White_Eagle
Lt. Commander
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Ab 2013 geplanter Einheitsbeitrag pro Haushalt für die GEZ-Gebühr?
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Es klingt zu schön, um wahr zu sein:
Die Einführung einer Haushaltsabgabe zur Finanzierung von ARD und ZDF soll den Bürgern einleuchten, leicht nachvollziehbar sein und Schluss machen mit der Schnüffelei der Gebühreneintreiber. Das verspricht jedenfalls Verfassungsrechtler Paul Kirchhof.
Er hat im Auftrag der Öffentlich- Rechtlichen ein Gutachten über den Systemwechsel bei den Rundfunkgebühren erstellt. Danach ist die Umstellung rechtlich unbedenklich. Außerdem werden Schlupflöcher geschlossen: Die Gebühr soll "unausweichlich" sein, wie Kirchhof sagte. Doch so positiv das alles klingt: Viele Details sind unklar - und neue Ungerechtigkeiten werden geschaffen.
Die gute Nachricht für die Bürger lautet jedenfalls:
Es soll keine verkappte Gebührenerhöhung geben. Laut Kirchhof soll es bei einer monatlichen Gebühr von 17,98 Euro - in der rechtlichen Ausgestaltung eines Beitrags - bleiben.
"Der einzelne Haushalt wird die identische Summe zahlen."
Auch Gewerbebetriebe sollen eine Gebühr entrichten - in welcher Höhe, das steht noch nicht fest. Die Rundfunkanstalten sorgen sich vor allem, dass das Gebührenaufkommen von derzeit rund 7,3 Milliarden Euro sinken wird. Kirchhof geht aber davon aus, dass den Sendern auch künftig etwa gleich viel Geld zur Verfügung steht wie nach der jetzigen Regelung. Wenn noch etwas fehle, könnte man "irgendwo, vielleicht im gewerblichen Bereich, eine Belastung organisieren", meinte der frühere Verfassungsrichter.
Spektakulär ist Kirchhofs Vorschlag für sozial Schwache.
Sie sollen nicht mehr wie bisher von der Gebühr befreit werden, sondern vom Staat einen Zuschuss zum Wohngeld erhalten, mit dem sie dann wiederum die Gebühr bezahlen können.
Auf diese Weise könnten die rund 3,6 Millionen Gebührenbefreiten rund 750 Millionen Euro zusätzlich in die Kassen der Sender spülen. Ist das eine indirekte staatliche Unterstützung für die Sender? Kirchhof meint nein, denn es sei eine Zuwendung an die Menschen, nicht an die Anstalten...
Mögliche Ungerechtigkeiten könnten die Gerichte beschäftigen:
Nach dem Modell wäre künftig eine Gebühr in gleicher Höhe fällig, egal ob nur eine Person in einem Haushalt wohnt oder ob es eine Zehner- Wohngemeinschaft ist.
Ein 18-Jähriger, der zu Hause wohnt, zahlt nichts zusätzlich. Wenn er auszieht und alleine lebt, wird die volle Gebühr fällig.
Und auch Leute, die nur Radio hören und eine verminderte Gebühr von 5,76 Euro bezahlen, müssten künftig den vollen Beitrag überweisen.
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