News Router: Vodafone darf nicht Neupreis bei Nichtrückgabe verlangen

nlr

Redakteur
Teammitglied
Registriert
Sep. 2005
Beiträge
10.387
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat erfolgreich vor dem Landgericht Düsseldorf und dem Landgericht München gegen Klauseln in den AGB von Vodafone geklagt, die vorsehen, dass bei der Nichtrückgabe eines Routers nach der Kündigung bis zu 250 Euro gezahlt werden müssen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Zur News: Router: Vodafone darf nicht Neupreis bei Nichtrückgabe verlangen
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Sennox, henpara, zhompster und 6 andere
Ich frag mich immer, was mit den verliehenen Geräten passiert nach der Rücknahme. Werden die echt weiter verliehen? Und falls nicht, was interessiert VF überhaupt ob das Gerät zurückgegeben wird...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Sennox, henpara, dsahm und 8 andere
Schade da konnten die doch so schön Geld abkassieren für gebrauchte Ware. Hab in Foren von absoluten Wucherpreisen gelesen 🤦‍♂️
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Sennox, henpara, laola85 und 14 andere
Sehr gute Entscheidung für den Verbraucher!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: henpara, Blueztrixx, ayyildiz und 16 andere
Eigentlich kann man nur jede Entscheidung gut heißen, die es für Provider unbequem macht weiterhin eigene Endgeräte zur Miete oder zur Überlassung anzubieten. Diese Praxis behindert den freien Markt und legt wichtige Vorgänge wie Produktpflege und Definition von Mietbedingungen in die Hände von Internetanbietern, deren Kompetenz eigentlich eine andere ist. Kein Wunder, dass sie sich regelmäßig an solchen Themen verbrennen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: henpara, Casillas, 3faltigkeit und 20 andere
Bisher lieferte Vodafone im Rahmen der Nacherfüllung auch wiederaufbereitete Geräte als Ersatz aus.
Dass das moniert wird, wundert mich dann doch. Vodafone müsste zwei Kategorien anbieten, für 6 EUR im Monat immer einen neuen Up-To-Date Router, für 3 EUR einen, der funktioniert. An anderen Stellen wird sonst immer die Nachhaltigkeit gefordert und hier nun das Gegenteil.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Sennox, henpara, MasterXTC und 6 andere
Einem Bekannten wurden vor ein paar Monaten auch 80€ für einen uralten Receiver in Rechnung gestellt, der nicht zurückgeschickt wurde. Das Ding ist vielleicht noch 5€ wert. Kann man da dank des Urteils jetzt noch gegen vorgehen?

Mir haben die letztes Jahr auch 279€ auf die Rechnung geschrieben, weil ich den Horizon Recorder noch nicht zurückgeschickt hatte...obwohl der entsprechende Vertrag noch bis Februar 2022 läuft, den ich ohne dieses Gerät gar nicht in Anspruch nehmen kann. Wahrscheinlich weil ich diesen Vertrag direkt gekündigt hatte, das ist eh nur noch eim Überbleibsel des Altvertrages, übrig bleiben am Ende nur die 1000Mbit/s für 40€.
Naja, ließ sich dann klären, und wenn es so weit ist können die ihren Schrott gerne zurück haben. Dennoch eine durchaus merkwürdige Praxis.
Die können das Ding gerne sofort zurück kriegen wenn ich im Gegenzug nicht mehr die 10€ im Monat für Horizon TV zahlen muss das ich eh nicht nutze :lol:
 
mir schein als ab solche konzerne teilweise jegliche moral/fairness dem profit geopfert haben. Sehr gut dass das Gesetz hier einschreitet. Dumm nur dass es für so etwas, mit klarem menschenverstand faires extra der lange weg der klage genutzt werden muss.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Zitterrochen, henpara, areiland und 8 andere
Aphelon schrieb:
Ich frag mich immer, was mit den verliehenen Geräten passiert nach der Rücknahme. Werden die echt weiter verliehen? Und falls nicht, was interessiert VF überhaupt ob das Gerät zurückgegeben wird...

Die werden gereinigt, bekommen neues Zubehör und eine neue Verpackung und werden wieder an Kunden vergeben.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: fullnewb, DagdaMor und rolvaag
VF darf also jetzt nur noch Neugeräte als Austausch an die Kunden geben. Werden mit dem Urteil nun haufenweise gebrauchte Router zu Elektroschrott?

Das ist ein komisches Urteil, das im freien Handel so nicht existiert. Erstaunt mich.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: KitKat::new(), DagdaMor, Wilhelm14 und 2 andere
Da hab ich ja Glück gehabt, dass die mir nie das beiliegende gelbe LAN Kabel in Rechnung gestellt haben, das ich aus Versehen nicht mit zurück geschickt habe.

Vodafone ist in der Hinsicht eh äußerst fragwürdig unterwegs...

Da läuft der Vertrag z. B. schon ab dem man online auf bestellen drückt, selbst wenn SIM/Handy erst eine Woche später kommt. Als Kunde ist der "Schaden" dann zwar gering, aber für Vodafone summiert sich die paar Euro pro Nutzer natürlich.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Zitterrochen, henpara, Mar1u5 und eine weitere Person
Aphelon schrieb:
Ich frag mich immer, was mit den verliehenen Geräten passiert nach der Rücknahme. Werden die echt weiter verliehen? Und falls nicht, was interessiert VF überhaupt ob das Gerät zurückgegeben wird...
Hat man doch bei AVM gesehen. Die Geräte kommen in Kartons und werden vermutlich vernichtet, da sie nach Debranding und Flashen mit der Original-Firmware des Herstellers nicht als Gebrauchtgerät in den Handel kommen dürfen -> Zum Schutz der Kunden natürlich.

Bei O2 habe ich bisher die Fritzboxen immer behalten - nach drei Jahren ist die Abschreibung der Dinger durch und man verlangt kein Geld, wenn die Box nicht zurück geht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Sennox und MilchKuh Trude
estros schrieb:
VF darf also jetzt nur noch Neugeräte als Austausch an die Kunden geben. Werden mit dem Urteil nun haufenweise gebrauchte Router zu Elektroschrott?

Das ist ein komisches Urteil, das im freien Handel so nicht existiert. Erstaunt mich.

Du hast den Artikel nicht richtig verstanden oder gelesen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: henpara, Mr.Moe, Kloin und 4 andere
Also meist bin ich ja durchweg auf der Seite der Verbraucherzentrale, aber hier bin ich etwas geteilter Meinung.
Als ich bei mir von meiner Vodafone 6490 auf meine eigene 6660 umgestellt habe, habe ich auch ein wenig mit damals Unitymedia diskutiert.
Ich hätte die Box gern als "Reserve" oder zu "Diagnosezwecken" behalten, da die Provider ja dafür bekannt sind zu sagen
An uns liegt das Problem nicht, Sie haben einen eigenen Router, sprechen Sie mit AVM.
Das ging aber nicht und Unitymedia verlangte damals für die 6490 auch eine Unsumme in Relation zum Marktwert.

Letztlich ist das Teil aber deren Eigentum und wird ja nur verliehen, somit ist der Kunde in der Pflicht das Gerät zurück zu senden und nicht am Markt weiter zu verkaufen.

Dass man dem Kunden aber ein nachweislich aufgegebenes Paket (Quittung) dennoch in Rechnung stellt, nur weil es angeblich nicht angekommen ist, ist nicht in Ordnung. Da bin ich ganz bei der Verbraucherzentrale.

Dass die Verbraucherzentrale nun bewirkt, dass der Kunde ein Neugerät als Austausch für sein defektes Gerät erhält finde ich im Sinne der Nachhaltigkeit allerdings auch nicht in Ordnung, sofern Vodafone die Router vernünftig prüft und Fehlfunktionen ausschließen kann, können die doch gern wieder eingesetzt werden. :freak:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Celinna, up.whatever, Kenshin_01 und eine weitere Person
WutzDieSau schrieb:
Hat man doch bei AVM gesehen. Die Geräte kommen in Kartons und werden vermutlich vernichtet, da sie nach Debranding und Flashen mit der Original-Firmware des Herstellers nicht als Gebrauchtgerät in den Handel kommen dürfen -> Zum Schutz der Kunden natürlich.

Bei O2 habe ich bisher die Fritzboxen immer behalten - nach drei Jahren ist die Abschreibung der Dinger durch und man verlangt kein Geld, wenn die Box nicht zurück geht.

Ich habe doch oben beschrieben was damit passiert.
 
Und ich hab hier noch ne 6490 als Mietgerät rumliegen, die VF bisher nie von mir zurückwollte, nachdem ich von DSL auf Kabel gewechselt bin, wo ich jetzt den Standard-Router nutze ohne monatliche Miete...
 
Ich habe meinen uralten (min. 8 Jahre) UPC Router nach der Kündigung weggeworfen weil mir der Rückversand am Tag des Umzugs aus Österreich nach Deutschland zu aufwändig war.

UPC wollte dann ca. 120€ für diesen alten Wlan b/g Router von mir. Nachdem ich nicht bezahlt habe, kamen Mahnungen und Inkasso Mails.

Es gab von UPC schon längst neue Router. Das Teil war lange abgeschrieben und schrottreif.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: MilchKuh Trude und Mar1u5
updater14 schrieb:
Ich hätte die Box gern als "Reserve" oder zu "Diagnosezwecken" behalten, da die Provider ja dafür bekannt sind zu sagen
Hier liegt ein Unterschied zwischen Vodafone (ehemals Unitymedia) und Vodafone. In den ehemaligen Unitymedia Gebieten bekommst du Support auch mit deinem eigenen Gerät und kriegst erst gar keine Box, wenn du bei der Bestellung angibst ein eigenes Gerät zu nutzen. Bei Vodafone selbst, kriegst immer eine Box, muss die behalten und im Supportfall anklemmen.
 
Aphelon schrieb:
Ich frag mich immer, was mit den verliehenen Geräten passiert nach der Rücknahme. Werden die echt weiter verliehen? Und falls nicht, was interessiert VF überhaupt ob das Gerät zurückgegeben wird...

Ich habe bei einem Internetprovider gearbeitet. Die werden aufgefrischt und weitergegeben. Neukunden erhalten unter anderem gebrauchte verkratze Geräte. Ansonsten nimmt man diese Geräte als "Austausch, Leihe".

Bei uns hat man einfach mal über 200 Fritzboxen (7490 und 5490) in die Tonne geworfen, weil die Geschäftsführung keine Ahnung von nichts hatte. Funktionierende Ware die man verkaufen hätte können!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Flaimbot
Zurück
Oben