Richtiges vorgehen bei Schadensfall und Versicherungswechsel.

Nilson

Grand Admiral
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Dez. 2008
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25.657
Hallo zusammen,

ich plane demnächst meine Versicherung zu wechseln. Soweit kein Problem.
Nur eine "Sorge" hab ich noch. Wie gehe ich vor, bzw. wer zahlt, wenn ich kurz vor dem Wechsel ein Schadensfall habe.
Gilt hier das Datum des Schadens bzw. das Datum an dem ich den Schaden an meine Versicherung melde oder den Punkt an dem ich die Rechnung einreiche bzw. die Kosten des Schadens bekannt sind?
Was ich halt vermeinten will ist, das die alte sich rausredet, weil ich ja nicht mehr bei ihr bin und die neue sich rausredet, weil der Schaden ja passiert ist, bevor ich bei ihr war.

Gruß
 
Was für eine Versicherung?

Der Versicherungsbeginn und das Ende sind Bestandteil der Vertrages. idR sogar mit Uhrzeit. Da sollte es keine Unstimmigkeiten geben. Und natürlich zählt der Tag des Schadenfalls. Nicht wann Du den Schaden meldest oder dergleichen. Aber Du bist ja so oder so dazu verpflichtet, einen Schaden schnellstmöglich zu melden.
 
Es geht im Grunde um zwei Fälle:

Zum einen will ich meine Hausratversicherung wechseln. Deshalb der Thread.

Zum anderen, weil da ein ähnlicher Fall eintreten könnte, ist dass ich von der gesetzlichen Krankenversicherung in die PKV wechseln will. Da kann es ja auch sein, das ein Arzt in der Übergangszeit was feststellt und die Behandlung sich über den Wechsel hinaus erstreckt.
 
Bei der Hausrat ist es klar. Da gilt der Tag des Schadenfalls. Bei der KV. Da solltest Du beide vorher mal kontaktieren. Und am Rande, ein Wechsel in eine PKV würde ich mir grundlich überlegen. Zusatzversicherung, ja. Aber ein Wechsel sollte sehr gut überlegt sein.
 
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Ich weiß, ich hab die letzen drei Monate überlegt, ob ich das mache ;)
 
Ein Wechsel von GKV in PKV ist nun wirklich mit wenig Aufwand verbunden. In der GKV ist grundsätzlich dein Zahlungsmittel die elektronische Gesundheitskarte (eGK) gewesen. Zum Wechsel sagst du einfach der Arzthelferin, dass du jetzt Privatpatient bist. Eine "Übergangszeit" gibt es da nicht.

Das bedeutet, dass der Arzt den Zeitraum wo du in der GKV versichert warst über die eGK abrechnet und alles darüber hinaus dir Privat in Rechnung stellt.
 
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