Hallo riOrizOr,
riOrizOr schrieb:
Hab bereits angerufen um das zu klären, leider ist das alles sehr undurchsichtig bei Caseking.
es erschwert uns die Bearbeitung deines Falls ungemein, wenn du parallel (mehrfach) mit zwei Abteilungen gleichzeitig kommunizierst. Ich kann telefonische Kommunikation im Nachhinein nicht einfach nachlesen. Es wäre besser, du würdest dir einfach einen Weg aussuchen und dann dabei bleiben. Angesichts der Eskalation des Falls raten wir nun auch zu rein schriftlicher Kommunikation.
Da wir bisher keine Antwort von DHL zum Verbleib des Pakets mit deiner Grafikkarte erhalten haben, haben wir uns dazu entschieden, die Reklamation trotzdem weiterzuführen. Bei deinem ersten Anruf hast du zunächst selber einer Rückerstattung zugestimmt, aber danach deine Meinung geändert.
riOrizOr schrieb:
Einmal wird mir gesagt sobald eine gleichwertige Karte vorrätig ist könnte ich diese haben...
Das hast du leider falsch verstanden. Eine nagelneue Grafikkarte ist kein 'gleichwertiger Ersatz' für eine gebrauchte fast ein Jahr alte Grafikkarte. Wir haben dir daher soeben noch eine E-Mail mit mehreren möglichen Alternativen "gleicher Art und Güte" geschickt, aus denen du eine wählen kannst bzw. sind dir Alternativen meines Wissens bereits am Telefon offeriert worden. Das sind dann auch völlig normale Grafikkarten (und im Gegensatz zu deiner alten sind diese voll funktionsfähig).
GCGB-361 - Gigabyte Aorus Radeon RX 6800 XT Master Type C 16G, 16384 MB GDDR6
GCGB-362 - Gigabyte Aorus Radeon RX 6800 XT Master 16G, 16384 MB GDDR6
GCGB-356 - Gigabyte Radeon RX 6800 XT Gaming OC 16G, 16384 MB GDDR6
Zur Erläuterung: Wir können dir bei einer nachweisbaren massiven Preissteigerung von mehr als einem Drittel nicht einfach jede andere nagelneue Grafikkarte aushändigen, was für uns mehrere hundert Euro Verlust bedeuten würde. Es liegt in unserem berechtigten Interesse, diese Verluste zumindest zu minimieren. Aus diesen Gründen lehnen wir eine Nacherfüllung in Form der Neulieferung des von dir geforderten ASUS-Modells gemäß § 439 Abs. 4 BGB aufgrund unverhältnismäßig hoher Kosten ab.
Die Option, auf dein Grafikkartenmodell GCSP-215 - SAPPHIRE Nitro+ Radeon RX 6800 XT OC 16G, 16384 MB GDDR6 zu warten, besteht natürlich weiterhin. Eine entsprechende Reservierung befindet sich bereits in deinem Kundenkonto. Es gibt jedoch ausdrücklich keinen Liefertermin und die anhaltende Warenknappheit können wir vor Gericht ausführlich belegen. Der in der Produktbeschreibung beworbene Grafikkarten-Soforttausch macht auch klar deutlich, dass ein Austausch gegen Neuware logischerweise nur bei gegebener Warenverfügbarkeit möglich sein kann:
"direkt gegen Neuware ausgetauscht (sofern lagernd)".
Update:
Da du uns nun auch direkt mit einem Anwalt gedroht hast, muss ich zur Klarstellung noch etwas weiter ausholen:
Die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung ("Gewährleistung") gemäß §§ 434 BGB ff. bezieht sich grundsätzlich nur auf Mängel, die bereits bei Gefahrübergang (Warenerhalt) existiert haben oder im Keim angelegt waren, jedoch niemals auf solche, die durch unsachgemäße Handhabung, bestimmungswidrige Nutzung oder fahrlässig bzw. mutwillig herbeigeführte Beschädigungen, unnatürliche Abnutzungen und später auftretenden Verschleiß zurückzuführen sind.
Wir möchten dabei darauf hinweisen, dass nach Ablauf der ersten sechs Monate nach dem Kauf, also bereits im Sommer 2021, gemäß § 477 BGB die bis zu diesem Zeitpunkt bestehende Beweislast des Verkäufers auf Mangelfreiheit bei Gefahrübergang bereits beendet gewesen ist. Nach dem Ende dieser Beweislastumkehr muss der Käufer der Ware einen gerichtsfesten Beweis über das Vorhandensein des Mangels bei Warenerhalt erbringen, der zu einer Abwicklung im Rahmen der Sachmängelhaftung berechtigt.
Eine Beweisführung hinsichtlich des tatsächlichen Vorhandenseins eines Sachmangels, der bereits bei Gefahrübergang vorhanden oder im Keim angelegt gewesen sei, liegt uns nicht vor. Die Annahme deiner Grafikkarte zur Reklamation durch uns geschah deshalb aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Der hier eingetretene Paketverlust selbst hat keine Auswirkungen auf die Verfahrensweise.
Liebe Grüße
Mike