Schmerzensgeld für Stichverletzungen?

Mal gucken was daraus wird, werd morgen für die die Interesse haben posten was daraus geworden ist.
 
auf jeden fall würde ich den raten dann eh zievielrechtlich zu klagen auf schmerzensgeld. und auch seine firma wenn er arbeitet kann den ausfall seines mitarbeiters einklagen. weiters wird wenn er versichert ist die versicherung seine leistungen stellen beim versicherten und diese leistungen ebenso dann beim verursacher einklagen. der verursacher hat dann einiges vor sich.
 
Der Geschädigte war zu der Zeit noch Realschüler.
Frag mich auch was morgen daraus wird.
Meines Wissens nach wurde auch zivilrechtlich geklagt.
 
Nette Kaffeesatzleserei.

Hier kann schon alleine deswegen keine fundierte Antwort kommen, weil der Sachverhalt völlig unerschlossen bleibt. Wieso fragt man soetwas eigentlich einen Tag vor der Urteilsverkündigung?
 
So, für alle die es interessiert, das Urteil lautet wie Folgt:
600 Euro Geldstrafe und der Angeklagte kann sich entscheiden ob er 1 Jahr Bewährung nimmt oder 4 Wochen Arrest und 6 Monate Aggressionstraining.

Ich persönlich finde die Anklage (schwere Körperverletzung) und das Urteil zu mild, dafür das er auf die Brust eingestochen hat besteht da für mich eine Tötungsabsicht, das deutsche Rechtssystem ist einfach zu traurig...
 
Recht haben Recht bekommen sind immer noch zwei verschiedene Sachen,
wenn der Verurteile Mittellos ist haste zwar einen Anspruch auf Scherzengeld
nur bekommen tust ist erst mal nichts ,
daher währe ich mit der Aussage etwas vorsichtig was zu erwarten währe .
 
Was zu erwarten wäre steht doch garnicht mehr zur Frage, das Urteil wurde schon verkündet.
Ich finds aber einfach zu mild, sollte viel härter ausfallen!
Geld ist ne andere Sache und in dem Fall egal, aber die Strafe ist einfach mal lachhaft
 
Smash32 schrieb:
Ich finds aber einfach zu mild, sollte viel härter ausfallen!
Geld ist ne andere Sache und in dem Fall egal, aber die Strafe ist einfach mal lachhaft


Da stimme ich einfach zu, egal ob südländer, deutsche oder sonst was, solche Leute gehören eingesperrt. Es gibt einfach zu viele Menschen auf der Erde.. ^^
 
Ja, da hast du recht, es ist egal wo man herkommt, aber wer sone scheiße macht der gehört für mich auch weggesperrt!
 
In Deutschland wirst du teilweise sogar zu Schmerzensgeld verurteilt, wenn du hilfst und den eigentlichen Täter verletzt. -.-
Dazu gabs glaub ich mal eine stern TV-Folge wenn mich nicht alles täuscht.

@ Topic:
600 € sind schon wenig, finde ich. Es handelt sich hier um Messerstiche im Brustbereich!
Unverständlich.
 
Die 600 € sind auch nur Geldstrafe, Schmerzensgeld gibts bisher garnichts, ich weiß nicht ob es da noch etwas Zivilrechtliches gibt.
 
Die Frage ist nur, sind die 600€ Schmerzensgeld oder Teil des strafrechtlichen Urteils und in einem weiteren Zivilprozess kann das Opfer noch auf Schmerzensgeld klagen?

Ansonsten wäre es für eine Abschätzung zum Strafmaß noch interessant zu wissen, ob der Täter, der ja nach Startpost 19 Jahre alt ist, nach Erwachsenen-Straftrecht oder noch nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde.

edit: ok, die erste Frage ist damit geklärt
 
Und zu der 2 Frage, das ist das was er sich aussuchen kann.
Er kann sich ja aussuchen ob 1 Jahr auf Bewährung oder 4 Wochen Arrest und 1/2 Jahr Aggressionstraining, das eine davon ist nach Jugendlichen das andere nach Erwachsenem, welches was ist kann ich dir jedoch nicht sagen.
Ich finde auf jeden Fall beides zu mild!
 
1 Jahr auf Bewährung = Strafrecht = Vorstrafe
4 Wochen Arrest + 1/2 Jahr Agressionstraining = Jugendstrafrecht
 
Wenn er bisher noch nicht vorbestraft war dann wird das Urteil in der Regel als Warnschuss angesehen. Sollte er die Tat in den nächsten Jahren wiederholen würde das Strafmaß wesentlich härter ausfallen.
 
Sollte er die Tat in den nächsten Jahren wiederholen würde das Strafmaß wesentlich härter ausfallen.
Nicht zwangsläufig! Habe vor Jahren von einem Fall in Hamburg gelesen, wo ein Straftäter (schwere Körperverletzung) immer an die gleiche Richterin kam, beim ersten mal hatte die ihn für einen Monat eingebuchtet plus Geldstrafe, beim zweiten mal war es eine Geldstrafe mit Bewährung und beim dritten mal, kurz nach der Bewährung war es nur eine Geldstrafe - also weniger als beim ersten mal!
Ging damals kräftig durch die Nachrichten weil das Urteil derart lächerlich war.

Zeiten und Strafen aus meinem Gedächtnis, kann auch anders gewesen sein, es ging in der Hauptsache darum, dass man für die 3. gleiche Strafe weniger bekam als für die erste!
 
Sehe ich auch so, ohne Vorstrafe wirds einem immer zu mild vorkommen.
Viel wichtiger finde ich, dass das Schmerzensgeld in einer gerechten Höhe ausfällt. Ich würde auf jedenfall Klagen bis der Südländer ausgenommen wurde. Ich hoffe dein Kumpel hat einen Anwalt?

Zum Thema Körperverletzung weil ich nur geholfen habe gibts klare Festlegungen im deutschen Recht, was Notwehr, Nothilfe und Notstand betrifft. Wenn ich sehe, dass ein Hilfloser verprügelt wird, dann kann ich den Prügler vorwarnen, dass, wenn er nicht aufhört, ich einschreiten werde. Hört der Prügler nicht auf, kann ich einschreiten und mit allem Möglichen Nothilfe leisten, auch wenn der Prügler dabei bewusstlos geht oder gar getötet wird. Doch sobald der Prügler aufhört zum prügeln, darf ich nichts tun! Sogar wenn ich ihn nur festhalten kann ich mich strafbar machen, da ich ihm seiner Freiheit beraube.
*Ok ist doch etwas anders, wenn ein Tatverdacht vorhanden ist (hier Körperverletzung) dann darf ich den Täter festhalten bis die Polizei kommt und die Identität bestätigt.

Das selbe trifft auch mich selbst zu, wenn ich verprügelt werde, darf ich mich wehren, wenn aber der Prügler aufhört, muss auch ich aufhören mich zu wehren. (Notwehr).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, mein Kumpel ht nen Anwalt, soll wohl noch im Zivilstrafrecht weitergehen.
Der Täter kommt aus einer Familie mit mehr Geld.
Ich find das mit den Strafen in Deutschland ehrlich schade, für jede Scheiße und Kleinigkeit wird man hier angekackt und bei sowas dann so eine geringe Strafe.
Antiaggressionstraining kann man bei uns sogar im Kampfsportstudio machen, wenne den Trainer kennst stellt der dir die Bestätigungen dafür mit Sicherheit auch einfach so aus.

Ich würde im übrigen keinen der auf jemand anderen einschlägt vorwarnen das ich einschreite wenn er nicht aufhört.
Damit wäre er noch darauf vorbereitet.
Da mache ich mich lieber strafbar und schreite direkt zur Tat.
In Deutschland darfst du im übrigen den "vermeintlichen" Angreifer schon "abwehren" wenn er Anzeichen macht dich verletzen zu wollen.
Ein Freund von mir war vor ein paar Jahren in einen Streit verwickelt und als der Gegenüber die Hand erhob schlug er ihm so fest ins Gesicht das er sich die Hand brach.
Für die gebrochene Hand hat er sogar noch Schmerzensgeld bekommen.
Er bekam vor Gericht recht, da der Gegenüber sehr aggresiv war und durch die gehobene Hand einen Tat schon vorherzusehen war.
 
mic85 schrieb:
Ansonsten wäre es für eine Abschätzung zum Strafmaß noch interessant zu wissen, ob der Täter, der ja nach Startpost 19 Jahre alt ist, nach Erwachsenen-Straftrecht oder noch nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde.

Erst ab 21 ist man doch voll strafmündig. Sprich ab da wird man immer nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Deswegen ist das Urteil vllt so "milde" ausgefallen, weil er noch nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Ich finde diese Regel sowieso bescheuert. Entweder hop oder top. Irgendwo ist nun mal eine Grenze (Alter). Immer dieses: Och, der ist noch 20, der wird noch nach Jugendstrafrecht verurteilt. Viel zu schwammig, wer nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird.
Anhand was schätzen die soetwas ein?

Ein Freund von mir war vor ein paar Jahren in einen Streit verwickelt und als der Gegenüber die Hand erhob schlug er ihm so fest ins Gesicht das er sich die Hand brach.
Für die gebrochene Hand hat er sogar noch Schmerzensgeld bekommen.
Er bekam vor Gericht recht, da der Gegenüber sehr aggresiv war und durch die gehobene Hand einen Tat schon vorherzusehen war.

Genau so was hab ich gemeint. Einfach nur bescheuert solche Urteile. :(
 
@Matze, das war ja das gute, ich weiß nicht ob du es falsch verstanden hast.
Der Gegenüber war total aggressiv und hat ihn angepöbelt und als er seine hand hob, also ausholte, hat mein Freund ihm so eine reingehauen das er sich die Hand gebrochen hat und dafür später noch Schmerzensgeld bekommen, weil ja vorherhzusehen war das der andere ihn schlägt und somit eine Notwehrsituation vorlag.

Und der Täter in diesem Fall durfte sich ja die Strafe aussuchen, die eine war ja glaube als wenn er als Erwachsener verurteilt wird?
Dafür finde ich die auch zu milde!
 
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