Rückgabe von Hardware nach Ende des Vertrages?

Hepcat

Lt. Junior Grade
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So langsam macht mich die Arcor-Hotline fertig...

Ich habe vor ca. Wochen bei Arcor ein Komplettpaket für Internetflat DSL und Telefonie mit einer Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen. Die Hardware (Starterbox und DSL-Modem) wurde mir zugesandt, obwohl ich sie nicht benötige, ginge angeblich nicht anders.

Jetzt wollte ich das Modem einem Bekannten geben, weil der grad ein neues braucht. Lt. Auskunft von Arcor ist die Hardware aber angeblich nur Leihgabe, die nach Beendigung des Vertrages (d.h. frühestens nach zwei Jahren Mindestlaufzeit) wieder zurückzugeben sei. Stünde angeblich in den AGB.

Da hab ich allerdings nichts gefunden und es war auch nirgends irgendwo ein Vermerk, dass das nur eine Leihgabe sei. Ich glaub, die Hotline hat sich da wieder mal nicht ausgekannt.

Kann mir einer von euch sagen, was Sache ist? Gehört das Ding jetzt mir (analog Handy: das ist ja auch mein Eigentum, wenn der Vertrag ausläuft) oder nicht?
 
Also ich hab damals mein Modem und Splitter nicht abgeben müssen (war der Anschluss von meinem Studio).

Auch bei mir zu Hause, habe nichts zurückschicken brauchen. Habe von der 6000 auf die 16000 gewechselt, und dafür ein neues Modem bekommen.

Hab jetzt hier schon drei Modems und zwei Splitter rumliegen (benutze nämlich einen eigenen Router). Wurde nie danach gefragt, von Arcor.

Würde mich da aber noch genauer erkundigen, ob die eventuell ihre AGB's geändert haben. Nicht dass du nachher Ärger mit denen hast, und die ganzen Sachen bezahlen musst.
 
kann ich mir auch nicht vorstellen.
normalerweise muss man die hardware ja sogar bezahlen und die provider machen dann immer groß werbung damit wie viel man spart, weil der kaufpreis des modems entfällt usw. demnach kann das ja irgentwie nicht sein.
und wenn du in den agbs und in deinem vertrag dazu nichts finden kannst, ist das denke ich sowieso nur gewäsch.

btw. ich kenne niemanden, der seine internethardware hat zurückgeben müssen...
 
Kann ich mir nicht vorstellen, dass die sich freiwillig den ganzen Elektroschrott wieder ins Haus holen. Mehr ist für die ein zwei Jahre alter Router doch nicht.
 
Nein. Die Hardware ist tatsächlich nur geliehen. Oft wird sie aber nach Vertragsende übereignet, dir geschenkt. Darauf solltest du dich aber nicht verlassen.

Wenn du andere Hardware als die dir zur Verfügung gestellte benutzt, kann es auch sein, dass dir bei Problemen der Support verweigert wird. Ich musste zum Beispiel das Versatel (bei Arcor ist das ähnlich) Modem aus dem Keller kramen und anschließen, als bei mir mal mein DSL-Anschluss ausgefallen war, da sie sonst angeblich die Diagnose nicht korrekt hätten durchführen können.

Die solltest die Hardware also besser irgendwo sicher aufbewahren.


Erstens ist das üblich, und zweitens müsste in einem anderen Fall auch irgendwo stehen, dass dir die Hardware kostenlos übereignet wird. Kostenlos zur Verfügung gestellt heißt im Gegenzug auch nicht, dass du sie behalten darfst. Vereinbarungen zur hardware müssen auch nicht in den AGBs stehen, irgendwo bei Vertragsabschluss wird da ein Satz zu gestanden haben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also bei mir war es bei Alice genauso. Da war das DSL-Modem nur ausgeliehen. Stand allerdings auch unverblühmt dabei (alâ "wird ihnen zur Laufzeit des Vertrages kostenfrei überlassen"). Mit Ende des Vertrages musste das Ding zurückgeschickt werden, war auch so ein Retoure-Aufkleber schon der Schachtel beigelegt.
 
Das ist aber nicht immer so gewesen.
Mein Arcor Modem von 2005 hab ich kürzlich wieder anschliessen müssen da mein T-com Router spinnereien machte.
Und selbst bei Leitungsmessungen mit der t-com gabs keine probleme.
Und ich hab denen gesagt das ich nen arcor Modem habe.
In der Werbung steht das doch auch immer dabei wie hier schon gesagt wurde.
 
Bei Alice klar. Da kannst du ja auch nach 4 Wochen wieder raus.

Bin von Arcor zu Alice gewechselt. Seitens Arcor kamen mal keine Besitzansprüche. Meines Wissens ist bei einem 2 Jahres-Vertrag die Hardware geschenkt, außer es steht etwas anderes in den AGB´s. Wenn man bessere Hardware bei Vertragsabschluss haben möchte (w-lan fritzbox o.ä.) muss man ja draufzahlen. Also logischerweise müsste sie dir gehören.
 
kommt immer auf den provider an. bei manchem billig anbieter zahlt man ja auch monatlich miete für den crap den die einem zusenden...
 
Hepcat schrieb:
(..) Lt. Auskunft von Arcor ist die Hardware aber angeblich nur Leihgabe (..)
Ich versteh das Problem auch nicht. Die Antwort war ja eindeutig, auch wenn sie dir nicht gefällt. Es ist so üblich, und wenn du keinen Kauf oder Übereignungsnachweis hast, sieht's halt schlecht aus.

Im Zweifel mußt du genauso beweisen, dass dir das Zeug geschenkt oder verkauft wurde, wie andersherum. Nur weil Arcor dir das Zeug schickt, kann man nicht davon ausgehen, dass sie das Eigentum daran abgeben wollen.

Praktisch verlangen die das aber selten zurück. Ich habe auch schon eine Sammlung. Kannst es ja deinem Freund leihen, und bei Bedarf zurückfordern.


Die Sache mit dem Handy ist nicht vergleichbar. Das ist eindeutig ein Kaufvertrag mit Kopplung an einen Dienstvertrag. Du zahlst normalerweise ja auch (evtl. einen bis gegen 0 Euro reduzierten) Kaufpreis für ein Handy. Für die Hardware hast du aber nichts bezahlt, bis auf evtl. Versandkosten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn er in den ABG´s nichts dergleichen findet, hat Arcor doch auch keinen Anspruch mehr darrauf.
Das muss schon irgendwo schriftlich festgehalten sein.

Nach meiner mehrjährigen leidigen Erfahrung kann man sich auf die Auskünfte der Arcor Hotline leider absolut nicht verlassen.
 

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