Rückversand bei defekter Ware selber Zahlen?

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Gast
Hey,

gibts eine Gesetzesänderung die ich verpasst habe, oder ist Hardwareversand einfach nur unverschämt geworden???

Die Rücksendung meiner defekten Ware soll ich den Versand zahlen? Gehts noch?



Ich komm grad gar nicht drauf klar... Ist das überhaupt rechtens?

Wenn die das wirklich ernst meinen, war das meine letzte Bestellung dort.

Gruß,
 
Normalerweise wird der Versand gut geschrieben oder verrechnet wenn es kein Rücksendeetikett gibt.
Warum rufst du nicht einfach da an? Das würde dein Problem / deine Frage direkt lösen / beantworten.
 
12.5

Bisher war es immer so, dass sie vorfrankierte Rücksendescheine zum Download/Drucken anboten.

Denke mal, das ist eine absichtliche Einsparung, welchen Grund sollte es sonst geben das System zu ändern.
Ergänzung ()

Kulanterweise hab ich vom Telefon Support noch ein Rücksende Etikett erhalten, allerdings wurde das System wohl wirklich geändert so dass man nach 6 Monaten die Versandkosten selber zahlen muss.

Greift da nicht immernoch §439 BGB?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein nach 6 Monaten bist du in der Beweispflicht.....dass der Fehler bei Gefahrengang/Übergabe der Ware vorgelegen hat...also kann der Händler die Kosten dir in Rechnung stellen (Versand) etc, wenn du die Garantie in Anspruch nimmst und über dem Händler abwickeln möchtest....
 
Die Beweislastumkehr ist mir bekannt, der Defekt Lag bei Gefahrenübergang natürlich nicht vor.

Das entbindet den Verkäufer aber afaik nicht von den Pflichten der Nachbesserung (un Form einer Bringschuld)?

Schuldrecht AT ist lange her, ich glaub ich blätter heut Abend selbst nochmal nach.

P.S: Außerdem ist es doch traurig, wenn ich mich als Shop zu solchen lamen Maßnahmen zur Gewinnmaximierung gezwungen sehe... Zumal es ja jahrelang anders gehandthabt wurde und der Service bei HWV erstklassig war (eine alte Graka ging nach ~18 Monaten kaputt und innerhalb 2 Tagen hatte ich ne neue, ohne 1 Cent Versand gezahlt zu haben).
 
Zuletzt bearbeitet:
Das entbindet den Verkäufer aber afaik nicht von den Pflichten der Nachbesserung (un Form einer Bringschuld)?

Ein Anspruch auf Nachbesserung besteht ja nur, wenn ein Sachmangel bei Gefahrübergang vorlag und dafür ist grds. der Käufer beweispflichtig.

Die Frage ist allerdings, was der Verkäufer in diesen Fällen genau abwickelt und warum er dies tut.
 
ralle_h schrieb:
P.S: Außerdem ist es doch traurig, wenn ich mich als Shop zu solchen lamen Maßnahmen zur Gewinnmaximierung gezwungen sehe... Zumal es ja jahrelang anders gehandthabt wurde und der Service bei HWV erstklassig war (eine alte Graka ging nach ~18 Monaten kaputt und innerhalb 2 Tagen hatte ich ne neue, ohne 1 Cent Versand gezahlt zu haben).

Ja aber wenn die Gewinne immer weniger werden, dann versucht ein Shop Kosten zu sparen, sei es durch den Rückversand für Reklamationen nach 6 Monaten ab Kaufdatum....

@ Doc Foster

Ich denke Hardwareversand dient hier als "Vermittler" zwischen Endkunde und Hersteller und nimmt die Abwicklung für die Garantie und verlangt halt, dass die Kosten für die Sendung der Ware, vom Kunden getragen werden.....
 
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