Sameneulmann
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Mai 2011
- Beiträge
- 390
Hallo,
im August 2016 habe ich meinen Vertrag bei der Telekom verlängert und ein Galaxy S7 Edge erhalten.
Ende November ist plötzlich das Display ausgefallen (vollkommen tot).
3 Tage später erhielt ich ein Austauschgerät über die Telekom (optisch neuwertig).
Nur leider lies sich der Homebutton halbseitig schwer bedienen bzw. zeigte keine Reaktion.
Anruf bei der Telekom - nächstes Austauschgerät wurde raus geschickt.
Dieses hat leider die ähnliche Macke, diesmal allerdings beidseitig.
Nach Telefonat bei der Telekom wurde mir ein Antrag auf Rücktritt zugeschickt.
Diesen habe ausgefüllt und mit erforderlichen Belegen wieder an die Tcom zurückgeschickt.
Auf meine Frage, welche Möglichkeiten ich hätte, wurde mir gesagt, dass ich nach Rücksendung des Geräts ein neues bekommen könnte.
Alternativ jegliches Modell aus dem T-Com-Shop mit evtl Zuzahlung.
Die Möglichkeit den Kaufpreis wieder erstattet zu bekommen wurde verneint.
Langsam bin ich die ganze Sache ziemlich leid, abgesehen davon, dass nicht ein Liefertermin fürs Austauschgerät eingehalten wurde.
Dank Google bin ich aber auf viele Artikel über Rücktritt, Nachbesserung usw. gestoßen (Grundlage BGB).
Dort scheint klar geregelt zu sein, dass mir der volle Kaufpreis zusteht.
Wieso hält sich die Tcom (scheinbar) nicht an geltendes Recht?
Danke für jede Antwort.
im August 2016 habe ich meinen Vertrag bei der Telekom verlängert und ein Galaxy S7 Edge erhalten.
Ende November ist plötzlich das Display ausgefallen (vollkommen tot).
3 Tage später erhielt ich ein Austauschgerät über die Telekom (optisch neuwertig).
Nur leider lies sich der Homebutton halbseitig schwer bedienen bzw. zeigte keine Reaktion.
Anruf bei der Telekom - nächstes Austauschgerät wurde raus geschickt.
Dieses hat leider die ähnliche Macke, diesmal allerdings beidseitig.
Nach Telefonat bei der Telekom wurde mir ein Antrag auf Rücktritt zugeschickt.
Diesen habe ausgefüllt und mit erforderlichen Belegen wieder an die Tcom zurückgeschickt.
Auf meine Frage, welche Möglichkeiten ich hätte, wurde mir gesagt, dass ich nach Rücksendung des Geräts ein neues bekommen könnte.
Alternativ jegliches Modell aus dem T-Com-Shop mit evtl Zuzahlung.
Die Möglichkeit den Kaufpreis wieder erstattet zu bekommen wurde verneint.
Langsam bin ich die ganze Sache ziemlich leid, abgesehen davon, dass nicht ein Liefertermin fürs Austauschgerät eingehalten wurde.
Dank Google bin ich aber auf viele Artikel über Rücktritt, Nachbesserung usw. gestoßen (Grundlage BGB).
Dort scheint klar geregelt zu sein, dass mir der volle Kaufpreis zusteht.
Wieso hält sich die Tcom (scheinbar) nicht an geltendes Recht?
Danke für jede Antwort.