Hallo,
ich wollte im Auftrag eines Vereins ein paar Sachen in einem Online-Shop kaufen. Da wir allerdings nicht ganz sicher sind, ob auch alles passt, müssen wir das Zeug evtl. zurück senden.
Jetzt steht in den AGB folgendes zum Thema "Rücksendungen":
Ist das bei einem Widerruf nach Fernabsatzgesetz überhaupt zulässig, pauschal 20% abzuziehen?
VG
stwe
ich wollte im Auftrag eines Vereins ein paar Sachen in einem Online-Shop kaufen. Da wir allerdings nicht ganz sicher sind, ob auch alles passt, müssen wir das Zeug evtl. zurück senden.
Jetzt steht in den AGB folgendes zum Thema "Rücksendungen":
[...] werden wir ab sofort Rücknahmekosten von 20% des Nettowarenwertes berechnen, mindestens jedoch €10. Selbstverständlich sind berechtigte Rücksendungen, Reklamationen usw. hiervon nicht betroffen.
Ist das bei einem Widerruf nach Fernabsatzgesetz überhaupt zulässig, pauschal 20% abzuziehen?
VG
stwe