Samsung Galaxy Note 8 gerooted, Rückgabe dennoch möglich?

densh

Lt. Junior Grade
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Hallo,

vor einigen Tagen habe ich ein Samsung Galaxy Note 8 bei Otto.de gekauft. Nach mehreren Testversuchen ist mir aber aufgefallen, dass das Gerät nicht meinen Ansprüchen entspricht. Währenddessen habe ich es auch gerooted und mit Custom Roms getestet.

Nun würde ich gerne von dem 30 tägigen Rückgaberecht gebrauch machen und es wieder zurückschicken. Bei Samsunggeräten ist es ja soviel ich weiß so, dass die Garantie wegfällt, wenn der Bootloader entsperrt bzw. das Gerät gerooted wurde. Nun würde ich gerne wissen, ob ich das Gerät dennoch, wenn ich es wieder auf die Werkseinstellungen zurücksetze, zurückschicken kann und mir der Kaufpreis erstattet wird.

Hat da jemand Ahnung von?
 
densh schrieb:
Aber schauen die denn darauf, ob das Gerät mal entsperrt wurde?
Du hast dein Recht auf Rückgabe ist verwirkt. Lebe damit.
Dein Verhalten ist einfach nur schädlich anderen gegenüber, denn diese Kosten werden am Ende auf alle anderen umgelegt. Informier dich nächstes Mal vorher genau über das Handy und vorallem lass das Gerät möglichst nah am Auslieferungszustand.
Ich finde es dreist, eine Custom Rom zu flashen und danach das Handy zurückzuschicken. Du kannst weiß Gott was mit dem Gerät gemacht haben und Schadsoftware installiert haben. Es kann sein, dass das Gerät verschrottet wird, aber wenn nicht, kauft ein ahnungsloser Kunde dein verpfuschtes Smartphone.
 
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Ich würde es einfach ausprobieren, das Schlimmste was ich mir vorstellen kann das sie eine Entschädigung für die Abnutzung verlangen.
 
Das einzige was du machen kannst ist es jetzt Privat zu verkaufen.

Das es falsch ist es dennoch zurückzusenden muss man hier glaub ich nicht weiter erwähnen.
 
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memmex schrieb:
Es kann sein, dass das Gerät verschrottet wird, aber wenn nicht, kauft ein ahnungsloser Kunde dein verpfuschtes Smartphone.

Es obliegt dem Bereich unternehmerisches Risiko, wenn dies passiert. Der Händler muss zurückgesandte Ware ausreichend prüfen, bevor er sie erneut veräußert, das kann nicht Sache des Rücksendenden Kunden sein, der verdient damit nicht seine Brötchen.
 
teufelernie schrieb:
das kann nicht Sache des Rücksendenden Kunden sein, der verdient damit nicht seine Brötchen.
Aber der Kunde, insbesondere nachdem er hier aufgeklärt wurde, würde vorsätzlich ein Handy wieder an den Händler senden, von dem er bereits wüsste, dass es nicht mehr die Kriterien des Rückgaberechts erfüllt.
Auch als Kunde bin ich, meines Erachtens nach, zumindest moralisch verpflichtend, dieses Gerät nicht mehr in Umlauf zu bringen - es sei denn mit dem entsprechenden Hinweis bei Privatverkauf.
Dies klingt für mich nach Täter-Opfer-Umkehr.
 
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Kommt auf die Rückgabekriterien des Händlers an, aber ja, vermutlich sind diese dann nicht mehr erfüllt.
Die weitere Prüfung obliegt dann jedoch dem Händler.
Schaut man sich diverse CVEs von Android an, reicht es manchmal theoretisch im Auslieferungszustand eine "etwas manipulierte" Website zu besuchen, um das Gerät zu rooten.
Das ist ja aber hier nicht der Fall gewesen.

Verkaufe ich das privat, ist ein Hinweis wohl nötig, auf jeden Fall.
 
Von mir gibts auch ein klares NEIN zum zurückschicken. Warum brauche ich wohl kaum zu erläutern.
 
Laienmeinung: Rückgabe ist nur in unmodifizierte Forum zulässig. Da Du hier geflashed hast, ist das Rückgaberecht erloschen.

Ansonsten ist es einfach nur frech, sowas in Erwägung zu ziehen. Verkauf das Ding privat weiter, gebe dabei an das der KNOX Counter angeschlagen hat. Wenn der Preis schlechter ist, Pech gehabt...

Spätestens wenn das Gerät beim "neuen" Kunden landet und dort Probleme auftreten, werden die das zu Dir zurückverfolgen.
 
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Das Widerrufsrecht erlaubt lediglich die Ware genau so zu prüfen wie es möglich ist, das Gerät in einem Geschäft zu überprüfen. Ein Handy zu rooten und ein anderes ROM zu flashen entspricht in keinem Fall dem Widerrufsrecht.
Somit muss der Händler das Gerät nicht zurücknehmen.
MFG
 
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Ein solches Verhalten bezeichne ich unumwunden als asozial, von den rechtlichen Aspekten gänzlich abgesehen.

Privatverkauf unter Nennung der Modifikationen sowie der erloschenen Garantie bleibt die einzig 'richtige' Möglichkeit.
 
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