Rückgabe von Artikel und Rückzahlung :-/

-=Ryo=-

Commodore
Registriert
März 2005
Beiträge
4.218
Hallo liebes Tagebuch *hust* ;)

Heute hab ich einen am Do. (oder wars Fr.?) gekauften Grafikkartenkühler zurückgebracht den ich online bei Cyberport bestellt und vor Ort abgeholt & Bar gezahlt hatte...

Grund war das meine Karte nach dem wiedereinbau nicht mehr als ATI erkannt wird...
Somit kann ich mit dem Kühler auch nichts mehr anfangen und musste mir ne Ersatzkarte (die gleich passiv war) holen.


Nun dacht ich ich kriech ne Macke als mir gesagt wurde das die das nicht in Bar zurückzahlen sondern es überweisen und das 1-4 Wochen dauert....

Und dann steht da ja noch das wenn der Artikel nicht im Originalzustand ist (ähm.. Kühlpaste abgenutzt Klebepads der Kühlkörper auch benutzt.... also nicht möglich ne) man wohl nur nen teil zahlt.


Wurmt mich ein wenig.
Ist das rechtlich normal und gestattet das man bei Barzahlung und Abholung mehre Wochen aufs Geld warten soll und evtl. auch nur nen Bruchteil bekommt (beim 15.-EUR artikel dann nur noch 6.- oder was...) weil man den Artikel getestet hat?
 
Naja, prinzipiell hast Du nicht einmal ein Rückgaberecht, da Du den Artikel vor Ort abgeholt hast. Und daher ist die Rücknahme reine Kulanz. Die Modalitäten liegen dann wohl im Ermessen des Händlers.
 
Nee nee die Rücknahme ist ja garantiert bei dem Laden ;)

Ist aber überall so wenn man Online bestellt.
Entweder aus Kulanz oder weils im Fernabsatzgesetz so ist das es reicht den Artikel Online zu bestellen.
Ob man ihn nun im Laden abholt und Bezahlt oder beim Postboten ist da wohl egal.

EVTL. *schulterzuck*

Hab bisher nochnie was zurückgegeben.. mein 1. ma... wenn das immer so iss *grusel*
 
RyoBerlin schrieb:
Ist aber überall so wenn man Online bestellt.
Entweder aus Kulanz oder weils im Fernabsatzgesetz so ist das es reicht den Artikel Online zu bestellen.
Ob man ihn nun im Laden abholt und Bezahlt oder beim Postboten ist da wohl egal.

Nein. Das Fernabsatzgesetz bezieht sich nur auf Waren, die online bestellt UND geliefert werden. Wenn Du die Ware abholst, dann ist es auch kein Fernabsatzgeschäft mehr.

RyoBerlin schrieb:
Nee nee die Rücknahme ist ja garantiert bei dem Laden

Mag ja sein. Aber Du hast ja nach einer Einschätzung Deines Rechts gefragt und da ist es wichtig, welche Richtlinien für a) die Verschlechterung der Ware und b) die Modalitäten der Rückzahlung zu beachten sind.

Und da hier kein Fernabsatzgeschäft vorliegt, liegen die Modalitäten der Rücknahme eben im Ermessen des Händlers. Auf bestimmte Modalitäten kann man ihn nur festnageln, wenn er seine Rücknahme aus Kulanz (also nicht FAG) in seinen AGB genau beschreibt. Und für die Verschlechterung der Ware durch "als Eigentümer in Besitz nehmen" musst Du ohnehin haften, außer wiederum der Händler garantiert eine vollständige Auszahlung in jedem Fall.
 
Gut zu Wissen ;)

Also online bestellungen die man selber abholt bei einer Aussenstelle unterliegen den eigenen AGB nicht dem Fernabsatzgesetz.

Ist noch die frage wieviel die wohl bei einem 10min genutzten Artikel abziehen dürfen.. reiner ermessensspielraum des Händlers?
 
RyoBerlin schrieb:
Also online bestellungen die man selber abholt bei einer Aussenstelle unterliegen den eigenen AGB nicht dem Fernabsatzgesetz.

Der Widerruf nach dem Fernabsatzgesetz (Teil des BGB) muss auch in den AGB stehen. Es gibt aber Händler, bei denen Du Dir grundsätzlich alles innerhalb einer gewissen Frist zurückgeben kannst. Die Konditionen für diese allgemeine Rückgabe stehen dann meist auch in den AGB oder in gesonderten Service-Bedingungen.

RyoBerlin schrieb:
Ist noch die frage wieviel die wohl bei einem 10min genutzten Artikel abziehen dürfen.. reiner ermessensspielraum des Händlers?

Das kommt wie gesagt drauf an. Prinzipiell musst Du für den Schaden aufkommen, d.h. Du musst die Kosten dafür tragen, dass der Artikel wieder verkauft werden kann. Außer wie gesagt, es gibt eine festgeschriebene Rücknahmegarantie, die Dir die vollständige Auszahlung ohne Wenn und Aber zusichert.
 
Bei diesem Punkt liegst du leider vollkommen falsch. Die Widerrufsbelehrung darf auf keinen Fall in den AGBs stehen sondern muss gesondert erfolgen, damit diese gültig ist. Für die Art, wie sie zu erfolgen hat, gibt es sehr spezielle Regeln zu beachten.

Schon richtig gesagt wurde hingegen, dass die Widerrufsbestimmungen in diesem Fall auch unwichtig sind , da kein Fernabsatzvertrag vorliegt.

Es gelten allein die frei gestaltbaren und vereinbarten Rückgabebestimmungen des Händlers. Gerade wenn so geringwertige Artikel wiederaufbereitet werden müssen, können sie den Großteil ihres Wertes verloren haben. Für 15 Euro ist das keinen weiteren Aufwand wert.
 
Meine Vermutung ist ja... zurück an Hersteller mit der Info die ich als Rückgabegrund angab (das meine Grafikkarte nimma richtig geht.... grummel) Und der recycelt das evtl.

Wird so jedenfalls ja oft bei div. artikeln gemacht soweit ich mitbekommen habe.


Na lass mich ma überraschen. Derweil mus sick mir das geld wohl leihen *G*
Hättsch das gewusst hätt ich es wohl direkt zu eBay geworfen.
 
abulafia schrieb:
Bei diesem Punkt liegst du leider vollkommen falsch. Die Widerrufsbelehrung darf auf keinen Fall in den AGBs stehen sondern muss gesondert erfolgen...

Ich habe ja auch nicht über die Widerrufsbelehrung geschrieben, sondern über die Informationen des Händlers, wie ein Widerruf grundsätzlich bei ihm durchgeführt wird. Dies steht meist in den AGB, da sich der Kunde VOR dem Kauf auch über die Folgen des Widerrufs informieren will und können soll.
 
Widerruf ist ein fester Begriff. Du meinst normale Rückgabevereinbarungen. Auf die Haarspalterei wollte ich aber garnicht hinaus. Im Prinzip meinst du das Richtige.

Wie ein "Widerruf" im strengen Sinn zu erfolgen hat, muss aber auch zwangsweise in der "Widerrufsbelehrung" stehen.
 
Du verstehst mich nicht richtig.

Die Folgen eines Widerrufs stehen in den AGB *punkt*

Hier in Punkt 5: http://www.alternate.de/html/content.html?docId=7246

Hier in § 3: http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?ie=UTF8&nodeId=505048

Hier in Punkt VII: http://www2.hardwareversand.de/infoagbprivat.jsp

Hier in § 7: http://web.hoh.de/hoh/(S(afbqm0nqqn1bep552xnp2zyc))/default.aspx?TY=5&ST=2&MV=terms

Siehe alle anderen AGB jeglicher Shops.

Und die "Folgen eines Widerrufs in den AGB" sind etwas völlig anderes als die "Widerrufsbelehrung", von der Du hier unverständlicherweise angefangen hast.

Alles weitere bitte per PN, da hier wie gesagt kein Widerruf nach FAG vorliegt und alles Weitere "very OT" wäre.
 
*hust* ich darf nacher nochmal hinfahren hab so ne blöde abdeckplatte fürs Slotblech vergessen beizupacken... Und wieder ne Stunde verballert.

Kann ja da gleich mal fragen ob die wissen wie es mit wertminderung aussieht bei so nem artikel.
----------------

Also ich bekomm den vollen Betrag Rückerstattet hab ich samstag per Post erhalten die Info von Cyberport.

Mal sehen wann es verbucht ist.


Im übrigen warte ich seit über 2 wochen auf eine Storno Rückzahlung von Caseking... echt unglaublich der Laden.. Als ich das Geld überwiesen hatte wars am folgetag da aber rücküberweisen schaffen die nichtmal nach 2 Wochen und dauernd heisst es das es schon in der buchaltung ist oder verbucht... da bin ich auch mal gespannt wielange das noch dauert. Frist per eMail iss ja auch schon raus von mir.
----------

so heute am 19.5 ist die rückzahlung erfolgt. da bin ich froh das des bei cyberport doch sehr flink ging.
...caseking hingegen........ohne worte
 
Zuletzt bearbeitet: (nachtrag)
Zurück
Oben