Rossman fordert Daten für bestehende Prepaid-Karte, ist das legal?

Fyle

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Hier geht's weniger um eine Kaufberatung, sondern eher um eine Rechtsfrage. Aber da es mit Sim-Karten zu tun hat, dachte ich passt das hier trotzdem rein.
Hier die Situation: Ich besitze seit vielen Jahren eine Prepaid-Sim Karte. Die war noch von Schlecker, als es den noch gab. Anscheinend wurde die Verantwortung danach an Rossman übergeben. Jetzt ist aber vor ein Paar Wochen folgendes passiert. Ich habe eine SMS von Rossman bekommen, dass ihnen noch Dtaen fehlen, und ich die einreichen soll, da sonst meine Sim-Karte deaktiviert wird. Begründung: "Sie seien gesetzlich dazu verpflichtet diese Daten aufzubewahren." Ich hab dann mal etwas gesucht, und habe auch was gefunden. Am 1.7.2017 wurde anscheinend §111 Tkg geändert, und sieht seit dem vor, das man bei Prepaid-neukäufen seine Daten angeben muss, und diese auch per Ausweis etc. bestätigen muss. Aber überall stand, dass es nur für neue, nicht schon bestehende gilt. Zudem ist das ja auch schon 1 1/2 Jahre her, also wieso fällt das denen jetzt erst ein? Wollte dann sichergehen, und habe dort nachgefragt (per E-Mail), welches Gesetz sie meinen, und mir wurde §111 Tkg bestätigt. Ihr könnt euch meine Frage jetzt sicher denken: Ist das denn überhaupt legal? Denn nicht nur, dass es nach keinem Gesetz (soweit ich das jetzt weiß) vorgeschrieben ist, sondern nach meinem Verständnis wäre das doch auch eine Lüge noch dazu, oder versteh ich da grade irgend was falsch? Ich habe sämtliche Nachrichten noch vorliegen, falls ihr den O-Ton braucht. Und falls ihr euch fragt, warum ich mich hier so reinsteigere, die können ja meine Daten haben. Mir geht ums Prinzip, und weil ich mir denken kann, das noch andere Betroffen sind, und das dann potentiell auch nicht legitim wäre. Also die Frage ist: Hat Rossman irgend ein Recht auf meine Daten? Und wenn, nein, was sollte ich jetzt machen? Danke schonmal, falls ihr vielleicht auch so eine Nachricht bekommen habt, gerne bescheid sagen (Hilft manchmal zu Wissen, dass man nicht alleine ist)
 
Kann mich dumpf an die Meldungen zur Änderung erinnern. Wieso liest Du nicht einfach im §111 nach bzw. durchforstet die entsprechenden news dazu?
 
Die können auch ohne Gesetz deine Daten anfordern - warum auch nicht? Mach ich bei meinen Kunden auch.
 
1. welche noch fehlenden Daten wollen sie überhaupt ?
 
Also wenn du eine wirklich rechtssichere Aussage haben willst, musst du wohl zum Anwalt gehen.

Ansonsten haben sie mmn Recht. Es gibt halt wie du selbst schon geschrieben hast, dieses Gesetz und deswegen müssen die die Daten haben. Warum die jetzt erst damit ankommen, kann ich dir nicht sagen. Vielleicht gibt es ja eine Übergangszeit von 2 Jahren in dem die alten SIM-Karten "umgestellt" werden müssen.

edit: welche Daten wollen die denn genau?
 
Ich hab §111 gelesen, und deshalb Frag ich ja. erstens natürlich sehr kompliziert formuliert wenn man da nicht drin steckt, aber habe auch nichts rauslesen können. News habe ich eben auch durchgeschaut, und auch da nichts gefunden. Achja, andere Leute die ich kenne die ne Prepaid haben, haben sowas auch nicht bekommen. Und das die meine Daten auch so einfordern können seh ich auch ein, aber dann haben sie trotzdem gelogen, da sie damit argumentieren, es auch gesetzlichen Gründen zu machen, was sie dann ja nicht können.
 
Wenn Du denen Deine Daten nicht geben möchtest, weil Du der Ansicht bist, dass Du es nicht musst, dann lass die Karte auslaufen und hol Dir woanders eine.
Ganz einfach.
 
https://www.noz.de/deutschland-welt...o-prepaid-karten-ab-juli-nur-noch-mit-ausweis

NOZ schrieb:
Was ist mit vorhandenen Prepaid-Karten?

Alte Prepaid-Karten oder das Aufladen von Guthaben sind nicht betroffen. Es geht nur um Karten, die ab dem 1. Juli 2017 gekauft werden.



https://www.prepaidtarife-24.de/anti-terror-gesetz-ausweispruefung-bei-prepaid-karten/

Alternativen für Terroristen und Straftäter

Dass sich Straftäter und Terroristen von dem Gesetz nicht beeinträchtigen lassen wird deutlich, wenn man einmal darüber nachdenkt, was mit den noch vorhandenen Prepaid Karten passiert. Diese bleiben nämlich nach wie vor anonym und können demnach von Straftätern oder Terroristen genutzt werden. Auch können solche Karten einfach auf Sekundärmärkten erworben werden. Eine andere Möglichkeit bietet sich, wenn man Prepaid Karten im Ausland erwirbt in dem ein entsprechendes Gesetz zur Identifikation nicht gilt. Der Wegfall der Roaming-Gebühren ab 2017 würde Kriminellen dann sogar noch entgegen kommen. Letztendlich ist eine anonyme Nutzung also weiterhin ohne großen Aufwand möglich. Ein Schaden für kriminelle oder terroristische Netzwerke entsteht also nicht.



https://www.smartphonepiloten.de/re...ch_fuer_eine_bereits_vorhandene_Prepaid-Karte


Gilt die Registrierungspflicht auch für eine bereits vorhandene Prepaid-Karte?

Hast Du vor dem 1. Juli 2017 eine Prepaid-Karte gekauft oder diese sogar schon länger in Benutzung, musst Du sie nicht nachregistrieren lassen. Für bereits aktivierte SIM-Karten gilt die Gesetzesänderung nämlich nicht.



https://www.androidpit.de/ausweispflicht-bei-prepaid-das-muesst-ihr-beachten


Was muss ich als Bestandskunde machen?

Nichts. Eine zeitlang war unklar, ob Bestandskunden rückwirkend identifiziert werden müssen. Jedoch hat sich diese Unklarheit beseitigt und inzwischen ist klar, dass nur Neuregistrierungen von dem Prozedere betroffen sind. Diese Tatsache ist zum einen für Bestandskunden erfreulich, zum anderen trägt sie zur Fragwürdigkeit des Gesetzes bei.

Da sich alte, noch aktive Prepaid-Karten dauerhaft anonym weiterverwenden lassen, wird der unweigerlich entstehende Schwarzmarkt für Altkarten das neue Gesetz unterwandern. Es ist also eine Frage der Zeit, bis der Gesetzgeber tätig wird und eine nachträgliche Prüfung verlangt. Oder gar das Gesetz wieder komplett kippt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht sitzt da auch nur ein übervorsichtiger irgendwo bei denen in der entsprechenden Abteilung. So nach dem Motto wie hier in der Kaufberatung: Lieber haben und nicht brauchen, als brauchen und nicht haben. ;)
 
Sie dürfen das, wenn du das nocht möchtest werden sie deinen Vertrag auflösen und die Karte sperren. Ist doof, aber ja dürfen sie. Da die anscheind die selben daten wollenwie bei einer Neubestellung wird sich das für dich aber nicht lohnen
 
Ich gehe davon aus, dass die einfach alle Daten brauchen. Also Name, Adresse, etc. und ein offizielles Dokument zur Überprüfung.
Und nein in dem Gesetz steht eben NICHT, dass sie die Daten brauchen, sondern dass man nur bei Neuvergabe die Daten einholen muss. Bestehende sind unbetroffen. sowas wie die Übergangszeit hab ich mir auch gedacht, aber wie gesagt, hab überhaupt nichts dazu gefunden, weshalb ich ja hier Frag, Macht aber gesetzlich eigentlich auch keinen Sinn, wenn man sich anschaut, wofür das Gesetz "offiziell" geändert wurde.
Hier die Daten die sie brauchen (will das jetzt nicht einfach nur plump hier her kopieren)
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__111.html

Wichtig: "Bei im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten ist die Richtigkeit der nach Satz 1 erhobenen Daten vor der Freischaltung zu überprüfen durch"
Vor der Freischaltung. Also wenn ich das nicht ganz falsch verstehe (oder was übersehen habe) dann ja nur bei noch nicht freigeschalteten, also nicht meiner?
 
hamju63 schrieb:
Wenn Du denen Deine Daten nicht geben möchtest, weil Du der Ansicht bist, dass Du es nicht musst, dann lass die Karte auslaufen und hol Dir woanders eine.

Bei der er dann wieder alle Daten rausgeben muss? Das ist wohl nicht Sinn des Posts.
 
xxMuahdibxx schrieb:
naja hier steht was anderes

Aber es steht doch gerade nicht nachträglich erhoben werden.“ da. Satz 3 sagt:

Wird dem Verpflichteten nach Satz 1 eine Änderung bekannt, hat er die Daten unverzüglich zu berichtigen; in diesem Zusammenhang hat er bisher noch nicht erfasste Daten nach Satz 1 nachträglich zu erheben und zu speichern, sofern ihm eine Erhebung der Daten ohne besonderen Aufwand möglich ist.

Eine Änderung liegt nicht vor. Deshalb sind Daten nicht nachträglich zu erheben.
 
Sie haben einen Vertrag mit dir. Wenn sie die Daten wollen um in ihrem Sinne den Vertrag aufrecht zu halten dann kannst du dem wiedersprechen und sie lösen den vertrag auf.

In dem Gesetz steht glasklar "müssen nicht" was nicht heist sie dürfen nicht.


müssen Daten im Sinne von Absatz 1 Satz 1 außer in den Fällen des Absatzes 1 Satz 3 nicht nachträglich erhoben werden.

Sie können also wenn sie wollen, aus der nummer kommst du nicht raus
 
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Ich glaub das hier ist der Kern.
"Wird dem Verpflichteten nach Satz 1 eine Änderung bekannt, hat er die Daten unverzüglich zu berichtigen; in diesem Zusammenhang hat er bisher noch nicht erfasste Daten nach Satz 1 nachträglich zu erheben und zu speichern, sofern ihm eine Erhebung der Daten ohne besonderen Aufwand möglich ist. "
Aber das setzt doch vorraus, das denen eine Änderung bekannt geworden ist. Hier hat sich aber gar nichts geändert. Sonst würde das vermutlich dann den Sinn ergeben.
Aber ohne besonderen Aufwand? Also ich weiß nicht, ob das jetzt so Aufwandslos ist. Zumindest nicht für mich.
Ergänzung ()

Ich versteh ja das sie das dürfen, ist auch völlig okey. Dann sollen sie aber sagen, dass sie die einfach wollen, und nicht sagen, dass sie die brauchen weil sie müssen, wenn sie ja nicht müssen. Das ist der kleeeine Punkt der mich stört.
Ergänzung ()

Ist vielleicht Erbsenzählerei, geschenkt
 
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Wie sollen die beurteilen können, ob sich etwas geändert hat, wenn sie keine Daten von Dir haben? Da sind Deine jetzigen Daten bereits eine Änderung :D

Andererseits steht es Rossmann frei den Vertrag zu kündigen, wenn Du der Aufforderung nicht nachkommst ...
 
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Fyle schrieb:
Ich versteh ja das sie das dürfen, ist auch völlig okey. Dann sollen sie aber sagen, dass sie die einfach wollen, und nicht sagen, dass sie die brauchen weil sie müssen, wenn sie ja nicht müssen. Das ist der kleeeine Punkt der mich stört.

Mit der Formulierung, das sei gesetzlich notwendig, erschlägt man schon mal gefühlte 95 % der Leute, die das eigentlich nicht abgeben wollen. Übrig bleiben ein paar Berufsquerulanten und dann noch die, die tatsächlich den Gesetzestext lesen und erörtern, ob da eine gesetzliche Notwendigkeit besteht. Das ist es, was Rossmann mit dieser Formulierung verfolgt. Erst mal irgendeinen Müll behaupten und sehen, wieviele drauf reinfallen. Hinterher kann man immer zurückrudern und die paar, die das Märchen durchschaut haben, fallen nicht ins Gewicht.
 
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