RMA-Paket falsch verschickt! Wer muß Ersatz leisten?

Operator0815

Lieutenant
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Hallo @C´baser,

brauche Eure Meinung !Ich habe am ca. August 09 ein Mainboard im Forum gekauft,
(nicht hier) das startete iwann net mehr.
Nach langem rumtesten, hab ich beim Shop X angerufen und die haben mir eine RMA Nr., was ok war, da ich ja zweit Besitzer ohne Rechnung war.

Knapp 3Monate gewartet (puh) dann mal da angerufen, aber die haben das zum Erstbesitzer geschickt, weil es im System stand, obwohl ich das noch bemerkt habe.

So, ich hab dann den Vorbesitzer angeschrieben und er sagt ja is wohl angekommen, hat mir gesagt das er es mir zurückschickt (laut PN) Nur z.Zt tut sich da nichts mehr..nischt..


Wer hat jetzt von wem Anspruch ? Muss der Shop mir Ersatz leisten und sich um die falsch verschickte Ware selbst kümmern?

Oder muß/sollte ich rechtlich gegen den Erstbesitzer vorgehen?

Danke schonmal ; p

btw normalerweise müsste der Shop Ersatz leisten, der hats ja verbockt..
 
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Um was für nen Wert geht es denn?
 
Wenn ich mich recht erinnere, müsste der Händler es vom Erstkäufer zurückverlangen und du dann von ihm. Wobei möglicherweise eine Nebenpflicht aus dem Kaufvertrag zu einem direkten Herausgabeanspruch führt (ist aber etwas weiter hergeholt).
 
Die Eigentumsrechte liegen beim TE und er hat ja kein Interesse daran, dass der alte Eigentümer weiterhin Besitzer der Sache ist.
Daher müsste er ja qua Eigentümer-Status schon die Sache zurückfordern dürfen, zumal ja dem Verkäufer diesem Sacherverhalt bekannt ist.
 
Ich bin natürlich davon ausgegangen, dass ein Ersatzboard geschickt wurde, solche Bauteile dürften ja seltenst repariert werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Risiken für den Versand trägt der Händler.

Vermutlich aber nicht im Verhältnis Verkäufer und Zweitkäufer, denn zwischen diesen beiden besteht überhaupt kein Vertragsverhältnis.
 
Die Gewährleistung muss der Händler auch dem 2.Käufer geben. Ich bezweifel aber irgendwie, dass das im Rahmen der Gewährleistung repariert/ausgetauscht wurde. Eher Garantie.
 
Dann muss ich mich bei meinem Privatrecht Professor beschweren, dass Doc Foster meint, er würde falsche Sachen verbreiten...

die Gewährleistung wird auf das Produkt gegeben. Es ist also egal, ob du der 1. oder 10. Besitzer bist
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, das ist schlicht falsch, der Erstkäufer kann bestenfalls seine Ansprüche abtreten. Die 434ff geben auch keine Gewährleistung auf das Produkt sondern dem Käufer Rechte bei Vorliegen eines Sachmangels.

Den Dr. iur., der solche Sachen verbreitet, würde ich gerne mal sehen, vielleicht hats du ja einen Link, der das bestätigt.
 
Müsste der Te den Händler nicht über diese Adressänderung auch informieren, woher soll der Händler denn sonnst wissen das er das Board nun nichtmehr dem ursprünglichem Käufer senden soll ?

Da der Erstbesitzer aber bereits den Erhalt des neuen boards dem Te gegenüber bestätigt hat denke ich mal das man gegen diesen auch Ansprüche geltend machen kann. Problematisch könnte es nur werden wenn kein versicherter Versand vereinbart wurde, ohne Nachweis kann der Erstbesitzer ja immer noch sagen das das Paket verschollen sei.

BTW: Gehen die Besitzansprüche auch auf die Ersatzartikel nach einem Umtausch über ?
 
Doc Foster schrieb:
(...) der Erstkäufer kann bestenfalls seine Ansprüche abtreten.

Richtig.

Und die Abtretung ist wiederum ein Vertrag zwischen Erst- und Zweitkäufer. Der Händler hat damit nichts zu tun.

Da mir keine Verpflichtung seitens des Händlers, den Eigentümerwechsel korrekt in seinem internen System zu integrieren, bekannt wäre, würde ich von einem Anspruch direkt gegen den Erstkäufer, der das Eigentum des TO derzeit in Besitz hat, ausgehen.

Hier dürfte wohl der originäre Herausgabeanspruch aus § 985 BGB einschlägig sein.

MfG,
Dominion.
 
Dazu müsste der Zweitkäufer aber Eigentümer sein. Bei einem Austausch durch den Händler / Verkäufer hat aber m.E. noch kein Eigentumserwerb zu Gunsten des Zweitkäufers stattgefunden.
 
@ Doc Foster:

Ich habe den Sachverhalt so verstanden, dass die Eigentumsübertragung vom Erst- auf den Zweitkäufer bereits (lange) vor Auftreten des Sachmangels erfolgt ist.

Du hast selbstredend Recht, der Zweitkäufer müsste Eigentümer sein, damit meine Aussage Sinn macht.

MfG,
Dominion.
 
Klaro, aber wenn der Händler das Board austauscht, muss doch der Zweitkäufer wiederum Eigentum erwerben und das kann er m.E. nicht, wenn es nie bei ihm angekommen ist. Natürlich wird der Erstkäufer ebenso nicht Eigentümer.
 
So wie ich Post 1 verstanden habe, ging es doch nur um eine simple Adressverwechslung vom Shop. Der TE hat ja höchstwahrscheilich seine Adresse dem Shop mitgeteilt, nur hat dieser auf seine alten Adressdaten im System zurückgegriffen.

Also Kontakt mit dem Erstbesitzer gab es ja anscheinend. Nur will dieser das MB nicht mehr rausrücken. Wozu auch? Bei einem 60€ Warenwert leiten bloß Anwälte und Jurastudenten rechtliche Schritte ein.

Also: Hast du denn schon den Shop kontaktiert? Was sagen die denn? Der Erstbesitzer scheint ja auf stur zu machen. Wenn du der rechtmässige Besitzer bist, dann müssen die doch ihren Fehler selbst ausbügeln, da sie das MB an die falsche Adresse geschickt haben.
Auf diese Art und weise würde ich jedenfalls gegenüber dem Shop argumentieren.


/off 2cents
 
Der Shop wollte sich erstmal rausreden,obwohl ich darauf hingewiesen habe .

Ja, so wäre ich auch weiter vorgegangen und hätte Ersatz verlangt, ein Packet unrechtmäßig annehmen müßte doch Diebstahl oder Unterschlagung sein (?) Aber anscheinend wird das Mobo mir zugeschickt..*freu*
Hatte da wohl iwelche anderen Probs und konnte sich nicht melden, dann gehts wohl gut aus..

Danke nochmal für die kleine Diskussion ..
 
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