Rücktritt vom Kauf / Erstattung

Sameneulmann

Lt. Junior Grade
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Hallo,

im August 2016 habe ich meinen Vertrag bei der Telekom verlängert und ein Galaxy S7 Edge erhalten.
Ende November ist plötzlich das Display ausgefallen (vollkommen tot).
3 Tage später erhielt ich ein Austauschgerät über die Telekom (optisch neuwertig).
Nur leider lies sich der Homebutton halbseitig schwer bedienen bzw. zeigte keine Reaktion.
Anruf bei der Telekom - nächstes Austauschgerät wurde raus geschickt.
Dieses hat leider die ähnliche Macke, diesmal allerdings beidseitig.

Nach Telefonat bei der Telekom wurde mir ein Antrag auf Rücktritt zugeschickt.
Diesen habe ausgefüllt und mit erforderlichen Belegen wieder an die Tcom zurückgeschickt.

Auf meine Frage, welche Möglichkeiten ich hätte, wurde mir gesagt, dass ich nach Rücksendung des Geräts ein neues bekommen könnte.
Alternativ jegliches Modell aus dem T-Com-Shop mit evtl Zuzahlung.

Die Möglichkeit den Kaufpreis wieder erstattet zu bekommen wurde verneint.

Langsam bin ich die ganze Sache ziemlich leid, abgesehen davon, dass nicht ein Liefertermin fürs Austauschgerät eingehalten wurde.

Dank Google bin ich aber auf viele Artikel über Rücktritt, Nachbesserung usw. gestoßen (Grundlage BGB).
Dort scheint klar geregelt zu sein, dass mir der volle Kaufpreis zusteht.

Wieso hält sich die Tcom (scheinbar) nicht an geltendes Recht?

Danke für jede Antwort.
 
Lies die Gesetzte mal richtig... der Verkäufer darf 3 mal wegen ein und dem selben Schaden nachbessern bevor irgendwas vom Gesetz aus passiert.

Dazu kommt, wo ist dein Kaufvertrag für das Handy? Du hast einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen (bzw. verlängert) und als Beigabe gab es ein Telefon.

Die Telekom ist schon äußerst kulant indem sie dir einen Rücktritt schon nach zwei verschiedenen Problemen mit deinem Telefon anbietet.

Wie kommst du da drauf das dir der Verkaufspreis des Telefons zusteht?

Diesen habe ausgefüllt und mit erforderlichen Belegen wieder an die Tcom zurückgeschickt.
Dann warte doch auf die Bearbeitung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Rechtlich gesehen, gilt die Vertragsverlängerung mit Handy als eigenständiger Kaufvertrag.

Zum Thema Nachbesserung: Hier ein Auszug aus §440 BGB:
"Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt."
 
Rechtlich gesehen, afaik, hast du einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen und kein Handy gekauft.
Das Handy ist Bestandteil des Vertrages, deswegen steht dir auch nur ein Handy zu. Auf ein anderes Handy zu wechseln ist da schon Kulanz. Für eine Barauszahlung des VK Preis im Shop gibt es keine Grundlage.

Richtig, beim erfolglosen 2. Versuch. Vereinfacht:
"Gekauft --> Kaputt --> Neu --> Kaputt --> Neu --> Kaputt --> Rücktritt"
Dabei geht es allerdings um ein Problem / einen Fehler. Du hast aber zwei (nämlich einmal ein defektes Display und einmal einen defekten Homebutton) Fehler, damit auch zwei Vorgänge und zwei mal zwei Reperaturversuche. Nach deiner Beschreibung ist bisher von Seiten der Telekom und rein rechtlich alles glatt gelaufen.
 
Hallo Sameneulmann,

ein Anspruch auf Rücktritt besteht, wenn du einen Kaufbeleg von uns hast. Dann ist es wichtig, dass das defekte Handy sich innerhalb der Gewährleistungsfrist befindet und das Mobiltelefon bereits zweimal kostenfrei repariert oder getauscht wurde.

Bei dem dritten Defekt brauchen wir dann das Prüfergebnis des ServiceCenters oder des Herstellers.

Erfolgte der Kauf per Mitnahme bei einem Händler, dann muss ich dich bitten, dich an diesen zu wenden.

Gruß
Kai M. von Telekom hilft
 
@Kai

hast du meinen Beitrag eigentlich gelesen? Alle Punkte, die du ansprichst, werden im Beitrag erwähnt.
 
Hallo Sameneulenmann,

ich habe deinen Beitrag gelesen und dachte auch, ihn verstanden zu haben.

Du schreibst, dass eine Rückerstattung des Kaufpreises verneint wurde. Und ich schrieb, dass wir es unter den von mir genannten Voraussetzungen, auch den Kaufpreis erstatten.

Daher verstehe ich deine Antwort nicht.

Aber wenn ich etwas nicht oder falsch verstanden habe, dann bitte ich dich, mir erneut zu schildern.

Gruß
Kai M. von Telekom hilft
 
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