Risiko bei Kauf eines Smartphones aus einer Vertragsverlängerung?

dietmar18

Ensign
Registriert
Juni 2019
Beiträge
141
Hallo,
ich spiele mit dem Gedanken, mir ein Samsung S25 zuzulegen.
Es werden bei ebay und Kleinanzeigen derzeit sehr viele in noch ungeöffneter Originalverpackung aus einer Vertragsverlängerung
angeboten.

Frage: Was muss man bei "Vertragsverlängerung" beachten, damit man nicht reinfällt? Ich meine bezüglich eventuellem Simlock, Branding etc...Gibt es sowas überhaupt noch?
Mir ist natürlich bewußt, dass vor allem auf Kleinanzeigen sehr viele dubiose Angebote sind und dass man da höllisch aufpassen muss...


Vielen Dank und viele Grüße
Dietmar
 
Die Geräte gehören dem Provider nicht dem Kunden. Zahlt dieser seine Raten nicht mehr, kann der Provider sein Eigentum zurückfordern bis die letzte Rate gezahlt wurde.
Ob es dann zu Sperrung eines solchen Gerätes kommt, habe ich noch nicht gehört. Dein Risiko sollte also klein sein.
Rechtlich könnte man aber sagen, wenn der erst seither nicht zahlt, du Ware in den Händen hast deren Eigentum nicht ganz sauber geklärt ist.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: lazsniper und dietmar18
Moin,
soweit mir bekannt ist, gibt es kein Branding oder SimLock mehr und das schon seit längerem, einzig AnbieterApps sind eventuell installiert, die man aber problemlos deinstallieren kann.

tRITON schrieb:
Ob es dann zu Sperrung eines solchen Gerätes kommt, habe ich noch nicht gehört. Dein Risiko sollte also klein sein.
Gehört hab ich davon auch noch nicht, wenn bekommt der ursprüngliche Eigentümer eine Schlußrechnung und bei Nichtbegleichung Inkasso, somit schätze auch ich das Risiko als eher gering ein.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: tidus1979, konkretor und dietmar18
tRITON schrieb:
Die Geräte gehören dem Provider nicht dem Kunden. Zahlt dieser seine Raten nicht mehr, kann der Provider sein Eigentum zurückfordern bis die letzte Rate gezahlt wurde.
Das ist in 99% der Fälle nicht gegeben. Es gibt nur wenige Tarife, wo das Handy als separater Vertrag geführt wird.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BOBderBAGGER, arvan und dietmar18
Und du solltest dir den Text der Anzeige genau durchlesen.
Nicht, dass du „eine Originalverpackung eines Samsung S25 aus einer Vertragsverlängerung“ kaufst.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: wolve666, M4ttX, «*PåîN*» und 2 andere
tRITON schrieb:
Die Geräte gehören dem Provider nicht dem Kunden. Zahlt dieser seine Raten nicht mehr, kann der Provider sein Eigentum zurückfordern bis die letzte Rate gezahlt wurde.
Ob es dann zu Sperrung eines solchen Gerätes kommt, habe ich noch nicht gehört. Dein Risiko sollte also klein sein.
Rechtlich könnte man aber sagen, wenn der erst seither nicht zahlt, du Ware in den Händen hast deren Eigentum nicht ganz sauber geklärt ist.

Wenn derjenige einen gesonderten Mietvertrag für das Smartphone hat ja. Aber in dem Falle würde einfach Schadensersatz folgen und gut ist.

Aber meist sind die gekauft zu meinem Rabattpreis (Subvention, weil Vertrag), dann gehören die Geräte sofort dem Käufer.
 
Keine Garantie, keine Gewährleistung. Garantie ist sowieso eine freiwillige Leistung und wird quasi immer auf den Erstkäufer beschränkt, Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und gilt nur für den, na wen wohl? Genau, den Erstkäufer.
 
yxcvb schrieb:
Garantie ist sowieso eine freiwillige Leistung und wird quasi immer auf den Erstkäufer beschränkt,
Steht bei Samsung aber nirgends, denn da ist es an die Rechnung geknüpft.
Ergänzung ()

BTW: Gibt auch viele neue Geräte außerhalb von Vertragsverlängerungen, wie direkt von Samsung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Weiß jemand zufällig wie ich herausfinde ob mein Vertragshandy (was ich verkaufen will) Simlock hat?
Angeblich unter IMEI.info kann man es rausfinden aber da steht bei meiner IMEI nix dazu !!!!
 
Gibt es überhaupt noch Handys mit SIM/NET-Lock? Kenne das nur von 4G/5G-Routern, die beim Provider gekauft werden.
 
Hallo,
Handy aus Vertragsverlängerung sag ich heute Absolut Finger weg- es wird richtig teuer
Ich habe ein iPhone 17 pro für 1200,- € aus Vertragsverlängerung gekauft mit Rechnung, dachte alles klar, von wegen Handy ließ sich nach 3 Monaten nicht mehr Einschalten-Ok dachte hätte Garantie und alles andere auch.
Also Apple angerufen und nachgefragt - bis der Verkäufer nach der Rechnung gefragt hatte ,aber eben auf den Namen des Verkäufers von dem ich das Handy gekauft hatte, Antwort Apple : Sorry keine Garantie nur wenn der Erstverkäufer das Handy einsendet, ich kann das zwar einsenden ,aber eben keine Garantie ,da ich ja der 2 Besitzer bin und die Garantie ausschließlich nur der Erstkäufer hat.
Apple überträgt auch keine Garantie auf 2 Besitzer das sollte ja schon bekannt sein, bei anderen Provider muss man in die ARGs schauen ob das möglich ist.

Der Verkäufer hat mir gesagt interessiert mich nicht verkauft ist verkauft , ne so nicht , jetzt habe ich eine Anwalt eingeschaltet und jetzt geht es vor Gericht.
( Der Verkäufer muss sich vor dem Verkauf drum kümmern ,ob er das Handy verkaufen darf, wenn es in der Garantie ist.
Somit hat er schlechte Karten.
Januar ist Gerichtstermin
 
Muckimavi schrieb:
Sorry keine Garantie nur wenn der Erstverkäufer das Handy einsendet, ich kann das zwar einsenden ,aber eben keine Garantie ,da ich ja der 2 Besitzer bin und die Garantie ausschließlich nur der Erstkäufer hat.
Neues Klingelschild, unpersönliche E-Mail-Adresse, "umgezogen". Wenn der Austausch auf der Postfiliale landet, schreibst halt ne Vollmacht auf die Benachrichtigungskarte.
Rechtlich sicher sehr dunkelgrau, aber solange es nur einem Multi-Billonen-Konzern schadet, bin ich da gerne kreativ.

Und wurde der Erstkäufer mitspielen, wäre es für Apple gleich.
 
yxcvb schrieb:
Keine Garantie, keine Gewährleistung. Garantie ist sowieso eine freiwillige Leistung und wird quasi immer auf den Erstkäufer beschränkt, Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und gilt nur für den, na wen wohl? Genau, den Erstkäufer.
Garantie wird für das Produkt gewährt und geht natürlich auf den Käufer über(für Ansprüche benötigt man in den meißten Fällen ein Nachweis in Form einer Rechnung etc.) . Gewährleistung hat nur der Erstkäufer!
Ergänzung ()

Tomsenq schrieb:
Gewährleistung kann man abtreten.
Meiner bescheidenen Meinung nach nicht. Garantie schon!
 
Mikusch schrieb:
Meiner bescheidenen Meinung nach nicht. Garantie schon!
Die Garantie ist immer eine freiwillige Vereinbarung zwischen Käufer und Hersteller, das kann der Hersteller formulieren wie er möchte. Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch ggü. Dem Verkäufer (nicht Hersteller)
 
Zurück
Oben