Schmerzensgeldforderung nach Suizid

matty2580 schrieb:
Wie kann der Selbstmörder nur so pietätlos sein, und andere Menschen in seine Tat mit einbeziehen?:evillol:

Mal ehrlich, der Selbstmörder hat in dem Moment wo er sich umbringen will, ganz andere Sorgen.

Ja und das rechtfertigt dann, dass der Busfahrer der sich umbringen will mit dem vollen Bus von der Brücke fährt? Weil er ja im Moment eh ganz andere Sorgen hatte...

Ich finde, auch wenn jemand sich umbringen will, weil er keinen Ausweg mehr sieht oder Schmerzen hat, er moralisch immer noch verpflichtet ist, dabei anderen Menschen keinen Schaden zuzufügen.

Ist finde ich moralisch genau so verwerflich, wie wenn eine Mutter das Kind 3 Tage in einen dunklen Raum sperrt. Körperlich schadet es dem Kind ja nicht.
 
@vander
Zumindestens bin ich nicht gegen Sterbehilfe. In dieses Thema sollte sich der Staat auch nicht einmischen.
Das hat etwas mit absoluten Vertrauen zu tun wo sich kein Dritter ein Urteil erlauben darf.

...und woher weißt du, das alle Selbstmoerder unzurechnungsfähig sind? Bestimmt gibt es welche die es sind, aber alle über einen Kamm scheren geht ja gar nicht.
 
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matty2580 schrieb:
Zum Selbstmord gehört viel Mut

Falsch, das hat mit Mut absolut nichts zu tun. Das ist eine Form von autoagressiven Verhalten. Diese Leute wollen sterben und werden es auch tun. Da ist nichts mutiges dabei. Viel zu verherrlichend dieser Ausdruck.
 
Der Lokführer kann gerne irgendeine Versicherung auf Geldzahlung verklagen oder den Arbeitgeber oder oder oder.

Aber wieso verklagt er die Eltern des Jungen, den er überfahren hat? Was können die bitte dafür und was haben die mit dem Beruf des Lokführers zu tun? Gar nix. :freak:

Nachdem in Deutschland schon Deals irgendwie normal geworden sind, kommen nun evtl. auch solche lächerlichen Klagen durch. Ist das eine Amerikanisierung der Justiz?
 
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Inwiefern man daraus Forderungen an die Eltern ableiten kann, kann ich nicht einschätzen. Aber auf moralischer Ebene finde ich, dass der Lokführer sehrwohl "Schmerzensgeld" verdient hat - von wem auch immer es denn kommen soll. Wer aus dem Leben scheiden will und völlig unbeteiligte Person, ohne diesen eine Wahl zu lassen, damit hereinzieht, der verhält sich im höchsten Maße asozial. Da lasse ich auch nicht gelten, dass die Person psychisch krank ist oder andere "gute Gründe" für ihr Verhalten hat.
So makaber das nun auch klingt: es dürfte genügend andere Möglichkeiten geben, um sich im stillen Kämmerlein das Leben zu nehmen. Nur muss man da am Ende wohl selber Hand anlegen. Wer sich auf die Schienen legt, lässt den Tötungsakt im Grunde von einem anderen durchführen. Das ist nicht nur feige, sondern verwerflich. Insofern bringe ich nicht das geringste Verständnis für die Menschen auf, die so etwas tun.
 
Feuerferkel schrieb:
Falsch, das hat mit Mut absolut nichts zu tun. Das ist eine Form von autoagressiven Verhalten. Diese Leute wollen sterben und werden es auch tun. Da ist nichts mutiges dabei. Viel zu verherrlichend dieser Ausdruck.

Autoaggressives Verhalten, oder auch selbstverletzendes Verhalten hat mit der Situation eines Selbstmörders oft wenig gemein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstverletzendes_Verhalten
"DerYeti" schrieb in seinem Post, dass Selbstmörder oft an einer depressiven Erkrankung leiden.
Oder sie/er ist so verzweifelt, dass man keinen anderen Weg, als den eigenen Tod mehr sieht.
Mit Mut meine ich die Überwindung des Selbsterhaltungstriebes.
Ich habe ja schon Angst, wenn ich zum Zahnarzt gehe.
Aber mir mit einem Messer die Pulsadern aufzuschneiden, dafür bin ich zu feige.
 
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The_Jack schrieb:
Sorry, Berufsrisiko? Aber bei dieser Meinung wird mir schlecht.

Entschuldige, aber das ist ein Berufsrisiko. Dass sich recht häufig Leute vor Züge schmeissen, ist dem Lokführer gewiss schon vor seiner Ausbildung geläufig gewesen. Nachdem es vorkam, die Eltern belangen zu wollen, ist daneben, außerdem bin ich mir recht sicher, dass sein Arbeitgeber durchaus Programme für Lokführer hat, die sowas erlebt haben (Therapie u.ä.). Es kommt nämlich einfach zu häufig vor um das nicht als "Problem" anzuerkennen.
 
Compute schrieb:
Ja aber seine Eltern kann man nicht dafür haftbar machen. Mit welchem Recht denn?
naja, sie müssten auch (wenn das erbe nicht ausgeschlagen wurde) für die schulden ihres sohnes aufkommen - genau wie im umgekehrten fall ;)
 
@Schrammler:

yoo da hast du Recht.
Ein enger bekannter von mir arbeitet bei der Bahn in dem Bereich der Instandhaltung und es gibt wohl auch schon regelrechte "Selbstmordstrecken", bei denen es mehrmals im Jahr vorkommt, dass sich Leute vor den Zug schmeißen. Den Lokführern steht dann bezahlter Urlaub zu (ich glaube es war etwas über einem Monat) und eine Therapie. Und jetzt das makabere: die Zugreinigung wird dann so durchgeführt: Der Abteilungsleiter geht zu den derzeit beschäftigten Mitarbeitern und fragt, wer sich was dazuverdienen will :D:D
und es gibt da so'nen Typen, der das jedesmal freiwillig macht und jetzt schon so abgehärtet ist, dass er mit einem Arm eine raucht und mit dem anderen die Fleisch- und Blutspritzer vom Zug runterwäscht :D:D



Zum Thema: wofür noch Schmerzensgeld kassieren, wenn man vom Arbeitgeber schon eine "Entschädigung" erhält?
 
Blackhawk9474 schrieb:
Zum Thema: wofür noch Schmerzensgeld kassieren, wenn man vom Arbeitgeber schon eine "Entschädigung" erhält?

Weil dir das Schmerzensgeld vom Verursacher zusteht und nicht vom Arbeitgeber. Wenn der Verursacher nicht mehr in der Lage ist, den Schaden selbst zu regulieren, trifft es die Erben, sofern sie annehmen. Weiß gar nicht warum ihr euch alle so aufregt, laut Gesetz ist es möglich, ob es moralisch richtig ist, wage ich allerdings auch zu bezweifeln.
 
Weiß gar nicht warum ihr euch alle so aufregt, laut Gesetz ist es möglich, ob es moralisch richtig ist, wage ich allerdings auch zu bezweifeln.
Vielleicht weil Gesetze auch moralisch in Ordnung sein sollten?.. Was ist, wenn ein Mittelloser jemanden verletzt oder (ganz krass) jemanden umbringt und dann untertaucht. Schickt man dann auch die Eltern in den Knast oder lässt die Eltern Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen zahlen? Und wenn die Eltern des Täters schon tot sind, sucht man sich einen anderen Sündenbock, vielleicht die letzte Freundin? Nein, wenn Verursacherprinzip dann auch richtig, aber keine Sippenhaft für an der Tat Unbeteiligte.
 
Second Nick schrieb:
Vielleicht weil Gesetze auch moralisch in Ordnung sein sollten?
Das ist im Prinzip richtig. Trotzdem bin ich froh, dass unser Rechtssystem nicht auf Moral basiert. Moral ist etwas sehr subjektives. Jeder Mensch (und somit auch jeder Richter) hat diesbezüglich seine eigenen Vorstellungen. Wenn die Justiz anhand von Moral entscheiden würde, würden Gerichtsurteile ziemlich willkürlich aussehen.
Ja, auch heute haben Richter gewisse Spielräume in der Auslegung von Gesetzen, aber trotzdem ist ein vergleichsweise hohes Maß an Gerechtigkeit vorhanden.
Abgesehen davon: Wer soll denn definieren was ob ein Gesetz moralisch in Ordnung ist oder nicht? Ich wüsste nicht wer dazu ernsthaft in der Lage wäre.

Second Nick schrieb:
Was ist, wenn ein Mittelloser jemanden verletzt oder (ganz krass) jemanden umbringt und dann untertaucht. Schickt man dann auch die Eltern in den Knast oder lässt die Eltern Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen zahlen? Und wenn die Eltern des Täters schon tot sind, sucht man sich einen anderen Sündenbock, vielleicht die letzte Freundin?
Nein, man sucht sich nicht einfach einen Sündenbock. Man kann sich nur an die Erben wenden. Ob das nun die Freundin, die Eltern oder sonst wer ist, ist im Prinzip egal.
In diesem Fall geht es ganz konkret um den Sonderfall eines Schadenersatzanspruchs gegenüber einem Verstorbenen.
Bei mittellosen oder "untergetauchten" Personen sieht die Sache anderes aus. Hier muss man sich grundsätzlich an den Verursacher wenden.
Hätte der Sohn den Unfall überlebt hätte der Lokführer seine Ansprüche allein gegenüber dem Sohn geltend machen können.

Nochmal zum Fall:
Im Grunde geht es seit der Reduktion der Schmerzensgeldsumme auf "läppische" 5.000 € eh nur noch um die Prozesskosten. 5.000 € ist in Anbetracht des Aufwands keine große Summe wenn man allerdings die Kosten für Anwälte und Gutachten hinzu addiert dürfte man gut auf das doppelte kommen.
 
Diese Klage mag ja innerhalb des Justizsystems erklärbar sein, aber man muss doch irgendwo eine Reißleine ziehen können, wenn eine Gesetzeskonstruktion im Einzelfall gegen den gesunden Menschenverstand verstößt.

Wenn z.B. die Eltern verurteilt werden und sich weigern würden zu zahlen, würden die deshalb nicht im Gefängnis landen? (Beugehaft? Ersatzweise Haft? Keine Ahnung, wie man das nennt, ich bin Nichtjurist)

"20-jähriger bringt sich um, seine unbeteiligten unschuldigen Eltern müssen deshalb Gefängnis"

Sowas darf es in einem Rechtsstaat eigentlich nicht geben, denn sowas hätte doch nichts mehr mit Schuld und Strafe im eigentlichen Sinn zu tun, würde ich sagen.

Ich finde, man hätte besser die Klage gar nicht zulassen sollen, damit eine solche merkwürdige Situation von vornherein ausgeschlossen ist. Von mir aus mithilfe von igendwelchen Ermessensspielräumen des Gerichts oder irgendeinem Ausnahmeparagrafen, falls es sowas gibt.

Es werden Klagen wegen Formalia abgelehnt, wegen abgelaufener Fristen, etc. Aber solche moralisch fragwürdigen Klagen werden zugelassen und haben Erfolgsaussichten. Wer entscheiden könnte, was moralisch fragwürdig ist? Wenn nicht die Richter, dann beispielsweise eine Ethik-Kommission oder irgendein Ausschuss, z.B. der Petitionsausschuss in einem Parlament.

Wenn es nur um das Erbe geht, dann kann man unter gewissen Umständen darüber streiten, denn das könnten die Eltern ablehnen, aber davon steht ja nix im Artikel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin selber Triebfahrzeugführer bei der DB. Eins kann ich sagen, die Eltern werden finanziell sowieso ruiniert sein auch ohne Forderungen eines TF´s. Sie dürfen nicht nur die Verspätungen des einen Zuges, sondern auch die anderen Züge die dadurch verspätet werden bezahlen. Einsätze aller beteiligten wie Notfallmanager und Co ebenfalls. 2 min Verspätung sollen, ~1000 Euro kosten. Da kommen Zusammen gerechnet aller Züge schnell mal 200-300 min zusammen. Dazu kommt sowieso der Verdienstausfall des TF. Der Grundlohn wird zwar von der Eisenbahn-Unfallkasse gezahlt, allerdings Zulangen wie Ausbleibezeit, Fahrentschädigung und Dinge wie Nachtzulage, Sonntagzulange, Feiertagszulage so weit wie im Vorraus geplannt(bei manchen für das ganze Jahr) müssen ebenfalls von den Eltern getragen werden(wenn sie das Erbe antreten). Da kommt pro Monat nochmal schnell 300-500 Euro zusammen.

Zusammen reden wir hier von Geld, das wohl die meißten nicht wirklich frei zur Verfügung haben.(200.000-400.000 Euro) Ich denke, da sind die paar tausend Euro Schmerzensgeld für den TF sowieso nur Kleinkram.
 
[Disclaimer: Ich bin kein Anwalt, aber ich weiß einigermaßen wie man mit Gesetzen umgehen muss. Außerdem ist davon auszugehen, das ein Anwalt seinen Mandanten auch nur zu einer Klage rät, wenn es eine Rechtsgrundlage für den Anspruch gibt. Ich kenne die tatsächlich Argumentation im konkreten Fall nicht und sage nur wie ich mir diese vorstellen könnte.]

kisser schrieb:
Nach welchem Gesetz?
Naja, der Schadenersatz ist wie gesagt im § 823 BGB geregelt. Dieser Paragraph gehört zum 2. Buch des BGB "Recht der Schuldverhältnisse". Somit ist der Schadenersatz ein Schuldverhältnis, das zum (Passiv-)Vermögen einer Person gehört und somit nach § 1922 BGB auf die Erben übergeht.
 
@SILen(e

Tja, wie gesagt, ich bin kein Jurist.

Hier und hier wird die Sache mit dem Erbe erklärt, das wusste ich nicht.

Wobei man hoffentlich eine Art "Sonderkündigungsrecht" hat, wenn nach Annahme des Erbes die Schulden zunehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau für solche fälle gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherungen.

hätte sich der Lokführer eventuell anschaffen sollen....
 
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