Samsung u700 - Umtausch wird verwehrt

McHorst

Ensign
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Moin,

ich habe folgendes Problem:

Undzwar habe ich vor ca. einem Jahr ein Samsung u700 ohne Vertrag in einem Telekom Shop gekauft.

Das Teil war andauernd kaputt. Ich hab es schon dreimal umgetauscht und jedes mal ein neues bekommen.

Das letzte Austausch-Handy funktionierte von Anfang an nicht richtig.

Also wollte ich es - wie es in Telekom Jargon heisst - umwandeln lassen, also gegen ein anderes Gerät Tauschen.

Nur leider habe ich durch das ganze umgetausche beim letzten mal die Quittung verloren. Das war allerdings auch nur son kleiner Kassenzettel.

Die Telekom hat aber jedes mal eine Kopie gemacht, müsste also noch irgendwo ein Exemplar haben.

Ich habe ausserdem noch die Belege vom Umtauschen. Laut Telekom reicht das aber nicht.

Jetzt sitz ich auf dem 400€ handy und kann nix damit machen.

Kann mir vllt jemand einen Tipp geben wie ich noch erfolg haben könnte.

mfg horst
 
Ich meine mal gelesen zu haben, dass auch die Oma die mit dabei war als Nachweis dafür ausreicht. Musst mal googeln, da gabs nen Klageverfahren zu. Das ging in die Richtung, das man es glaubhaft machen muss, dass noch Garantie besteht und es da gekauft bzw. getauscht wurde.

Normalerweise scannen die ja auch die Nummer des Gerätes bei einem Tausch und somit müsste sich das in deren Computersystem nachvollziehen lassen, dass du ein Tauschgerät bekommen hast und es das ist was du in der Hand hast.

Bei der Telekom half bei mir auch mal nen böser Brief an den Vorstand.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ohne Quittung hast du schlecht bis gar keine Chancen es umzutauschen. Warum hast du es nicht schon nach der zweiten Reklamation zurückgegeben und das Geld zurückverlangt?

Ist denn die Handysoftware die aktuellste? Wenn nicht mal die neueste aufspielen lassen (soweit ich weiß macht das jeder T-Com Shop gratis) und wenn das auch nicht hilft hast du wohl das Geld in den Sand gesetzt.

Gruß
 
Du musst nur einen Nachweiß erbringen, daß Du es dort gekauft hast. Ein Zeuge, EC- oder Kreditkartenbeleg reichen da aus.
 
robafella hat recht. Der Kassenzettel ist nur für die Sicherheit des Kunden und bei Gewährleistungsansprüchen eigentlich nicht erforderlich. Für dich gilt ohne Zettel zu beweisen, dass Du das Teil dort auch gekauft hast. Somit hilft auch die Oma. :D
 
Wenn du den Karton vom Handy nicht hast, kannst du da mal raufgucken und eine Nummer suchen vor der ,,S/N:'' oder so etwas steht. Also die Seriennummer von dem Gerät. Die haben die Sicherlich im Computer, da sie diese eintragen sobald sie das Gerät vom Lieferanten bekommen.
Ich meine sogar, dass sie verpflichtet sind diese auf Wunsch zu prüfen.

Ansonsten kannst du auch die Oma nehmen.

MfG
 
Ein Kassenzettel / Kassenbon ist kein muss bei einem Umtausch. Ein Zeuge reicht auch vollkommen aus, daher hat c0mp4ct nicht recht.
Hier versucht sich der T-Punkt (wahrscheinlich Reseller) herauszuwinden aus seiner Pflicht. Zu dem müßten all diese Vorgänge in deren System hinterlegt sein. Ebenso sind deine Kopien der Umtauscherei ein Beleg dafür das du das Gerät dort gekauft hast. Wieso hätten sie es sonst vorher zweimal schon umgetauscht? Wäre ja sehr unlogisch, nicht wahr? ;)
Mach denen Druck, lass dich nicht abwimmeln, mach ihnen Feuer unter dem Hintern, werde laut so das es andere Kunden auf jeden Fall mitbekommen.
Dann werden sie ganz schnell kooperativ.
 
Danke Jungs!

Ihr habt mir damit schonmal sehr weiter geholfen. Meine Oma freut sich immer wenn ich mit ihr shoppen geh^^

Gruß Horst
 
jaja das U700
meine freundin hatte sich das vor einem jahr gekauft und letzte woche ihr geld zurück bekommen^^
wegen nichterfüllung des kaufvertrages nach "drei nach verbesserungen"
du kriegst definitiv dein geld zurück, denn deine oma dient dabei als zeuge und das reicht, nach bisschen druck werden sie dir dein geld geben oder es gegen ein handy umtauschen

was du aber noch beachten musst, dass du nicht dein ganzes geld zurück bekommst, bei meiner freundin war es so dass das handy jeden monat 3% vom kaufpreis verloren hat (das beim Saturn).und nur noch der restbetrag ausgezahlt wird
wie es bei telekom ist weiss ich aber nicht

viel glück
 
Ja habe auch schon tolle Sachen übre das Handy gehört.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ S0n1k

Es muß der gesamte Kaufbetrag erstattet werden, Abzüge sind in diesem Fall nicht statthaft (siehe Urteil des EuGh).
 
Ähm, soweit ich informiert bin sind solche Abzüge rechtens, weil das Gerät ja auch benutzt wurde, das wird dann als eine Art (laienhaft ausgedrückt) Miete angesehen, so ärgerlich das ist.
Oder ist dieses Urteil sehr neu?
 
Wenn das Gerät aufgrund Nichtgefallens zurückgegeben wird, so kann der Verkäufer aufgrund der Verschlechterung der Ware Abzüge geltend machen. Im Falle eines Defekts jedoch nicht.
 
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