fat2defender
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Mai 2011
- Beiträge
- 465
Guten Abend,
ich war gerade mit ein paar Freunden draussen und bin auf die blöde Idee gekommen eine Weinflasche mit einem Schlüssel aufzumachen. Wollte den Schlüssen als Korkenzieher benutzen. Der Versuch ging in die Hose und mein Schlüssel ist abgebrochen. Ich weiss, dass das Schlüsser nachmachen nicht sehr teuer ist, aber dazu braucht man ja einen gleichen Schlüsser den man dann dem Schlüsseldienst gibt. Ich habe aber nur den einen gehabt.
Der Schlüsser war zum Postfach aufmachen in einem Wohnhaus da. Wie ist das mit den Rechten? Ich weiss, wenn der Hausschlüssel abbricht muss man sich eine Genehmigung von der Hausverwaltung holen oder sowas.
Ich würde mich wirklich freuen eine Antwort zu kriegen.
MfG
ich war gerade mit ein paar Freunden draussen und bin auf die blöde Idee gekommen eine Weinflasche mit einem Schlüssel aufzumachen. Wollte den Schlüssen als Korkenzieher benutzen. Der Versuch ging in die Hose und mein Schlüssel ist abgebrochen. Ich weiss, dass das Schlüsser nachmachen nicht sehr teuer ist, aber dazu braucht man ja einen gleichen Schlüsser den man dann dem Schlüsseldienst gibt. Ich habe aber nur den einen gehabt.
Der Schlüsser war zum Postfach aufmachen in einem Wohnhaus da. Wie ist das mit den Rechten? Ich weiss, wenn der Hausschlüssel abbricht muss man sich eine Genehmigung von der Hausverwaltung holen oder sowas.
Ich würde mich wirklich freuen eine Antwort zu kriegen.
MfG
Zuletzt bearbeitet: