p4z1f1st
Commander
- Registriert
- Apr. 2017
- Beiträge
- 2.348
Hallo liebe Community,
ich weiß, grundsätzlich sollte man keine "rechtliche Beratung" im Netz erbitten, aber ich habe trotzdem Hoffnung, dass ich ggf. etwas Licht in mein Anliegen bekommen kann.
Kurz zum eigentlichen Thema: Es soll ein Immobilienobjekt innerhalb der Familie "weitergegeben" werden - genauer genommen von Bruder zu Schwester. Das heißt aus "steuerrechtlicher Sicht" nicht in gerader Linie.
Auf das Objekt ist noch ein (relativ kleiner) Restschuldbetrag offen, den die Schwester übernehmen will.
Objektwert ist ca. 350.000 EUR, Restschuld noch 90.000 EUR.
Die Frage stellte sich nun, ob man es VERKAUFEN oder per SCHENKUNG machen sollte.
Daher sind wir zum Zweck der Aufklärung bzw. Beratung sowohl zu einem (befreundeten) Anwalt als auch (zusätzlich zu seinem Anraten) zu einer Steuerberaterin genangen.
Das Problem hierbei ist nun, dass der Anwalt kein Fachanwalt für Steuerrecht ist und uns aus Freundschaft heraus helfen wollte.
Die Steuerberaterin (TROTZ ihrer Angabe bei der telefonischen Terminvereinbarung, dass sie in diesem Thema Erfahrung hat) hat meiner subjektiven Meinung nach hier relativ "unsicher" gewirkt und schlussendlich teilweise Aussagen getätigt, die sich nach schneller Suche im Netz als schlicht FALSCH herausgestellt haben.
Gleichzeitig gab es Aussagen vom Anwalt, die sich dann mit den Aussagen der Steuerberaterin widersprochen haben.
Die einfachste Sache, die beide gleich beantworten konnten war, dass der Freibetrag unter Geschwistern bei einer Schenkung 20.000 EUR beträgt.
Soweit, sogut.
Ein Punkt, welches beide widersprüchlich beantwortet haben war die Thematik zur ZAHLUNG, wenn man einen Verkauf anstreben würde.
Der Anwalt meinte, es müsse DEFINITIV der gesamte im Kaufvertrag hinterlegte Betrag gezahlt werden bzw. als Geldfluss erfolgen. Die Steuerberaterin meinte, es könnte auch einfach nur die Restschuld übernommen werden und nur dieser Betrag müsste fließen bzw. dessen Geldfluss müsste entsprechend dargelegt werden.
Den Betrag des Objektwerts kann die Schwester nicht leisten, jedoch die Restschuld übernehmen / per Anschlussfinanzierung ablösen.
Daraufhin dann auch weiterführend zur fälligen Grunderwerbssteuer meinte der Anwalt, diese berechnet sich auf den im Vertrag angegebene Gesamtsumme. Die Steuerberaterin meinte hingegen, dass der Restschuldbetrag vom Kaufbetrag abgezogen und über diesen Betrag dann die Gr.Erw.St ermittelt wird (sprich, 350TEUR - 90TEUR --> 260TEUR).
Ein weiterer Punkt war, wenn man die Schenkung in Betracht ziehen würde:
Anwalt meinte, es müsse sowohl Schenkungssteuer (Objektwert minus Restschuld minus Freibetrag bei Geschwistern von 20.000 EUR) ALS AUCH Grunderwerbssteuer bezahlt werden.
Die Steuerberaterin meinte, dass hier nur die Schenkungssteuer fällig wird, da das sonst eine Doppelbesteuerun wäre.
Leider widerspricht sich hier auch meine Suche im Netz. Einmal wird behauptet, dass bei Schenkungen GRUNDSÄTZLICH keine Doppelbesteuerung erfolgt, andere Seiten spucken aus, dass das nur gilt, wenn man "in gerader Linie" miteinander verwandt ist (Eltern, Kinder, Enkel, etc) - siehe dazu Screenshot der Google-Suche.
Wo sich dann die Steuerberaterin für mich als unsicher herauskristallisiert hat war, als sie felsenfest behauptete, dass bei einer Schenkung mit Nießbrauch JEGLICHE Steuerlast entfällt, da durch den "Nießwert" auf Lebenszeit für den eigentlichen Besitzer das Objekt wertlos wird.
Kurze Google-Suche hat ergeben, dass es dafür eine Formel gibt, mit der der Nießwert berechnet und dann vom eigentlichen Objektwert abgezogen wird.
Dafür meinte sie, dass man JEDEM ein Nießrecht geben kann (z.B. die Objekt-übernehmende Schwester an ihre Kinder), der Anwalt meinte hingegen, dass das nur zwischen dem Schenker und dem Beschenkten geht.
So, nun stehen wird da und wissen nicht, ob wir nochmal einem anderen Anwalt und/oder Steuerberater Beratungsgebühren zahlen sollen, in der Befürchtung, dass dann eine dritte Aussagen-Variante zu unseren Fragen rauskommt und wir vollends verwirrt sind.
Daher meine Frage hier und der Hoffnung, zumindest so teilweise etwas Licht ins Dunkel bringen zu können.
TL;DR:
Gruß
p4z1
ich weiß, grundsätzlich sollte man keine "rechtliche Beratung" im Netz erbitten, aber ich habe trotzdem Hoffnung, dass ich ggf. etwas Licht in mein Anliegen bekommen kann.
Kurz zum eigentlichen Thema: Es soll ein Immobilienobjekt innerhalb der Familie "weitergegeben" werden - genauer genommen von Bruder zu Schwester. Das heißt aus "steuerrechtlicher Sicht" nicht in gerader Linie.
Auf das Objekt ist noch ein (relativ kleiner) Restschuldbetrag offen, den die Schwester übernehmen will.
Objektwert ist ca. 350.000 EUR, Restschuld noch 90.000 EUR.
Die Frage stellte sich nun, ob man es VERKAUFEN oder per SCHENKUNG machen sollte.
Daher sind wir zum Zweck der Aufklärung bzw. Beratung sowohl zu einem (befreundeten) Anwalt als auch (zusätzlich zu seinem Anraten) zu einer Steuerberaterin genangen.
Das Problem hierbei ist nun, dass der Anwalt kein Fachanwalt für Steuerrecht ist und uns aus Freundschaft heraus helfen wollte.
Die Steuerberaterin (TROTZ ihrer Angabe bei der telefonischen Terminvereinbarung, dass sie in diesem Thema Erfahrung hat) hat meiner subjektiven Meinung nach hier relativ "unsicher" gewirkt und schlussendlich teilweise Aussagen getätigt, die sich nach schneller Suche im Netz als schlicht FALSCH herausgestellt haben.
Gleichzeitig gab es Aussagen vom Anwalt, die sich dann mit den Aussagen der Steuerberaterin widersprochen haben.
Die einfachste Sache, die beide gleich beantworten konnten war, dass der Freibetrag unter Geschwistern bei einer Schenkung 20.000 EUR beträgt.
Soweit, sogut.
Ein Punkt, welches beide widersprüchlich beantwortet haben war die Thematik zur ZAHLUNG, wenn man einen Verkauf anstreben würde.
Der Anwalt meinte, es müsse DEFINITIV der gesamte im Kaufvertrag hinterlegte Betrag gezahlt werden bzw. als Geldfluss erfolgen. Die Steuerberaterin meinte, es könnte auch einfach nur die Restschuld übernommen werden und nur dieser Betrag müsste fließen bzw. dessen Geldfluss müsste entsprechend dargelegt werden.
Den Betrag des Objektwerts kann die Schwester nicht leisten, jedoch die Restschuld übernehmen / per Anschlussfinanzierung ablösen.
Daraufhin dann auch weiterführend zur fälligen Grunderwerbssteuer meinte der Anwalt, diese berechnet sich auf den im Vertrag angegebene Gesamtsumme. Die Steuerberaterin meinte hingegen, dass der Restschuldbetrag vom Kaufbetrag abgezogen und über diesen Betrag dann die Gr.Erw.St ermittelt wird (sprich, 350TEUR - 90TEUR --> 260TEUR).
Ein weiterer Punkt war, wenn man die Schenkung in Betracht ziehen würde:
Anwalt meinte, es müsse sowohl Schenkungssteuer (Objektwert minus Restschuld minus Freibetrag bei Geschwistern von 20.000 EUR) ALS AUCH Grunderwerbssteuer bezahlt werden.
Die Steuerberaterin meinte, dass hier nur die Schenkungssteuer fällig wird, da das sonst eine Doppelbesteuerun wäre.
Leider widerspricht sich hier auch meine Suche im Netz. Einmal wird behauptet, dass bei Schenkungen GRUNDSÄTZLICH keine Doppelbesteuerung erfolgt, andere Seiten spucken aus, dass das nur gilt, wenn man "in gerader Linie" miteinander verwandt ist (Eltern, Kinder, Enkel, etc) - siehe dazu Screenshot der Google-Suche.
Wo sich dann die Steuerberaterin für mich als unsicher herauskristallisiert hat war, als sie felsenfest behauptete, dass bei einer Schenkung mit Nießbrauch JEGLICHE Steuerlast entfällt, da durch den "Nießwert" auf Lebenszeit für den eigentlichen Besitzer das Objekt wertlos wird.
Kurze Google-Suche hat ergeben, dass es dafür eine Formel gibt, mit der der Nießwert berechnet und dann vom eigentlichen Objektwert abgezogen wird.
Dafür meinte sie, dass man JEDEM ein Nießrecht geben kann (z.B. die Objekt-übernehmende Schwester an ihre Kinder), der Anwalt meinte hingegen, dass das nur zwischen dem Schenker und dem Beschenkten geht.
So, nun stehen wird da und wissen nicht, ob wir nochmal einem anderen Anwalt und/oder Steuerberater Beratungsgebühren zahlen sollen, in der Befürchtung, dass dann eine dritte Aussagen-Variante zu unseren Fragen rauskommt und wir vollends verwirrt sind.
Daher meine Frage hier und der Hoffnung, zumindest so teilweise etwas Licht ins Dunkel bringen zu können.
TL;DR:
- Muss bei Verkauf unter Geschwistern der im Vertrag genannte Gesamtbetrag als Geldfluss stattfinden oder kann auch "nur" das Begleichen der Restschuld vertraglich festgehalten werden?
- Auf welchen Betrag wird in diesem Verkaufs-Fall die Gr.Erw.St gezahlt? Auf den vollen im Vertrag angegebenen Kaufbetrag bzw. Objektwert oder auf den Betrag nach Abzug der Restschuld?
- Muss bei einer Schenkung unter Geschwistern zusätzlich zur Schenkungssteuer AUCH Grunderwerbssteuer gezahlt werden?
- Wenn sowohl Schenkung- als auch Gr.Erw.St gezahlt werden müssen: Auf welchen Betrag wird dann Gr.Erw.St errechnet? Auf den vertraglichen Kaufbetrag bzw. Objektwert oder auf den Betrag nach Abzug der Restschuld?
Gruß
p4z1