Rückgabe eines Artikel, 14-Tage-Frist

C64ftw

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Rückgabe eines Artikel, 14-Tage-Frist, Wertminderung?

Hallo, ich habe bei Ebay einen "Chefsessel", Neuware, ersteigert. Der VK ist gewerblich.
Einen Tag nach der Lieferung habe ich den Sessel zusammengebaut. Leider entspricht er nicht meinen Vorstellungen, außerdem hat er 2 Flecken, die sich mit einem feuchten Tuch nicht entfernen lassen, auf der Sitzfläche. Ich möchte das gute Stück nun zurückgeben.
Problem: Es ist mir schleierhaft, wie ich den Sessel wieder fachgerecht zerlegen soll; die Gasdruckfeder steckt nun "bombenfest" im Drehkreuz. So ist kein Versand möglich. Habe ich nun die A-Karte gezogen, oder muss der VK mir in irgendeiner Art und Weise helfen? Ich musste das Teil nunmal zusammenbauen um es begutachten und testen zu können. Was mache ich nun?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht weiter schlimm, verpack es sicher in einem ausreichend großen Karton. Das es noch halb montiert ist spielt dabei keine wesentliche Rolle und das Rückgaberecht wird davon nicht beeinflusst.
 
Und wie sieht's mit Wertminderung in meinem speziellen Fall aus? Der VK muniert bestimmt, dass der Sessel nun "gebraucht" wäre und wird die Rückerstattung drücken wollen. Aber es lässt sich nunmal nicht vermeiden, dass minimal, z.B. an den Schrauben und Unterlegscheiben, "Gebrauchsspuren" beim Auf- und Abbau entstehen.
 
Darüber lässt sich streiten, nach der neuesten Rechtsprechung des EuGH dürfte der Verkäufer wohl aber leer ausgehen.
 
Ok, Thx! Mal sehen, was der VK sagt. Ich poste den Ausgang der Geschichte dann später hier.
 
Zumal man eine Sache so testen darf, wie es in einem Laden möglich wäre. Und ich habe bisher in jedem Möbelgeschäft zusammengebaute Schreibtischstühle gesehen. Was hat das Ding denn gekostet? Es könnte ggf. Streitigkeiten darüber geben, ob du die vollen Versandkosten erstattet bekommt.
 
Er hat ca. 80 EUR gekostet; liegt also über 40,- EUR und somit sind Versandkosten wohl vom VK zu bezahlen.
Ergänzung ()

Es scheint problematisch zu werden. Der VK besteht auf demontierten Versand im Originalkarton. Auf die Frage, wie ich das Teil zerlegen soll, wurde nicht geantwortet.
Ich habe nochmal per Mail nachgefragt, wie ich das machen soll. Mal sehen, ob morgen noch eine Antwort kommt.
 
Natürlich sehr clever auf etwas zu bestehen, aber im Zweifelsfall nicht sagen wie man das bewerkstelligen soll. Da musst du einfach dranbleiben!
 
Frag vielleicht besser mal in einem reinen Rechtsforum nach. Ich halt das für eine sehr schwierige Frage.
 
So schwer ist die Frage nicht. Wenn das Demontieren unmöglich ist, dann kann eben nur im nächstgrößeren Karton versendet werden. Die Kosten dafür trägt der Verkäufer.

Wichtig ist nur, dass der Widerruf innerhalb der Frist erfolgt ist.
 
Ist eben die Frage, wie groß der Karton sein muss und ob man einen so großen Karton selbst zur Post bringen muss. Ich denke, dass DANN der Händler das Paket eher abholen muss. Handelt sich dann um eine nicht versandfähige Ware. So handhabt das zumindest Amazon.
 
Zum Stand der Dinge. Die Frage nach der Kartongröße und Abholung stellt sich nicht mehr. Der Verkäufer hat mir dann doch recht schnell mitgeteilt, wie ich den Sessel zu demontieren hätte. Das war zwar eine "ganz schöne Aktion", hat aber ohne Schäden zu verursachen funktioniert. Nun, er ließ den Sessel einige Tage später abholen. Ich musste an der Tür nichts bezahlen. Zurücküberwiesen hat er allerdings nur 80,- EUR. Ich dachte der Verkäufer müsste alle Versandkosten erstatten, ist dem so? Bezahlt hatte ich seinerzeit 89,90 (80 + 9,90 EUR Versand).

Hier mal der Mailkontakt mit dem Verkäufer:

Guten Tag, heute ist Ihre Rücküberweisung eingetroffen. Allerdings nur
80,- EUR, anstatt der erwarteten 89,90 EUR. Sicherlich ist Ihnen da nur ein
Fehler unterlaufen. Es handelte sich um eine Rücksendung nach Widerruf,
und hier sind auch die Versandkosten von Ihnen zu tragen, Artikelwert über
40,- EUR (BGB § 357 Absatz 2). Freundlichen Gruß XXX


Hallo,
wir haben die Rücksendekosten in Form der Abholung bezahlt.
Mit freundlichen Grüßen XXX

Hallo, es geht um die Hinsendekosten, die haben Sie nicht erstattet.
Ich kann doch nichts dafür, dass Sie mir einen Sessel mit großen Flecken liefern.
Den würden Sie persönlich auch nicht wollen und zurücksenden. Versetzen
Sie sich bitte mal in meine Lage. Bitte überweisen Sie auch die fehlenden 9,90 EUR.
Freundlichen Gruß XXX


Hallo, wir hätten Ihnen kostenlos Ersatz nachgesendet. Der Kauf wurde aber
widerrufen. In dem Fall muss der Verkäufer die Rücksendekosten zahlen.
Mit freundlichen Grüßen XXX

Anmerkung: Hier hat der Autor das Wort "Verkäufer" mit "Käufer" bestimmt verwechselt.
Wenn nicht, kann ich dem nur zustimmen ;-)
 
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Für den Widerruf ist die Erstattung der Hinsendekosten noch nicht abschließend geklärt. Sich nach erfolgtem Widerruf allerdings auf die Flecken zu berufen, dürfte wohl nicht funktionieren...
 
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