Rücktritt von einer Bestellung mit Anzahlung

M

meeee

Gast
Hallo,

ich habe mir am 9.8. im Laden um die Ecke ein Bett inkl. Matratze und Rollrost bestellt und dort hieß es, das die Matratze nicht vorrätig sei und ich mit einer Wartezeit von maximal 2-3 Wochen rechnen muß.
Nun habe ich aber bemerkt, daß das Gesamtangebot, was ich im Laden bekommen habe, nicht das Superangebot ist, als was es präsentiert wurde. Der Preis lag hier für die Matratze alleine bei 50-70 Euro höher, als woanders.
Was mich aber noch mehr nervt, das der Verkäufer in der 4ten Woche noch nicht sagen kann, wann die Matratze kommen wird.

Gestern habe ich dort angerufen und es hieß, das er erstmal im Lager anruft und sich danach nochmal meldet. Was hat er gemacht? Er hat sich nicht gemeldet.
Ich hab dann später nochmal angerufen und hab mit seiner Kollegin gesprochen, die mir versicherte, das er zurückrufen wird.
Das passierte auch nicht.
Ich hab dann heute nochmal angerufen und der Herr wußte nichts mehr von unserem gestrigen Gespräch.
Ich wollte die Matratze stornieren, wozu er sagte, das das nicht geht.

Meine Frage ist also:
Kann ich die Matratze trotz Vorrauszahlung stornieren?
Kann ich vielleicht auch den kompletten Kaufvertrag rückgängig machen und meine Vorrauszahlung zurückbekommen?



Ich fühle mich hier als Kunde verarscht und möchte den Leuten nur sehr ungerne mein Geld in den Rachen schieben.
Da ich außerdem Rückenprobleme habe, bin ich auf ein neues Bett angewiesen und habe nicht mit so einer langen Wartezeit gerechnet, einer genauer Termin steht auch nicht fest und der Verkäufer vertritt die Mentalität "Wenn die Ware kommt, dann ist sie da".

Ich hoffe, ihr könnt mir einen guten Tip geben.
 
Wenn im Vertrag die Lieferzeit von drei Wochen angegeben ist und diese nicht eingehalten wurde, dann ist ein Zurücktreten vom Vertrag kein Problem, da die vereinbarten Leistungen nicht erbracht wurden und damit ein Vertragsbruch stattfand. Dann kannst du auch deine Anzahlung zurückverlangen.
 
gekauft ist gekauft...

hast du es schriftlich das die matratze in spätestens 3 wochen kommt?

wenn nein -> pech gehabt

evtl kannst du auf kulanz des verkäufers hoffen
 
Wenn die 3 Wochen nicht vertraglich festgelegt sind, dann jetzt eine Frist setzen mit der Ankündigung bei Nichteinhaltung vom Vertrag zurückzutreten.
 
Wie mein Vorredner schon schrieb. - Der Verkäufer hat seinen Teil des Vertrages (nämlich innerhalb von 3 Wochen zu liefern) nicht eingehalten.

Also ab in den Laden, und persönlich vom Kaufvertrag zurücktreten, und der "Bitte", dir sofort 100% des Anzahlungsbetrages sofort zurückzuzahlen.
Am Besten nimmst Du einen "Zeugen" mit.
Wenn das nicht hilft, weil nur mündlich vereinbart, nimm zu diesem "TermiN" gleich noch ein Schriftstück in Doppelter Ausfertigung mit, indem Du eine letzte Frist setzt (bei dieser Wartezeit, sollten 3 Werktage ausreichen. - Und lass Dir das auf dem Duplikat bestätigen, dass du diese Frist schriftlich gestellt hast.

Gruß

Alex
 
Wichtig ist zunächst, ob der Kunde nachweisen kann, dass eine Lieferzeit von maximal 3 Wochen vereinbart wurde.
 
Wenn die Vereinbarungen nicht schriftlich festgelegt wurden,
incl. der Unterschriften beider Parteien,
bleibt nur die Hoffnung auf Kulanz der Firma.
 
Oh je oh je, das ist ja grottenfalsch was in dem Link steht!

Irreführende Werbung kann nur dann zur Anfechtung des Vertrages führen, wenn darin gleichzeitig eine arglistige Täuschung liegt, welche kausal für den Vertragsschluss war.
 
U.U. hast Du sogar Schadensersatzansprüche.
Ich würde zum Händler gehen und die Sache beenden. Sag, es war jetzt genug Zeit, Du brauchst das Teil und holst es Dir jetzt woanders. Du möchtest die Anzahlung zurück ENDE.
Du musst nicht extra eine Frist setzen, die hatte der Händler indem Du gewartet hast. Jetzt wartest eben nicht mehr.
Kannst ja ruhig sagen, dass Du die Sache woanders sofort verfügbar und günstiger bekommst, vielleicht hat er das Teil ja jetzt doch da und gibt es Dir zum besseren Preis. Dann sparst dir noch das zusätzliche Gerenne.

Du musst bestimmt und freundlich auftreten, im Zweifel riskiert ein Händler nichts bei einem renitenten Kunden. Zeig ihm, dass er es mit dir nicht machen kann. Für so etwas braucht man keine Juristen und schriftliche Aussagen, das ist Bullshit. Rede mit dem Mann und du wirst sehen, das wird was.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hey,
danke für eure schnellen Antworten!

Die ungefähre Lieferzeit wurde mir nur mündlich mitgeteilt und leider nicht schriftlich festgehalten.
Auf den rechtlichen Weg habe ich ehrlich gesagt keine Lust, da ich im Augenblick viele andere Dinge um die Ohren habe und mir die zusätzliche Belastung gerne ersparen möchte.


@GodCast
Ich hab mich wie gesagt vorhin mit ihm am Telefon unterhalten und ich muß ehrlich zugeben, das es für mich sehr schwierig ist, ihm gegenüber die nötige Bestimmtheit vorzubringen.
 
GodCast schrieb:
Kannst ja ruhig sagen, dass Du die Sache woanders sofort verfügbar und günstiger bekommst, vielleicht hat er das Teil ja jetzt doch da und gibt es Dir zum besseren Preis. Dann sparst dir noch das zusätzliche Gerenne.

Du musst bestimmt und freundlich auftreten, im Zweifel riskiert ein Händler nichts bei einem renitenten Kunden. Zeig ihm, dass er es mit dir nicht machen kann. Für so etwas braucht man keine Juristen und schriftliche Aussagen, das ist Bullshit. Rede mit dem Mann und du wirst sehen, das wird was.

/signed, wenn es kein Dubioser Händler ist, sollte sprechen helfen ;)
 
Handelt es sich bei der Matratze um eine Sonderanfertigung?

Wenn nicht, wo ist dann das Problem, mal in den Laden vorbeizufahren und denen nochmal zu verdeutlichen, das die genannte Lieferzeit von ca. 2-3 Wochen längst überschritten wurde und diese eben auf Grund von deinen Rückenproblemen DRINGEND benötigt wird!?

Ich denke dem Laden wird schon kein Schaden entstehen, wenn die sich das Ding auf Lager legen. Dann kaufts halt ein anderer...

Also einfach mal vorbeifahren und mit denen reden - ist allemal besser als übers Telefon - und die Anzahlung zurückerstatten.

Ganz wichtig natürlich, immer schön freundlich bleiben und auf gar keinen Fall mit Anwalt oder sonstigen rechtl. Schritten drohen! Dann klappt das schon...

mfg
 
meeee schrieb:
@GodCast
Ich hab mich wie gesagt vorhin mit ihm am Telefon unterhalten und ich muß ehrlich zugeben, das es für mich sehr schwierig ist, ihm gegenüber die nötige Bestimmtheit vorzubringen.

Dann machs schriftlich, gib ihm deine Daten und setzte eine Frist für die Rücküberweisung.
Der Händler kann froh sein, dass er mich nicht als Kunden hat.

"Das geht nicht" damit würde ich mit dem Typen den Boden wischen. Hast Du keinen Freund oder Freundin, die für dich so was erledigen kann?

Du musst ihm schon verdeutlichen, dass er es mit Dir nicht machen kann.

Ich habe mir letzten Jahr einen Polo bestellt (Sondermodell + Abwrackprämie) und die zugesicherten Zeiten wurden bei weitem überschritten. Ich habe dem Händler meinen Unmut sehr deutlich ausgesprochen und auf die dadurch verbundenen Probleme aufmerksam gemacht. Das Ende vom Lied war, dass ich einen Satz Sommerreifen samt Alufelgen zusätzlich bekommen habe. Da die Prämie auch noch verlängert wurde, war ich dann letztlich auch sehr zufrieden.
 
Wir liegen jetzt nicht mal eine Woche über der angeblich vereinbarten aber eben nicht beweisbaren Lieferzeit drüber, da ist mal eben nicht so leicht von einem Vertrag zurückzutreten, denn grds. sind Verträge einzuhalten.

Was du also hier so an Tips bekommst, mag ja alles ganz nett sein, eine rechtliche Grundlage ist allerdings kaum vorhanden.
 
Die Wartezeit von maximal drei Wochen ist deutlich überschritten und der Händler kann keine Aussage machen wann die Ware kommt. Das ist Grund genug um vom Kauf zurück zu treten.
 
Und das ergibt sich aus welcher Rechtsnorm?
 
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