Hallo liebes Telekom Team,
ich hatte bis Dezember letzten Jahres Internet von euch bezogen. Danach bin ich zu 1und1 gewechselt. 1und1 konnte mir meinen Anschluss jedoch nicht zum gewünschten Termin freischalten, da keine Ports für einen 250 mbit Anschluss zur Verfügung standen. Entsprechend hat sich der Wechseltermin nach hinten verschoben und ich wurde in der Zwischenzeit weiterhin von der Telekom mit Internet versorgt. Im Februar konnte mein neuer Anbieter mir dann Internet zur Verfügung stellen.
Mein Problem dabei ist, dass mir in der Zwischenzeit die volle Grundgebühr von euch eingezogen wurde. Dabei ist im Telekommunikationsgesetz §59 Absatz 3 klar geregelt, dass die Grundgebühr in einem solche Falle um 50% reduziert werden muss.
Auf der Seite der Bundesnetzargentur steht es ebenfall so geschrieben:
Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Wechsel/start.html
Leider hat auch nach zweimaliger Nachfrage der Telekomsupport mir nicht weiterhelfen können. Mir wurde gesagt, dass im Falle einer Endabrrechnung die Differenz begleichen würde. Nun haben wir März und die Endabrechnugn hat keine Rückerstattung beinhaltet.
Vielleicht kann mir ja das Telekom Team auf computerbase weiterhelfen
ich hatte bis Dezember letzten Jahres Internet von euch bezogen. Danach bin ich zu 1und1 gewechselt. 1und1 konnte mir meinen Anschluss jedoch nicht zum gewünschten Termin freischalten, da keine Ports für einen 250 mbit Anschluss zur Verfügung standen. Entsprechend hat sich der Wechseltermin nach hinten verschoben und ich wurde in der Zwischenzeit weiterhin von der Telekom mit Internet versorgt. Im Februar konnte mein neuer Anbieter mir dann Internet zur Verfügung stellen.
Mein Problem dabei ist, dass mir in der Zwischenzeit die volle Grundgebühr von euch eingezogen wurde. Dabei ist im Telekommunikationsgesetz §59 Absatz 3 klar geregelt, dass die Grundgebühr in einem solche Falle um 50% reduziert werden muss.
Auf der Seite der Bundesnetzargentur steht es ebenfall so geschrieben:
Muss Ihr bisheriger Anbieter Sie weiterversorgen, hat er einen Anspruch auf Entgeltzahlung. Das gilt ab Beendigung des ursprünglichen Vertrags bis zur Umschaltung zum neuen Anbieter. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen, allerdings reduziert sich der Preis um die Hälfte.
Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Wechsel/start.html
Leider hat auch nach zweimaliger Nachfrage der Telekomsupport mir nicht weiterhelfen können. Mir wurde gesagt, dass im Falle einer Endabrrechnung die Differenz begleichen würde. Nun haben wir März und die Endabrechnugn hat keine Rückerstattung beinhaltet.
Vielleicht kann mir ja das Telekom Team auf computerbase weiterhelfen