daniel_m schrieb:
Man muss das aber auch bis zum Ende lesen und nicht beim ersten Absatz stehen bleiben. Der Verkäufer kann die Nachbesserung auch verweigern, wenn das mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Dieses Recht steht dem Verkäufer nunmal zu.
Wenn das Lager nunmal leer ist und aufgrund der aktuellen Situation die Beschaffung einer Ersatzkarte zu den üblichen Konditionen nicht möglich ist, entstehen dem Händler eben hohen Kosten. Das ist zwar ärgerlich für den Kunden, aber es ist nicht so dass ihm dadurch ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht.
Man kann natürlich versuchen, auf dem Rechtsweg den Lagerbestand des Händlers auf magische Weise wieder zu füllen oder auf diesem Weg herausfinden, welche Mehrkosten der Händler tragen muss, um seiner Pflicht zur Nachbesserung nachzukommen.
Aber da der Händler eben auch das Recht hat, unter bestimmten Umständen diese Form der Nachbesserung zu verweigern, ist es völlig legitim wenn die Kosten des Rechtsweges von beiden Parteien getragen werden.
Recht haben und Recht bekommen sind tatsächlich häufig zwei Paar Schuhe, aber nicht hier. Denn die Rückerstattung des Kaufpreises ist ja auch ein Recht des Kunden, welches ihm in diesem Fall wohl nicht verweigert wird.
Den Händler nun zu meiden, weil dieser tatsächlich alle Artikel seines Lagers verkauft (was natürlich im Interesse des Händlers und seiner Mitarbeiter ist) und nicht jede Menge Artikel für den Fall eines Defekts in Reserve hält (was ein sehr hoher finanzieller Aufwand wäre) ist meiner Meinung nach ein wenig kindisch.
Wenn dem Käufer solche Dinge wichtig sind, sollte er bei Systemhäusern Hardware mit Wartungs- und Supportverträgen bestellen, bei denen ein schneller Ersatz innerhalb eines Tages oder gar weniger Stunden garantiert werden. Da gibt es bestimmt auch Systeme mit sehr potenten Grafikkarten für CAD- oder 3D-Workstations. Die Kosten für diesen Service sollten dann ja kein Problem sein.
Da das Thema durch ist, kann ich dir entspannt auf deinen Post antworten:
Zunächst wirf mir bitte nicht vor, nicht "bis zum Ende" lesen zu können oder zu wollen. Dein Einstieg ist arrogant, und macht eine sachliche Diskussion unnötig schwierig.
Durch deinen arroganten Einführungssatz behauptest du nämlich inzident, Ahnung von der Materie zu haben. Schauen wir mal:
a) "Kann" ist das Stichwort, in Verbindung mit "unverhältnismäßig hohe Kosten". Die Unverhältnismäßigkeit beginnt gem. zahlreicher Gerichtsentscheide bei ca. 10% der Gesamtkosten. Und dieses Recht soll dem Verkäufer auch weiterhin bleiben, damit habe ich überhaupt kein Problem.
b) "Übliche Konditionen" hin oder her - es geht auch weiterhin um die aus a) benannten unverhältnismäßigen Kosten iSv ~10% über normal (zB Marge des Artikels für den Händler; seine Kalkulation dürfte bei baugleichen Grafikkarten auch gleich sein)
c) wirtschaftlicher Nachteil ist bei so etwas immer schwer zu beziffern. Sagen wir mal so - eine Woche kein Home Office, da kein funktionierender PC.. wie hoch ist der Schaden? Sicherlich höher als 10% der Marge des Händlers. Fakt ist, ein Schaden ist da, die Frage ist nur die Höhe.
d) Du sagst selbst, unter bestimmten Umständen. Würden die Umstände vorliegen, hätte ich da auch kein Problem mit. Leider ist es schwer für den Kunden, nachzuweisen, dass die bestimmten Umstände eben nicht vorliegen. Und DAS ist ein Problem und kann zu Rechtsmißbrauch führen. Zumindest höhlt es die Kundenrechte aus und führt den Gesetzeszweck ad absurdum.
e) Da du es für "völlig legitim" hälst, wenn es eine Kostenteilung gibt.. Weißt du, was ein Vergleich ist? Gründe für einen Vergleich gibt es viele. Nicht alle davon sind für den billig und gerecht Denkenden nachvollziehbar, wie zum Beispiel die Weigerung des Gerichts, ein Urteil in der Sache fällen zu wollen. Aber auch da sei dir deine Meinung gelassen.
e) Es waren eben nicht alle ausverkauft, sondern ein baugleiches Referenzmodell lieferbar. Nur wollte er da 20€ mehr für haben.
f) Du findest es also "kindisch", auf Kundenrechte zu bestehen. Gut. Kann man so sehen. Aber die Meinung muss man nicht teilen. Ich habe wie gesagt nicht darauf bestanden, dass er mir den Zwillingsbruder der Karte sendet, den er wegen mir ständig auf Läger hält, sondern lediglich ein baugleiches Serienmodell zum ungefähr gleichen Preis. Was er nachweislich auf Lager hatte. Ich hätte sogar die Differenz getragen. Aber er wollte nicht.
Alles, was ich wollte, war eine Ersatzgrafikkarte, die mindestens so gut ist, wie die gekaufte. Und zwar, bevor ich die alte zurücksende. Der große Händler hat das (aus meiner Sicht vollkommen zu unrecht, Gründe siehe oben) verweigert.
Du bist also der Meinung, es ist OK, wenn der Kunde das Geld für 2 Grafikkarten an Händler geben soll, ohne auch nur eine funktionierende Grafikkarte zu erhalten - während umgekehrt ein deutlich finanzkräftigerer Händler sich auf den Standpunkt "ist uns zu teuer" zurückziehen kann? Das war nämlich genau der Fall in dem Moment, als ich eine zweite Karte bestellt habe, hatte ich ja noch die teildefekte, verbogene 6900 im Rechner.
Bist du immer noch der Meinung, ich könne nicht bis zum Ende lesen?