Rücklastschrift bei H&M und direkt ein Brief von der Inkasso?

Sonny_White66

Commodore
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Hallo,

habe im Dezember 14 bei H&M eingekauft und mit Karte bezahlt. Da mein Konto aber nicht gedeckt war, gab es einen Rückläufer in Form von einer Rücklastschrift. Ich habe mir eigentlich nichts dabei gedacht, da man in der Regel ein weiteres mal versucht Geld einzuziehen und diesmal war mein Konto gedeckt, weil ich daran gedacht habe.

Allerdings habe ich gestern ein Brief von der Inkasso bekommen ohne vorher von H&M angeschrieben zu werden. Ist das denn so richtig? ICh habe vorhin bei der H&M Filiale angerufen und da meinte die Dame am Telefon das man erst ein Brief bekommt->nix bekommen.

JEtzt die Frage an euch, ist das denn so richtig? Hat einer Erfahrung gemacht und kann mir mitteilen wie ich vorgehen soll. Ich rufe da am Montag nochmal an und zu guter letzt bei der Inkasso selbst. Ich muss jetzt das doppelte zahlen inkl. den angefallenen Inkassogebühren.

Danke im Voraus

Gruß
Sonny
 
Es gibt aber auch eine Kostenminderungspflicht.
Da ohne Mahnung ein Inkasso eingesetzt wurde wurde diese verletzt.

Ich würde einfach den offenen Betrag direkt an H&M überweisen und dem Inkasso mitteilen das die Forderung bereits beglichen ist.
 
Servus.

Wenn der Schuldner in Verzug ist, dann kann m.W. ein Inkasso ohne Mahnung erfolgen, sofern auf der Rechnung ein Fälligkeitsdatum für den geschuldeten Betrag ausgewiesen ist (denn mit dem Verstreichen dieser Frist ist der Schuldner in Verzug geraten).


Grüße ~Shar~


vergl. § 286 Abs. 2 Punkt 1. BGB
 
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Klar kann ein Inkasso auch ohne Mahnung kommen. Aber wenn der Gläubiger sich weigert die Inkassokosten zu zahlen, dann bleiben die darauf sitzen. Wenn die nur die Inkassokosten einklagen wollten, hätten sie schlechte Karten vor Gericht. Darum reichen die auch keine Klage ein.
 
Also könnte/sollte ich ganz normal bei H&M den offenen Betrag zahlen und der Inkasso einfach bescheid geben das ich bezahlt habe?

Reicht das denn?
 
Natürlich reicht das nicht, die Inkassoleute wollen ja was an dir verdienen, oder schlimmer, die haben die Forderung an dich gekauft und würden jetzt noch Verlust machen.

ICH würde den offenen Betrag an H&M zahlen und mich bedeckt halten und im weiteren Schriftverkehr immer angeben "der offene Betrag wurde bereits an H&M gezahlt" und dir irgendne Story wegen deinem Konto überlegen dass der Fehler bei der ersten Abbuchung bei H&M lag. Wenn du Glück hast lassen die dich dann einfach irgendwann in Ruhe. Brauchst aber nen langen Atem da die dir mit immer höheren Forderungen kommen werden welche du dann immer anfechten musst. Hatte auch mal so einen Fall, ich dachte ich sei im Recht und habe dementsprechend nicht gezahlt und immer das gleiche behauptet bis ich gemerkt habe dass ich die Streitsumme tatsächlich noch nicht bezahlt habe und irgendendwann kam dann auch nichts mehr von denen. Hab dann den ursprünglichen Betrag schnell überwiesen und das wars:-)
 
Aber wenn ich mich bedeckt halte, dann könnte ich ja noch weitere Kosten dadurch kriegen? Ich will halt jede weitere Mahnung vermeiden bzw. hab keine bekommen sondern direkt ein Brief von der Inkasso, was mich ganz nachdenklich gebracht hat.

Selbst der Kundenservice von H&M meint, das sie erst die Betroffene Person anmahnen und erst danach die Inkasso eingeschaltet wird. Hier hab ich aber vorher nix bekommen. Ich bin nicht gewollt an Inkasso jetzt ein Betrag zu zahlen der von mir "einfach so" gefordert wird.

Der offene Betrag an H&M beträgt 56€ und jetzt soll ich an Inkasso 101€ zahlen. Am Montag werde ich das sicherlich klären, hoffe ich.
 
Groß klären kannst du da normalerweise nichts. Die Inkassos bestehen immer auf Ihre Gebühren und lassen da nur schwer verhandeln.

Am einfachsten ist es den unstrittigen Betrag (also die 56€) direkt an H&M zu überweisen. Anschließend dem Inkasso schriftlich mitteilen das die Hauptforderung bereits beglichen ist und du nicht bereit bist die Inkassokosten zu tragen, da du nicht angemahnt wurdest und die Kostenminderungspflicht dadurch verletzt wurde.
Weitere Schreiben des Inkassos dann ignorieren. Nur gegen einen Mahnbescheid sofort Widerspruch einlegen.
 
Soweit ich weiß ist es enorm schwer bis aussichtslos Inkassokosten vor Gericht ein zu lagen wenn die Hauptforderung schon beglichen wurde. Von dem her zahl in jedem Fall erst mal die unstrittige Hauptforderung an H&M.
 
Die Hauptforderung ist noch nicht beglichen. Jedoch wollte ich das erst mit H&M abklären? Weil ich will nicht an zwei Empfänger überweisen, deshalb warte ich bis Montag. Mir wurde eh eine Frist bis zum 04.02. gegeben.

Wobei ich lieber sofort an H&M überweisen würde und dann bei H&M anrufen, bescheid sagen das ich bezahlt habe und ob ich dann überhaupt der Inkasso bescheid geben muss?

Falls ich gesagt bekomme, das die Hauptforderung zu begleichen reicht, dann will ich im nachhinein keine weiteren Kosten von der Inkasso haben. Ich weiß wie eklig die reagieren könnten!
 
Du musst die Hauptforderung keinesfalls zweimal bezahlen, das wäre ja verrückt. Wie die anderen hier schon empfohlen haben: Zahl die Hauptforderung vor der Frist an H&M (Datum des Zahlungseingangs, Du solltest Dich also beeilen) und dann ruf nicht bei H&M an (die wissen schließlich schon dass Du bzezahlt hast) sondern beim Inkassobüro und informiere die dass die Hauptforderung nicht mehr besteht. Also so würde ich es machen.
 
Können die dennoch von mir den Rest fordern das was sie in Rechnung gestellt haben?
 
Können und werden sie. Aber einklagen werden sie es kaum können. Sie hoffen halt Dich ein zu schüchtern damit zu bezahlst. Aber wenn sie Dir tatsächlich keine Mahnung vorher geschickt haben, dann dürfte dafür jede Grundlage fehlen.
 
Also wie gesagt, keine Mahnung vorher erhalten. Und ich weiß nicht, ob die Inkasso vorher einfach ohne Gebühren anmahnt bzw. Erinnert?

Ich werde dann jetzt an denn Empfänger H&M überweisen.
 
Um das Inkassobüro musst du dir überhaupt keine Gedanken machen. Alles, was das Inkassobüro tun kann, kann HuM als äußerst erfahrener Geschäftsmann auch selbst tun - die Beauftragung eines Inkassobüros war darum nicht notwendig und somit auch nicht ersatzfähig. Zu ersetzen ist allein der Verzugsschaden und eigentlich auch die Rücklastschriftgebühr - nicht dazu gehören aber zB der zusätzliche Arbeitsaufwand, das Personal; also auch hier wieder keine Grundlage für Inkassobüros.
 
Genau:) einfach die 56€ an H&M überweisen und bei allen künftigen Forderungen seitens der Inkassofirma sagen "Forderung wurde bereits beglichen". Wenn du jetzt anfängst mit H&M zu verhandeln zieht sich das nur unnötig in die Länge, zumal die ja die Forderung an dich gar nicht mehr H&M gehört, sondern unter Umständen der Inkassofirma. Wenn H&M aber nicht reagiert nachdem du ihnen die 56€ überwiesen hast ist ja alles gut. Ich würde auch nicht mehr als 56€ überweisen, dann würdest du ja indirekt einen Fehler eingestehen und das ist in solchen Situationen nie gut. Außerdem kann der Betrag unter Umständen dann nicht eindeutig zugeordnet werden.
 
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Danke für den Hinweis.
Wie dort gleich im ersten Kommentar festgestellt wurde, ist ausgerechnet der wichtige Punkt der Ersatzfähigkeit von Inkassokosten irreführend dargestellt^^ "Beauftragt Ihr Vertragspartner allerdings einen Anwalt oder ein Inkassounternehmen, kann der Verzug für Sie rasch sehr teuer werden."
 
Kossem schrieb:
Danke für den Hinweis.
Wie dort gleich im ersten Kommentar festgestellt wurde, ist ausgerechnet der wichtige Punkt der Ersatzfähigkeit von Inkassokosten irreführend dargestellt^^ "Beauftragt Ihr Vertragspartner allerdings einen Anwalt oder ein Inkassounternehmen, kann der Verzug für Sie rasch sehr teuer werden."

Was ist daran irreführend?

Befindet sich der Vertragspartner im Verzug, kann die Gegenseite einen Verzugsschaden geltend machen. Sie kann sich dabei durchaus Dritter bedienen (RA, Inkasso), die Kosten hierfür sind klassische Verzugsschäden.
 
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