätigkeit verstanden, die auf inhaltliche, sprachliche, graphische oder akustische Bearbeitung eines Angebotes abzielt und der Einwirkung auf die öffentliche Meinungsbildung oder der Information zu dienen bestimmt ist.

Von Sinn und Zweck her spricht einiges für ein weites Begriffsverständnis und für den Bewertungsfaktor, ob es sich um ein Angebot handelt, das für die öffentliche Meinungsbildung relevant ist und für das ein in seinen Betroffener Interesse an einer Richtigstellung haben könnte. Je nach konkreter Gestaltung könnte ein Blog unter § 55 II RStV fallen, mit der Folge, dass auch ohne Geschäftsmäßigkeit die Angaben nach § 5 TMG zu machen sind.

Die einzelnen Paragraphen kannst du hier (TMG) und hier (RStv) einsehen.
Diese juristischen Gesetzgebungen sagen nichts weiteres aus,
als das du ein Impressum angeben musst, welches den Namen
des Verantwortlichen und deren Anschrift angibt.

Gibst du kein Impressum an, verstößt du gegen die o.g. Paragraphen und machst dich strafbar.
Dies wird im Regelfall mit einer Geldstrafe geahndet.
 
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