Samsung Ativ Book 8 870z5e x04 - SSD einbauen

nihey

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Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage an euch, weil ich nichts Aufschlussreiches darüber im WWW gefunden habe.

Und zwar habe ich bei meinem "Samsung Ativ Book 8 870z5e x04" sehr oft eine Datenträgerauslastung von 100%. Nachdem ich mich belesen habe, wurde immer auf eine SSD-Festplatte verwiesen, aber auch darauf, dass beim selbständigen Einbau und dem Öffnen des Gerätes die Garantie verfällt. Die Garantie beträgt bei mir noch ein knappes Jahr.
Deshalb würde ich gerne wissen, ob ihr empfiehlt den Laptop einzuschicken und den Einbau Fachleuten zu überlassen, bzw. habe ich keine Ahnung wohin ich dieses Gerät schicken müsste für einen solchen Umbau, weil ich auch hier nichts konkretes gefunden habe. (Samsung Kundenservice kontaktieren?)

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Vielen Dank und viele Grüße

Niklas
 
Du kannst das Gerät bei einem autorisierten Samsung Reparatur Service aufrüsten lassen. Google mal nach Letmerepair in Obernburg. Die machen das sogar relativ günstig. Nachteil du musst das gerät verschicken.
Ich für meinen Teil würde es selbst machen,
die Bodenplatte geht gut ab bei dem Gerät
 
Danke für die gute Antwort!
Und das auch, wenn damit das verbleibende knappe Jahr Garantie verfällt?

Liebe Grüße
 
Die Garantie verlierst du dabei nur wenn etwas durch den Umbau (nachweisbar) beschädigt wird.
Keine Angst
 
Okay, komisch.
Ich hatte gelesen, dass sobald man das Gerät öffnet, die Garantie verfällt, weil sie das dann auch nachweisen können irgendwie.

Eine andere Frage, welche SSD würdest du mir empfehlen einzubauen oder ist es grundlegend egal, was ich da für eine nehme?

Grüße
nihey
 
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die kann von Bedingungen abhängig gemacht werden, wie zum Beispiel, dass die Garantie erlischt, wenn das Gerät geöffnet wird. Also die Aussage von wegen nur wenn dabei etwas beschädigt wird ist unsinnig.

Die gesetzliche Gewährleitung wird davon nicht beeinflusst, die beträgt zwar auch 2 Jahre, allerdings tritt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr in Kraft, das bedeutet, das der Käufer nachweisen muss, dass der Fehler von Anfang an bestanden hat. Kann man in der Regel nicht.

Und nochmals zur Info: Garantie = Freiwillig (Hersteller, manchmal auch Händler), Gewährleistung (gesetzlich geregelt, vom Händler)
 
Nein es ist kein Unsinn.
Ich kenne das Prozedere aus eigener Erfahrung.
Wenn nicht grob fahrlässig etwas beschädigt wurde bleibt die Garantie erhalten.

Die offizielle Aussage soll Angst machen das die Leute das Gerät nicht öffnen
 
@Tux:

http://www.samsung.com/de/support/warranty/

3) Garantie

Samsung behebt unentgeltlich Mängel am Samsung-Produkt, die auf einem Material- und / oder Verarbeitungsfehler beruhen und Samsung innerhalb der Garantiedauer angezeigt werden. Samsung entscheidet nach eigenem Ermessen über die Maßnahme zur Behebung des Mangels. Die Reparatur von Teilen oder die Ersetzung des Samsung-Produkts erfolgt auf einer Austauschbasis mit einem gleichwertigen, aber nicht notwendig typgleichen Samsung-Produkt, wobei es sich entweder um ein neues Produkt oder um ein überholtes Produkt handelt, das einem Neuprodukt funktional entspricht. Die Garantie hinsichtlich der reparierten oder ersetzten Teile wird für die verbleibende Zeit der Garantiedauer übernommen. Alle Originalteile, die im Rahmen der Erbringung von Serviceleistungen ersetzt wurden, gehen in das Eigentum von Samsung über, die neuen Teile bzw. Austauschteile gehen in das Eigentum des Kunden über. Das Garantieprogramm gilt nicht für Samsung-Produkte, an denen die Seriennummer entfernt, unkenntlich gemacht oder geändert wurde. Die Garantie umfasst auch nicht die folgenden Schäden:
a) Schäden durch Unfall oder missbräuchlichen oder unsachgemäßen Betrieb, insbesondere bei Missachtung der Gebrauchsanweisung für das Samsung-Produkt;
b) Schäden durch den Einsatz von Teilen, die nicht von Samsung gefertigt oder vertrieben werden;
c) Schäden durch vorgenommene Änderungen, die von Samsung nicht zuvor schriftlich genehmigt wurden;
d) Schäden infolge von Serviceleistungen, die nicht von Samsung oder ermächtigten Vertretern von Samsung erbracht wurden;
e) Schäden, die durch Transport, Unachtsamkeit, Schwankungen oder Ausfall der Energieversorgung, höhere Gewalt oder die Betriebsumgebung verursacht werden;


Und was steht da?
 
Das ändert nichts an der Tatsache das ich weis wie Samsung bzw die Werkstätten das intern handhaben.

Offizielle Aussage und tatsächliche Vorgehensweise sind hier 2 paar Schuhe

Unterm Strich würde ich zu ner Samsung EVO SSD raten
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Aussage bezüglich Garantieanspruch trotz geöffneter Revisionsklappe ist so unsinnig nicht.

Viele Hersteller handhaben das so, als da wären MSI und Schenker als Beispiele.

Auch wenn eine Klausel diesbezüglich in den AGB existiert kann diese unwirksam sein:
http://www.justicia.de/urteile/urteil145.htm
 
Was sagen da denn jetzt die anderen schlussendlich dazu, ob man doch lieber das Gerät wegschicken sollte oder den Umbau selber vornimmt?

Grüße
 
nihey schrieb:
Was sagen da denn jetzt die anderen schlussendlich dazu, ob man doch lieber das Gerät wegschicken sollte oder den Umbau selber vornimmt?

Grüße


Das solltest du für dich selbst entscheiden.
Im Grunde wurde ja alles bereits gesagt.

Du hast bei nem selbst Umbau nur ein theoretisches Risiko, welches sehr gering ist
 
Da werde ich das so machen, ich habe mit Kundenservice bisher nie wirklich gute Erfahrungen gemacht.

Könntet ihr mir da noch helfen und mir sagen, welche SSD-Festplatte ihr mir für das Notebook empfehlen könntet?
Eine direkt von Samsung?
 
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