Rückgabe von Festival-Tokens (in Deutschland) nach Ende des Festivals/Ablauf des offiziellen Zeitraums - hat das von euch schon mal jemand gemacht?

Avatoma

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Hallo zusammen,

eine gute Freundin hat vom letzten Festival noch diese Tokens übrig, die man faktisch gezwungenermaßen kaufen muss, wenn man vor Ort ist. Sie hat die Tokens nicht, wie in den AGB gefordert, spätestens am letzten Festivaltag zurückgetauscht. Sie hat mich gebeten, sie beim Rücktausch zu unterstützen.

Da ich selbst nicht auf Festivals gehe und das Internet wie immer voller Unsinn ist, mal hier meine mutige Frage an euch. :)

  • Hat von euch bereits jemand mit einem Veranstalter diesbezüglich Kontakt gehalten und kann etwas zum konkreten Ablauf mitteilen, insbesondere zu den Verteidigungsstrategien (eventuell Verweis auf Gerichtsurteile), Kulanzangeboten, etc. der Veranstalter?
  • Oder auch eure erfolgreiche Strategie zur Umsetzung eurer Forderung zum Rückumtausch solcher Tokens?

Dann kann ich für sie den Weg zum Rücktausch vielleicht etwas abkürzen.

Mir geht's hier explizit nicht um konkrete rechtliche Fragestellungen, sondern konkrete Erfahrungen.

Danke euch und Grüße

Ava
 
Avatoma schrieb:
insbesondere zu den Verteidigungsstrategien (eventuell Verweis auf Gerichtsurteile)
Das widerspricht sich mit
Avatoma schrieb:
geht's hier explizit nicht um konkrete rechtliche Fragestellungen,

Ich habe da auch keine Ahnung aber ich glaube, dass ihr da wenig Chancen habt.
Die AGB sind Vertragsbestandteil und kein Wunschkonzert.

Außerdem frage ich mich in einer solchen Situation:
Um welchen Betrag geht es und ist mir dieser Betrag den zeitlichen und emotionalen Aufwand wert.
Wenn nicht, dann verbuche ich solches Dinge unter Lebenserfahrung und "beim nächsten Mal mache ich es anders".
 
Die Mitteilung aus eigener Erfahrung, auf welche Gerichtsurteile sich ein etwaiger Veranstalter ggf. beruft, ist doch keine Behandlung der konkreten rechtlichen Fragestellung. ;)

Ob die AGB Vertragsbestandteil geworden sind und ob die einzelnen Klauseln die extrem strikte AGB-Kontrolle überstehen, dass sind eben genau die Fragen - und anstatt immer ewig auf Antworten von denen zu warten, interessiert mich, welche Erfahrungen hier andere User gemacht haben.


Ich persönlich denke ja nicht, dass deren Klauseln halten werden, so wie insgesamt viele unbequeme AGB-Klauseln unwirksam sind.

Zur Kosten-Nutzen-Frage:
Mir macht das Spaß und ich lerne etwas dabei; für's Privatleben und für meine Arbeit. :)
 
Wie verbreitet sind denn solche Token / Marken was auch immer eigentlich?
Auf den verschiedenen Festivals, auf denen ich so unterwegs bin, gab es eigentlich meistens die Option auf Bargeld oder zumindest 20€ Wert-Bons (was dann zugegeben so ziemlich das gleiche wie die angesprochenen Token ist.)

Hab aber nie versucht, sowas nach Festivalende noch zurück zu geben. Von daher kann ich keine Erfahrungswerte geben. Wollte nur anmerken, dass es vielleicht dazu gar nicht viele Erfahrungen von Boardies gibt, wenn die Dinger eben nicht verbreitet sind.

Wo ich das hingegen schon gemacht hab, war bei kleinen Veranstaltungen (paar Hundert Leute), da bin ich halt nach dem Fest zu jemandem vom Verein, der Veranstalter war und hab ihn gebeten, mir den Restwert von so nem Bon auszuzahlen, was problemlos geklappt hat.
 
@simpsonsfan

Laut der Freundin mittlerweile auf fast jedem Festival, welches sie besucht. Sie ist mehr so im elektronischen Bereich unterwegs. Diesmal fand sie aber auch das Festival nicht gut, weshalb sie endlich mal tätig werden möchte.

Bei diesem speziellen Festival hat der Veranstalter verlangt, dass die Tokens spätestens am letzten Tag (Abreisetag) getauscht werden. Das ist natürlich meines Erachtens Kalkül: Die Leute sind müde, betrunken, wollen alle heim und es gibt massiven Andrang...

Ich habe schon Lust darauf, das aus meiner Sicht abzockende Geschäftsmodell platzen zu lassen. :D
 
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Das ist auf derartigen Festivals Gang und gäbe. Bei vielen vor allem in den Niederlanden kriegst du überhaupt nix zurück. kauf so wie du es benötigst vorher.
Das ist aber immer super transparent. an jeder Kaufstation immer angegeben und man wird mit der Info quasi zugeschüttet, dass man die bis Datum X zurück zu geben hat oder das eben gar nicht geht.
Die Info ist aber auch immer in Vorhinein auf den Websites sichtbar.

Ich denke nicht dass du da Erfolg haben wirst. Aus meiner persönlichen Sicht: Da ist nix "Shady", man muss halt mal sein Zeug zusammenhalten und wenn man sowas vergisst zahlt man es als Lehrgeld, und das völlig zurecht. Auch der Veranstalter muss irgendwann mal die Abrechnung machen und bei ausländischen Veranstaltern siehts eh wieder anders aus als bei Deutschen.

Bei einigen in DE hast du Cashless NFC Bändchen, die an einem kundenkonto hängen, das du auflädst. das unverbrauchte kannst du auch nur bis Tag x auszahlen lassen.
 
@Zensai

Danke dir für den Input. Die Niederlande haben keine strikte AGB-Kontrolle, weshalb ich dir zustimme, dass das in den Niederlanden vermutlich so durchgehen könnte.

Mir fällt die Argumentation schwer, dass ich vorher abschätzen soll und muss, wie viel Getränke ich die nächsten drei Tage konsumieren möchte. Und wenn ich mich verschätzt habe, dann habe ich als Verbraucher eben Pech gehabt.

Nicht grundlos können Verkäufer ja auch nicht einfach die Mangelhaftung via AGB gegenüber Verbrauchern reduzieren oder Vermieter nach Gutdünken über ihr Eigentum verfügen.


Wenn der Veranstalter seine Abrechnung machen möchte, dann wäre doch der einfachste Weg, dass man vor Ort einfach immer per Karte zahlt oder man lädt eine Karte auf, die der Veranstalter nach dem Festival automatisch rücküberweist? Aber dann bräche ja sein - und ich bleibe dabei - shady Geschäftsmodell weg.
 
Seid froh, dass die Token überhaupt zurückgenommen werden.
Meine Erfahrung mit der analogen Variante (Bier- oder auch Wertmarke genannt): Pech gehabt, wir nehmen die nicht zurück.
Daher wird am letzten Abend gesammelt, wenn der Ausschank beendet wird, noch eine Großbestellung aufgegeben und bis 4 Uhr morgens weiter gefeiert. :D

Und trotzdem findet man dann nach 2 Wochen in irgendeiner Tasche noch 5 Marken. 🫣
Ist halt so.
Ergänzung ()

Avatoma schrieb:
Mir fällt die Argumentation schwer, dass ich vorher abschätzen soll und muss, wie viel Getränke ich die nächsten drei Tage konsumieren möchte. Und wenn ich mich verschätzt habe, dann habe ich als Verbraucher eben Pech gehabt.
Und man kann nicht während des Festivals "nachladen"?
 
Ah, ich sehe hier evtl auch ein Missverständnis. Gehst du evtl davon aus, dass man alles vorher kaufen muss? Das ist nicht der Fall. Du kannst jederzeit Tokens nachkaufen. D. H. Du musst nicht abschätzen wieviel du das ganze Wochenende konsumierst. Du kannst einfach sagen wir mal nen Fuffi, 25 oder sonstwas aufladen (das entspricht im Grunde 2-3 Drinks und die kann man sehr wohl abschätzen)
und jederzeit neue kaufen. Man kauft halt nicht am Anfang des Festivals 100 Token a 4 €, sondern soviel wie man will und lädt halt auf, wenn man neue braucht.

Das ist im Grunde wie ein Gutschein oder eine Guthabenkarte, wenn du sie kaufst musst du alles ausgeben, oder es vergammelt auf der Karte.
 
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00Julius schrieb:
Meine Erfahrung mit der analogen Variante (Bier- oder auch Wertmarke genannt): Pech gehabt, wir nehmen die nicht zurück.

Na, ob das haltbar ist...

@Zensai

Okay, danke für die Info.

Dann bleibt für mich dennoch, dass die Tokens nicht 1:1 umgerechnet sind, also durch geschickte Preisfestlegung ein Aufbrauchen der Token quasi verunmöglicht wird.
 
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Für mich klingt es inzwischen so, als ob du die (rechtliche) Konfrontation auf jeden Fall suchen möchtest.

Avatoma schrieb:
Mir macht das Spaß und ich lerne etwas dabei; für's Privatleben und für meine Arbeit. :)
Avatoma schrieb:
Ich habe schon Lust darauf, das aus meiner Sicht abzockende Geschäftsmodell platzen zu lassen. :D

Wenn du diesen Spaß haben möchtest, dann nur zu.

Als letzte Idee meinerseits: Frage mal bei der Verbraucherzentrale in deinem Bundesland nach. Die haben meist einen guten Eindruck von Legalität von Geschäften und evtl. haben sich ja dort schon Menschen beschwert und es wird schon eine Klage vorbereitet; wer weiß:confused_alt:
 
Die Token sind in der Tat nicht 1 zu 1 sondern meist 1 zu 3 oder 4. Das dient aber mehr der Verschleierung, wieviel man wirklich ausgibt (was ich ebenfalls nicht gut finde, nur zur Info). Man wird aber immer alle Tokens los, weil Dinge halt eben immer soviel kosten, dass du sie bezahlen kannst.
Du kannst sie immer aufbrauchen, wenn du aber von deinen 5 Token nun 2 Bier a 2 Token gekauft hast und nun nur einen übrig hast, der dann halt noch für ein Wasser reicht, ist ja dein eigenes Ding.
Es ist entgegen deiner Vermutung tatsächlich so, dass du die immer ausgeben kannst.

Für Tomorrowland kann ich nicht sprechen btw. Deren Token sind "pearls", wie das funktioniert weiß ich nicht, da kenn ich aber Preise von "3,75 Pearl".

Für alle diese Festivals gilt meine Aussage aber:

Tokens:
Qlimax
Defqon.1 (bis 2024)
Apex
Malice in Wonderland
Nature One(bis 2022)
Ruhr in Love (wie N1)
Into the Madness
Decibel

Aufgeladene Bändchen (mit Rückzahlung nach Aufforderung bis Datum X, nicht automatisch)
World Club Dome
Nature One (ab 2023)
Defqon.1 (ab 2025)
Ruhr in Love (wie N1)
Parookaville

Nur Kartenzahlung:
Hard Tribe

Cash und Karte:
Indian Spirit
 
@00Julius

Meine Freundin ist nicht gewillt das - so ihre Sicht - Unrecht einfach so hinzunehmen. Ich mache sowas beruflich, mich stört's also nicht weiter, bereite mich aber natürlich gerne mit den Erfahrungen anderer vor.

Das mit der Verbraucherzentrale ist eine gute Idee. Die haben sicher eine Meinung dazu, ebenso wie zu Tokens in Computerspielen. Danke.

@Zensai

Danke für die Erläuterungen.

Mein Hauptproblem ist tatsächlich, dass die Token zuletzt am letzten Tag umgetauscht werden können. Wie sind da deine Erfahrungen? Muss man dafür anstehen, geht das zügig auch nach Ende der Bandauftritt etc.? Sind viele Leute am letzten Tag und gegen Ende des Festivals betrunken und ggf. nicht geschäftsfähig?
 
Um das Ganze mal etwas abzukürzen.

In Deutschland gilt, dass der Verlierer in einem Zivilprozess die Kosten zu tragen hat. Diese richten sich nach dem Streitwert, sowie den Auslagen der Gegenseite und dem RVG.

Wenn deine Freundin also einen Prozess anstrebt, wegen ein paar Euro, kann sie sehr schnell mit einer sehr hohen Rechnung dastehen, weil die Anwälte der Gegenseite nicht billig sein werden und den Prozess auch entsprechend verschleppen können.

Jede Handlung eines Anwalts kostet Geld und ich weiß ehrlich gesagt nicht, warum du so hinter der Hand versuchst, eine rechtliche Beratung zu bekommen, die in Deutschland auch nicht mit wenigen Ausnahmen unentgeltlich erfolgen darf.
Wenn du meinst hier mit Argumenten von Juristen einen Prozess beginnen zu können, dann liegst du falsch, da der Anwaltszwang ab einem gewissem Streitwert besteht und du als Hobby Jurist auch beim Amtsgericht keine Chance gegen etablierte Anwälte hättest, da auch diese Instanz kein Kindergeburtstag ist trotz geringerem Streitwert.

§ 78 I ZPO ist dein Helfer.

Avatoma schrieb:
Laut der Freundin mittlerweile auf fast jedem Festival, welches sie besucht. Sie ist mehr so im elektronischen Bereich unterwegs. Diesmal fand sie aber auch das Festival nicht gut, weshalb sie endlich mal tätig werden möchte.

Weil man die Musik nicht mag, will man durch einen Prozess seine Ausgaben zurückerlangen? Nicht nur das dies überhaupt nicht rechtens ist, es zeugt nicht gerade von Klugheit und rechtlichem Nachdruck, jahrelang auf Events zu gehen und Token etc. zu akzeptieren, nur um dann am Ende der eigenen Interessenslaufbahn, das was man seit Jahren akzeptierte zu verteufeln.

Avatoma schrieb:
Bei diesem speziellen Festival hat der Veranstalter verlangt, dass die Tokens spätestens am letzten Tag (Abreisetag) getauscht werden. Das ist natürlich meines Erachtens Kalkül: Die Leute sind müde, betrunken, wollen alle heim und es gibt massiven Andrang...

So eine Argumentation fliegt dir sofort um die Ohren.

Denn 1. verlangt der Veranstalter nicht das man tauscht sondern gibt aus Kulanz die Möglichkeit dafür, noch ist der Veranstalter tragend dafür verantwortlich, wenn sich Menschen betrinken, müde sind oder allgemein nicht mehr so auf Zack sind wie vor dem Event.
Das ist wie mit der Kneipe wo man sich selbst die Kante gibt und dann auf dem Weg nach Hause die Geldbörse verliert und nun den Wirt verklagt, weil man betrunken war und dies als Kausalität für den Verlust geltend machen will.

Zudem eine Geschäftsunfähigkeit festgestellt werden müsste um sie in einem Prozess geltend zu machen.

Klar, es gäbe bestimmte Umstände welche man geltend machen könnte, sofern sie eingetreten sind. Aber ich werde dir hier keine dieser nennen, damit du dir da etwas zusammenbasteln kannst.

Ich glaube auch das du sehr blauäugig bist, denn Lügen oder konstruierte Sachverhalte, kommen immer raus und das mögen Gerichte überhaupt nicht.

Mag sein das dies nicht die Antwort ist die dir gefällt und ich da auch sehr bestimmt geantwortet habe, aber lass es einfach. ;)
 
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Vorab:
Bisher habe ich ganz viel gehört, warum etwas vermeintlich nicht gehen soll. Warum denn so negativ eingestellt? Habt ihr nach einer Beschwerde bei Aldi noch nie Bargeld zugeschickt bekommen oder nach der Leasingrückgabe die AGB von BMW so angegriffen, dass die pauschal den restlichen Tankinhalt bezahlt haben? ;)



@Alex8

Danke dir für den ausführlichen Beitrag.

Ich bin der Überzeugung, dass potenzielle Risiken und Kosten in Deutschland kein Grund dafür sein dürfen und können, einen Rechtstreit nicht zu führen. Das Delta zwischen den Stundensätzen teurer Rechtsanwälte und RVG geht in aller Regel nicht zu Lasten der unterliegenden Partei. Für mich ist das sogar oft ein Teilargument im Rahmen der Prozesskostenrisikoanalyse: Eure Hauskanzlei nimmt erfahrungsgemäß etwa EUR X pro Stunde, wenn ich euch beim AG in meinem Kaff verklage müsst ihr alleine Y an Fahrtkosten zahlen oder so einen Dulli-RA hier vor Ort beauftragen, der keine Ahnung und keinen Bock hat, während die Befriedigung meiner Ansprüche ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und rein aus Kulanz, inkl. finaler Abgeltung, nur Z kosten würde.

Meiner Erfahrung nach - beruflich wie privat - lassen sich durchaus viele Prozesse vor dem AG ohne RA bestreiten. Insbesondere dann, wenn auf der anderen Seite ein RA zugegen ist, habe ich sehr nachsichtige Richter erlebt. Gleichzeitig habe ich die meisten Wald-und-Wiesen-RA bisher als wenig interessiert bei niedrigen Streitwerten und wenig kompetent bei höheren Streitwerten erlebt.

Von diesen Allgemeinplätzen ab:
Wie geschrieben interessiert mich vor allem die Argumentation der Veranstalter, damit diese Runde ausgespart werden kann bzw. damit die Argumente entsprechend gelegt werden können. Offensichtlich ist, dass diese auf ihre AGB verweisen werden.

Das hat null mit dem Versuch von Einholung rechtlicher Beratung im konkreten Einzelfall zu tun; die brauche ich wirklich nicht. Und das habe ich auch direkt im Eingangspost deutlich gemacht.

@Froki

Danke dir. Die Vorstöße aus NL und BE habe ich gesehen, allerdings gibt's in beiden Staaten kein striktes AGB-Recht.

@abcddcba

Ich bin nicht als Rechtsanwalt tätig und auch nicht B2C. Und eigentlich auch kaum noch nach deutschem Recht. :D

@00Julius

Besser wissen? Nicht zwingend. Ich scheue nur wegen ein paar Euro Risiko keinen Prozess, zu dem es meiner Vermutung nach wahrscheinlich nicht kommen wird, da der Veranstalter sein Geschäftsmodell bzw. einen erheblichen Teil davon kaum einer gerichtlichen Prüfung unterzogen haben wollen wird und meine Freundin ja auch jederzeit die Sache auf sich beruhen lassen kann.
Und dazu ermuntere ich auch Leute in meinem Umfeld, sofern deren Finanzen das erlauben. Gleichwohl ist mir der Austausch wichtig, vor allem eben Erfahrungen anderer - jedes Mal bei 0 anfangen ist in aller Regel halt nicht notwendig.
 
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