Schild - Ampel - oder Kreisverkehr? Deutsche Regelungswut

Michael

Re-aktions-Pinguin
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Mir geht es um folgendes:
Ich nehme mal als Beispiel unseres Zusammenlebens den Straßenverkehr. Jeder hat sich dort schon mal über einen anderen geärgert - egal ob Fußgänger, Fahrradfahrer, Kradfahrer oder mit "mehr als 2 Rädern unterwegs".
Für seine Regelungswut ist Deutschland in aller (Unternehmer-)Welt verhaßt. Für seine Ordnung geschätzt. Aber muß das eine das andere einschließen?
Der Kreisverkehr macht es im Straßenverkehr doch vor! Es existiert nur eine Regel: Wer drin ist hat Vorfahrt! Einfach, unkompliziert, spart Strom und Unfälle.
Warum muß in Deutschland alles so bis ins letzte Detail geregelt sein und jede noch so kleine Winzigkeit an Abweichung ein eigenes Regelwerk bekommen? Warum machen wir uns das Leben so schwer?
Da gibt es den Imbissverkäufer, der seine Würstchen aus seinem Imbißwagen heraus verkauft!Bestes Beispiel für die Ich-AG. Was macht das Ordnungsamt? Untersagt ihm, daß seine Gäste am Imbißstand essen dürfen! Schließlich habe er keine Gaststättenlizenz und keinen Frischwasseranschluß. Es gibt hier sicherlich noch viele Beispiel, von denen noch einige für Furore sorgen können. Diese möchte ich hier diskutieren.
 
Hm stimmt schon, das Beispiel mit den Kreisverkehren is vielleicht schlecht gewählt weil sie bei uns ja jetzt auch eingeführt werden. Aber zum Beispiel war bei uns ein von Jugendlichen organisiertes Konzert und um 12 Standen die Herren in Grün da und haben das ganze beendet, am nächsten abend fand an gleicher Stelle ein Konzert von irgendsoeiner Volksmusik-Stimmungstruppe statt und das ging bis in die Morgenstunden ohne dass sich jemand darüber beschwert hätte.
Sowas versteh ich zum Beispiel überhaupt nicht, wo is da der Unterschied?
 
sehrwahrscheinlich hat sich bei dem volksmusikkonzert keiner beschwert. und solange sich keiner beschwert kann man party machen ohne ende. wenn die polizei nicht gerufen wird, kommt sie auch nicht.
und bei dem jugendlichenkonzert ham sich sehrwahrscheinlich wieder ein paar fiese rentner gestört gefühlt :)

wg. dem kreisverkehr:
manche denken aber leider, dass die oben genannte regel die einzige im kreisverkehr ist. nur es gibt leider noch eine 2.regel: blinken beim rausfahren aus dem kreis. das machen leider viele leute nicht und leute die in den kreisverkehr fahren möchten, fahren nicht rein, weil sie denken derjenige will weiter im kreisverkehr bleiben. das hält dann schön den verkehr auf, vorallem wenn man grade ne fahrstunde hat und eh immer große lücken abwarten muss :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Paar? Warscheinlich nur ein EHEpaar. So was regt mich aber auch auf.

Bei uns ist jetzt auch Kreisverkehr. Wenn man über einen Zebrastreifen am Kreisverkehr geht, bleibt der ganze Kreisverkehr stehen.....
Jetzt ist auf der Straße auch ein Fahrradweg. Der Fahrradweg geht genau an der Buslinie entlang und wenn man nicht aufpasst, wird man von einem Bus mitgenommen.... Und für den Kreisverkehr zu bauen, haben die 7 Monate gebraucht...
 
Motorsense schrieb:
wo is da der Unterschied?
Wo kein Kläger, kein Beklagter!
Aber das meinte ich nicht direkt. Das Beispiel mit dem Kreisverkehr soll ja verdeutlichen, daß wir Deutschen sehr wohl in der Lage sind, Verbesserungen einzuführen. Aber wie lange hat das gedauert, bis es soweit war? und warum nehmen sich nicht andere (Entscheidungsträger/Verantwortliche) ein Beispiel daran?
 
Ganz einfach, das eine wurde wahrscheinlich von einem Volksmusik/Schützen-Verein organisiert und dann handelt es sich um Brauchtumspflege, diese unterliegen dann anderen Regeln. Es liegt also immer daran wie man die Genehmigung beantragt.

Da gibt es den Imbissverkäufer, der seine Würstchen aus seinem Imbißwagen heraus verkauft!Bestes Beispiel für die Ich-AG. Was macht das Ordnungsamt? Untersagt ihm, daß seine Gäste am Imbißstand essen dürfen! Schließlich habe er keine Gaststättenlizenz und keinen Frischwasseranschluß.
Es gibt hier sicherlich noch viele Beispiel, von denen noch einige für Furore sorgen können. Diese möchte ich hier diskutieren.
Dafür zahlt er auch nur 7% Umsatzsteuer auf die verkauften Produkte. Hat keine Gaststättenkonzession beantragen müssen, keine Räume konzessionieren lassen, usw. Ein Betreiber einer Gaststätte hat es auch nicht besser als ein Imbisstand, habe reichlich Erfahrung im Umgang mit den Behörden in dem Bereich. Uns wurde Anfang des Jahres der seit Jahren bestehende Biergarten, nach erfolgtem Umbau und Neugestaltung, geschlossen (nach Zeitungsanonce), weil ich keine Parkplätze von der Stadt kaufen wollte/will, da bei mir vorm Haus genügend Plätze zur Verfügung stehen, die allerdings der Kirche gehören und deshalb kein Gast mehr in die Kneipe kommt, nur weil ich an evtl 30 Tagen im Jahr den Biergarten geöffnet habe. Ein Platz soll fast 10.000 € kosten, mind. 2 muß ich ankaufen, die aber im Eigentum der Gemeinde bleiben und auch nicht direkt an unserer Kneipe sein müssen, sondern auch 10 Km entfernt sein können. bei uns an der Kneipe ist keine Möglichkeit für einen zusätzlichen Platz, oder ich müsste auf einem freien Bau-Grundstück 2 Plätze eintragen lassen, was diesen Grund dann aber wertlos macht.
 
Ganz einfach, das eine wurde wahrscheinlich von einem Volksmusik/Schützen-Verein organisiert und dann handelt es sich um Brauchtumspflege, diese unterliegen dann anderen Regeln. Es liegt also immer daran wie man die Genehmigung beantragt.

Ja aber das is doch genau das worum es in diesem Thread hier geht oder? Ich find auf jeden fall dass das ein gutes Beispiel für die Regulierungswut in diesem Lande is.
 
Das ganze mit den Regulierungen ist doch immer ein zweischneidiges Schwert. AUf der einen Seite wird sich ständig über die Reglementierungen aufgeregt und auf der anderen Seite regt man sich genauso auf wenn etwas nicht 100%ig Wasserdicht ist. Kann man machen wie man will, allen wird es eh nicht gerecht werden.
 
GRAKA0815 schrieb:
Das ganze mit den Regulierungen ist doch immer ein zweischneidiges Schwert. AUf der einen Seite wird sich ständig über die Reglementierungen aufgeregt und auf der anderen Seite regt man sich genauso auf wenn etwas nicht 100%ig Wasserdicht ist. Kann man machen wie man will, allen wird es eh nicht gerecht werden.
Das stimmt! Aber manchmal gibt es ja auch Wege ein Problem zu lösen, bei dem beiden Seiten genüge getan wird. manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht - und klassisch: "Das haben wir doch schon immer so gemacht"
 
werkam schrieb:
Da gibt es den Imbissverkäufer, der seine Würstchen aus seinem Imbißwagen heraus verkauft!Bestes Beispiel für die Ich-AG. Was macht das Ordnungsamt? Untersagt ihm, daß seine Gäste am Imbißstand essen dürfen! Schließlich habe er keine Gaststättenlizenz und keinen Frischwasseranschluß.
Dafür zahlt er auch nur 7% Umsatzsteuer auf die verkauften Produkte. Hat keine Gaststättenkonzession beantragen müssen, keine Räume konzessionieren lassen, usw. Ein Betreiber einer Gaststätte hat es auch nicht besser als ein Imbisstand, habe reichlich Erfahrung im Umgang mit den Behörden in dem Bereich. Uns wurde Anfang des Jahres der seit Jahren bestehende Biergarten, nach erfolgtem Umbau und Neugestaltung, geschlossen (nach Zeitungsanonce), weil ich keine Parkplätze von der Stadt kaufen wollte/will, da bei mir vorm Haus genügend Plätze zur Verfügung stehen, die allerdings der Kirche gehören und deshalb kein Gast mehr in die Kneipe kommt, nur weil ich an evtl 30 Tagen im Jahr den Biergarten geöffnet habe. Ein Platz soll fast 10.000 € kosten, mind. 2 muß ich ankaufen, die aber im Eigentum der Gemeinde bleiben und auch nicht direkt an unserer Kneipe sein müssen, sondern auch 10 Km entfernt sein können. bei uns an der Kneipe ist keine Möglichkeit für einen zusätzlichen Platz, oder ich müsste auf einem freien Bau-Grundstück 2 Plätze eintragen lassen, was diesen Grund dann aber wertlos macht.


hehe regelungswut. kenn ich auch von uns hier.
für unser restaurant wollten wir n schild in den rasen stellen damit die leute aufmerksam auf uns werden. was musste her? jaja genau eine BAUGENEHMIGUNG
nur wegen einem dummen Schild wo der name und n bissl zeug über unser restaurant draufsteht! tz
 
Der Kreisverkehr macht es im Straßenverkehr doch vor! Es existiert nur eine Regel: Wer drin ist hat Vorfahrt!
Wenn ganz ohne Verkehrszeichen dann gilt in Deutschland rechts vor links. Das heisst Fahrzeuge im Kreis haben keine Vorfahrt ;) .

Zur Regelungswut. Das es in Deutschland zu viele Regeln gibt ist wohl wahr. Sonst wäre ich schon seit 2 Jahren selbstständig. Vielleicht sogar mit Angestellten. Aber mit einer super Idee die es so noch nicht gab ist man in D verkehrt :mad: .
 
Der Kreisverkehr macht es im Straßenverkehr doch vor! Es existiert nur eine Regel: Wer drin ist hat Vorfahrt! Einfach, unkompliziert, spart Strom und Unfälle.

@tux73: Ich fahre nicht bei Dir im Auto mit... :p Turrican hat nämlich recht.
Die Regel, die Du da angibst wurde vor 30 Jahren abgeschafft. :p

Ich bitte beim Kreisverkehr doch zu unterscheiden:

Alte Kreisel ohne Verkehrsschilder sind Rondelle mit der Vorfahrtsregel:
Rechts vor Links.
Beim Ein- und Ausfahren muss geblinkt werden.

Dann gibt es den neuen Kreisel, den sogenannten Eurokreisel. Er ist durch das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren" in Verbindung mit dem Verkehrszeichen "Kreisverkehr" zu erkennen.
Dort hat man im Kreisel Vorfahrt. Die Ausfahrt ist durch Blinken anzuzeigen, bei der Einfahrt entfällt das Blinken.

Soviel dazu.
 
Vor lauter Vorsvhriften, weiß man gar nicht was man in Deutschland mit seinen Freiheiten anfangen soll. Deutschland lähmt sich doch selber. Siehe mal Steuergesetz. Kein Steuerberater Deutschlands kennt das Steuergesetz vollständig.
Nun zum Thema: Kreisel sind O.K. :D
 
ToXiD schrieb:
@tux73: Ich fahre nicht bei Dir im Auto mit... :p Turrican hat nämlich recht.
Die Regel, die Du da angibst wurde vor 30 Jahren abgeschafft. :p

Ich bitte beim Kreisverkehr doch zu unterscheiden:

Alte Kreisel ohne Verkehrsschilder sind Rondelle mit der Vorfahrtsregel:
Rechts vor Links.
Beim Ein- und Ausfahren muss geblinkt werden.

Dann gibt es den neuen Kreisel, den sogenannten Eurokreisel. Er ist durch das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren" in Verbindung mit dem Verkehrszeichen "Kreisverkehr" zu erkennen.
Dort hat man im Kreisel Vorfahrt. Die Ausfahrt ist durch Blinken anzuzeigen, bei der Einfahrt entfällt das Blinken.

Soviel dazu.
Wow, das hab ich nicht gewußt! Muß aber zu meiner Verteidigung gestehen: Ich kenne nur den Euro-Kreisel. Das mit der Blinkerei wußte ich zwar, hab es aber nicht als Regel angesehen - sträflich! Also, doch 3 Regeln im Kreisverkehr (Euro-Kreisel) und nicht nur eine! :)
 
Der-Heudler schrieb:
für unser restaurant wollten wir n schild in den rasen stellen damit die leute aufmerksam auf uns werden. was musste her? jaja genau eine BAUGENEHMIGUNG
nur wegen einem dummen Schild wo der name und n bissl zeug über unser restaurant draufsteht! tz
Was passiert wohl, wenn es diese Regel nicht gibt? Na? Dann hängt überall Werbung. In vielen Städten weltweit sieht man das...ekelhaft...so hässlich. Und vor Allem bringt diese Werbung dann auch nix mehr, weil sie völlig untergeht.

Also ich bin dieser Regel ehrlich gesagt dankbar, da sie verhindert, dass unser Landschaftsbild zerstört wird.

MotorSense schrieb:
nächsten abend fand an gleicher Stelle ein Konzert von irgendsoeiner Volksmusik-Stimmungstruppe statt und das ging bis in die Morgenstunden ohne dass sich jemand darüber beschwert hätte.
Sowas versteh ich zum Beispiel überhaupt nicht, wo is da der Unterschied?
Prima Beispiel. Und genau um solche Ungleichheiten zu verhindern, sind eben Gesetze da. Damit nicht nach eigenem Wille, sondern Gesetzen, die für jeden gelten, gehandelt wird.

Nur mal so als Anmerkung: unsere Gesellschaft funktioniert nur, weil es hier eben viele Gesetze gibt. Nur leider merken das die Wenigsten. Man stöbere nur mal in diesem Forum nach Beiträgen, wo gegen Patente, Kopierschütze etc. mobil gemacht wird...es scheint sich keiner zu überlegen, wie zahlreich die Nachteile wären, wenn es nur ein Minimum an Regeln gäbe...schwammige Rechtslage nennt man dann das...
 
Zuletzt bearbeitet:
Alte Kreisel ohne Verkehrsschilder sind Rondelle mit der Vorfahrtsregel:
Rechts vor Links.
Beim Ein- und Ausfahren muss geblinkt werden.
Wieso muss beim Einfahren geblinkt werden? Das ergibt doch absolut keinen Sinn. Von vorneherein steht fest, dass man nur in eine Richtung in den Kreisverkehr einbiegen kann.
:confussed

Edit: In Österreich war das nie so!
 
Ist ja auch nicht mehr richtig. Nur noch beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr muss geblinkt werden, beim Einfahren nicht mehr. Im Gegenteil, da darf afaik gar nicht mehr geblinkt werden. Die deutsche StVO wurde da vor einem Jahr oder so angepasst.

Die alte Regelung kam aus der Ecke, dass jede Richtungsveränderung angezeigt werden musste. Gerade in den Kreisverkehren ist das bei der Einfahrt Unfug und wurde daher geändert. :)

Ciao, Tiguar
 
Tiguar schrieb:
Die alte Regelung kam aus der Ecke, dass jede Richtungsveränderung angezeigt werden musste. Gerade in den Kreisverkehren ist das bei der Einfahrt Unfug und wurde daher geändert. :)
Ciao, Tiguar
Glaube ich irgendwie nicht, dass die geändert wurde. Ich habe 1984 meinen ersten Führerschein gemacht und gelernt, dass nur bei der Ausfahrt geblinkt werden muß. Wenn Du nämlich in den Kreisverkehr einbiegst, macht Du keine "Richtungsänderung", da du gar keine andere Richtung einschlagen kannst als die vorgegebene! Ansonsten müßte man ja auch in einer Kurve blinken.
 
§ 9a Kreisverkehr

(1) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig. Innerhalb des Kreisverkehrs ist das Halten auf der Fahrbahn verboten.

(2) Die Mittelinsel des Kreisverkehrs darf nicht überfahren werden. Ausgenommen davon sind Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren des Kreisverkehrs sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Anmerkungen:
Ein häufiger Fehler ist das falsche Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigen beim Einfahren in einen Kreisverkehr. Da man beim Einfahren in den Kreisverkehr die Fahrtrichtung nicht ändert, ist ein Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig. Dies ist nunmehr auch ausdrücklich in § 9a StVO geregelt.

Letzte Änderung: 2. August 2002

Meinen Führerschein habe ich 1981 gemacht. Soweit ich mich erinnern kann war es das auch schon so. Die Beschilderung war allerdings etwas anderes.
Das Kreisverkehrschild ist wieder eingeführt worden. Früher stand an jeder Ausfahrt noch eine Vorfahrtschild
Im Rahmen der Kreisverkehrinvasion hat man das geändert.

Hier ist noch einmal der genau erklärt.
In einem unbeschilderten Kreisverkehr (Rondel) gilt nach wie vor rechts-vor-links.
 
Hier ist noch ein Link mit Infos dazu.

Wann wurde denn der Kreisverkehr vor der Wiedereinführung im Februar 2001 ursprünglich abgeschafft? Ich habe meinen Führerschein 1987 gemacht und hatte es so gelernt, wie oben beschrieben. Allerdings sagte mein Fahrlehrer damals schon, dass ich das nach der Prüfung schnell vergessen sollte, da das Blinken bei der Einfahrt zu Missverständnissen führen kann und es ohnehin keiner macht. Der Polizei ist es auch immer egal gewesen. :)

@ GRAKA0815/phil. : Wenn das kurz vor 1987 gewesen sein sollte, dann erklärt das ja unseren Widerspruch.

Kreisverkehre vor 2001 waren übrigens im Kreisverkehr als Vorfahrtsstrasse ausgeschildert, bei der Einfahrt hiess es "Vorfahrt achten". Das blaue Schild gibt es erst seit gut drei Jahren wieder.

Viele Grüße, Tiguar
 
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