Hallo,
ich habe drei sehr alte Laptops zu Hause im Schrank liegen, die ich jetzt entweder entsorgen, oder für ein Paar Kröten verkaufen wollte und möchte mich vorher über den richtigen Umgang mit diesen Geräten informieren, da alle mit Windows Vista oder 7 kamen und ich ehrlich gesagt nach mehreren Stunden Recherche einfach nur noch verunsichert bin darüber, was ich als Privatperson rechtlich darf und nicht darf. Ich will jetzt einfach sicher gehen, um nichts Falsches zu machen und später keine Kopfschmerzen wegen drei Teilen "Elektroschrott" und ein Paar Talern zu kriegen.
-Laptop 1: Komplett kaputt, COA-Sticker für Win Vista auf dem Boden, seit mehr als 10 Jahren nicht mehr genutzt, keine Recovery-Medien vorhanden. Plan war, die HDD zu entfernen (wegen Datenschutz, falls da überhaupt noch was draufliegt) und das Gerät einfach so zu verkaufen (wenn sich kein Interessent findet -> entsorgen). Wäre das in dieser Form erlaubt, oder müsste ich irgendwas zusätzlich beachten?
-Laptop 2: Vollkommen defekt. Auf dem Boden ein COA-Sticker für Win 7 Home Premium (ich weiß nicht ob 32 oder 64 bit). Recovery-CDs vorhanden. Ebenfalls seit mehr als 10 Jahren nicht mehr benutzt. Upgrade auf Win 10 wurde mit der Lizenz damals nicht durchgeführt (glaube da gabs das noch gar nicht, so lange ists schon her).
a) Kann ich bedenkenlos die HDD entfernen und das Gerät so mitsamt Sticker und Recovery-Medien weiterverkaufen (oder wegschmeißen, wenns keine Interessenten gibt)?
b) Wenn ich das Gerät mit draufgeklebtem COA-Sticker und Recovery-Medien verkaufe und der neue Besitzer irgendwann Quatsch mit der Lizenz anstellt (separat vom Gerät verwendet o.ä., keine Ahnung auf was für andere Ideen Leute kommen können), hätte das Ganze dann noch rechtlich irgendwas mit mir zu tun, oder ginge mit Verkauf jegliche Verantwortung auf den neuen Besitzer über?
c) Ich habe mehrfach in diversen Foren gelesen, wie User vorschlagen, Win 7 Lizenzen von nicht mehr genutzter Hardware für Win 10 auf neu gebauten Rechner zu nutzen. Ist sowas legal/erlaubt? Ich dachte immer, die Lizenzen, die mit Laptops/PCs kommen, seien auch an diese Geräte gebunden/nur mit diesen Geräten nutzbar. Ich dachte mir sonst, dass ich in Zukunft evtl. einen gebrauchten Rechner kaufe (ohne Lizenz), oder einen neuen baue, Laptop 2 behalte und im Schrank weiter vergammeln lasse, die Lizenz dann für Windows 10 auf diesem Rechner nutze - wäre das rechtlich bedenkenlos erlaubt, eine Grauzone, oder definitiv verboten? Mit irgendwelchen Grauzonen will ich definitiv nichts am Hut haben, also wenns nicht bedenkenlos erlaubt ist, bitte offen sagen.
-Laptop 3: Kam damals mit Win 7 Pro und einer direkten Upgrademöglichkeit auf Win 8 Pro, die ich nicht genutzt habe. Habe dann später auf Win 10 Pro kostenlos geupgradet. Verwende den Laptop immer noch gelegentlich, hatte die HDD gegen eine SSD getauscht. Auf dem Boden des Laptops befindet sich kein COA-Sticker (also befindet sich der Key im BIOS?, nur ein "Win 8"-Sticker, ohne Code oder jeglichem Text). Recovery-CDs sind vorhanden. Funktioniert noch.
a) Kann ich den Laptop bedenkenlos ohne HDD/SSD, mit Recovery CDs verkaufen? Muss ich zuvor irgendwas beachten? Die Lizenz scheint ja im BIOS hinterlegt zu sein, da ich das Gerät in den letzten Jahren mehrmals mit Hilfe der Recovery CDs zurückgesetzt hatte und ich glaube dabei auch nie einen Code engeben musste (kann mich nicht mehr genau erinnern). Müsste ich vor Verkauf irgendwie die Lizenz zurücksetzen oder sowas?
b) s. Laptop 2, b
c) s. Laptop 2, c
Sorry, ist ein sehr langer Text geworden, aber mir erscheint der ganze Themenkomplex sehr chaotisch und kaum durchdringbar für einen Normalverbraucher. Daher bin ich auf kompetenten Rat aus der Community kriegen. Möchte einfach nichts Falsches machen und deswegen später unnötige Kopfschmerzen haben. Lieber Vorsicht als Nachsicht.
Bin für jeden hilfreichen, aufklärenden Kommentar dankbar.
Viele Grüße und schönen Abend noch!
ich habe drei sehr alte Laptops zu Hause im Schrank liegen, die ich jetzt entweder entsorgen, oder für ein Paar Kröten verkaufen wollte und möchte mich vorher über den richtigen Umgang mit diesen Geräten informieren, da alle mit Windows Vista oder 7 kamen und ich ehrlich gesagt nach mehreren Stunden Recherche einfach nur noch verunsichert bin darüber, was ich als Privatperson rechtlich darf und nicht darf. Ich will jetzt einfach sicher gehen, um nichts Falsches zu machen und später keine Kopfschmerzen wegen drei Teilen "Elektroschrott" und ein Paar Talern zu kriegen.
-Laptop 1: Komplett kaputt, COA-Sticker für Win Vista auf dem Boden, seit mehr als 10 Jahren nicht mehr genutzt, keine Recovery-Medien vorhanden. Plan war, die HDD zu entfernen (wegen Datenschutz, falls da überhaupt noch was draufliegt) und das Gerät einfach so zu verkaufen (wenn sich kein Interessent findet -> entsorgen). Wäre das in dieser Form erlaubt, oder müsste ich irgendwas zusätzlich beachten?
-Laptop 2: Vollkommen defekt. Auf dem Boden ein COA-Sticker für Win 7 Home Premium (ich weiß nicht ob 32 oder 64 bit). Recovery-CDs vorhanden. Ebenfalls seit mehr als 10 Jahren nicht mehr benutzt. Upgrade auf Win 10 wurde mit der Lizenz damals nicht durchgeführt (glaube da gabs das noch gar nicht, so lange ists schon her).
a) Kann ich bedenkenlos die HDD entfernen und das Gerät so mitsamt Sticker und Recovery-Medien weiterverkaufen (oder wegschmeißen, wenns keine Interessenten gibt)?
b) Wenn ich das Gerät mit draufgeklebtem COA-Sticker und Recovery-Medien verkaufe und der neue Besitzer irgendwann Quatsch mit der Lizenz anstellt (separat vom Gerät verwendet o.ä., keine Ahnung auf was für andere Ideen Leute kommen können), hätte das Ganze dann noch rechtlich irgendwas mit mir zu tun, oder ginge mit Verkauf jegliche Verantwortung auf den neuen Besitzer über?
c) Ich habe mehrfach in diversen Foren gelesen, wie User vorschlagen, Win 7 Lizenzen von nicht mehr genutzter Hardware für Win 10 auf neu gebauten Rechner zu nutzen. Ist sowas legal/erlaubt? Ich dachte immer, die Lizenzen, die mit Laptops/PCs kommen, seien auch an diese Geräte gebunden/nur mit diesen Geräten nutzbar. Ich dachte mir sonst, dass ich in Zukunft evtl. einen gebrauchten Rechner kaufe (ohne Lizenz), oder einen neuen baue, Laptop 2 behalte und im Schrank weiter vergammeln lasse, die Lizenz dann für Windows 10 auf diesem Rechner nutze - wäre das rechtlich bedenkenlos erlaubt, eine Grauzone, oder definitiv verboten? Mit irgendwelchen Grauzonen will ich definitiv nichts am Hut haben, also wenns nicht bedenkenlos erlaubt ist, bitte offen sagen.
-Laptop 3: Kam damals mit Win 7 Pro und einer direkten Upgrademöglichkeit auf Win 8 Pro, die ich nicht genutzt habe. Habe dann später auf Win 10 Pro kostenlos geupgradet. Verwende den Laptop immer noch gelegentlich, hatte die HDD gegen eine SSD getauscht. Auf dem Boden des Laptops befindet sich kein COA-Sticker (also befindet sich der Key im BIOS?, nur ein "Win 8"-Sticker, ohne Code oder jeglichem Text). Recovery-CDs sind vorhanden. Funktioniert noch.
a) Kann ich den Laptop bedenkenlos ohne HDD/SSD, mit Recovery CDs verkaufen? Muss ich zuvor irgendwas beachten? Die Lizenz scheint ja im BIOS hinterlegt zu sein, da ich das Gerät in den letzten Jahren mehrmals mit Hilfe der Recovery CDs zurückgesetzt hatte und ich glaube dabei auch nie einen Code engeben musste (kann mich nicht mehr genau erinnern). Müsste ich vor Verkauf irgendwie die Lizenz zurücksetzen oder sowas?
b) s. Laptop 2, b
c) s. Laptop 2, c
Sorry, ist ein sehr langer Text geworden, aber mir erscheint der ganze Themenkomplex sehr chaotisch und kaum durchdringbar für einen Normalverbraucher. Daher bin ich auf kompetenten Rat aus der Community kriegen. Möchte einfach nichts Falsches machen und deswegen später unnötige Kopfschmerzen haben. Lieber Vorsicht als Nachsicht.
Bin für jeden hilfreichen, aufklärenden Kommentar dankbar.
Viele Grüße und schönen Abend noch!
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