Schmerzensgeldforderung nach Suizid

@ TheCadillacMan:

Was machst du beruflich, dass du dich im Umgang mit Gesetzen auskennst?
V.a. deliktische Ansprüche sind mir bis jetzt nur während meines Jura- Studiums untergekommen.

@ Second Nick:

Wofür ein Sonderkündigungsrecht?

@ Lunge:

Diese SchE- Forderungen hat die DB ggü. dem Sohn.
Wie vorher schon von einigen gesagt, gehen Vermögen wie auch Schulden an die Erben über.
Schlagen diese allerdings das Vermögen aus, besteht für die DB keine Möglichkeit SchE von den Eltern zu fordern.
 
Na stell dir vor, du nimmst ein Erbe an und nach der Annahme kommen Leute und melden (berechtigte) neue Ansprüche an, die das Erbe mehr als auffressen. Die Erben sollten dann das Erbe nachträglich noch ablehnen dürfen, sonst wäre das doch ein bisschen unfair.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt da ein paar Möglichkeiten die Haftung zu beschränken, allerdings bin ich noch nicht so fit was das Erbrecht angeht.
Solltest du dich sehr für die Materie interessieren, so würde ich dir ein Lehrbuch ala Brox/Walker - Erbrecht empfehlen.
 
Finde ich einfach krank. Die Eltern eines 20 Jährigen für einen Suizid verantwortlich machen wollen - mir fehlen die Worte. Unsere Gesellschaft ist einfach das letzte, von nächstenliebe keine Spur. Anstatt den Eltern einen Blumenstrauss zu schicken wird man noch verklagt, herzloser geht es kaum noch.
 
Ich finde der Sohn hat auch recht herzlos gehandelt.
 
buntstift23 schrieb:
OFF:

Menschen die sich selbst umbringen, habens nicht anders verdient. Höchst verachtungswürdig!

Verachtungswürdig sind eher solche Posts. Schön wenn Dein Leben so super und toll ist, das von anderen ist es nicht.

Zum Thema: Der arme arme Fahrer.. Er leidet drunter jemanden überfahren zu haben. Und was ist mit dem den er überfahren hat? Niemand springt einfach so vor einen Zug, dessen Probleme müssen schon von weit größerer Natur gewesen sein. Der Fahrer sollte sich weniger um sich selbst kümmern als ein wenig um das LEBEN trauern das da Sinnloserweise weggeworfen wurde (nicht das der Fahrer Schuld daran hätte, das will ich nicht damit sagen). Er hat seines noch, und ganz ehrlich, wer Geld einklagen kann dem geht es nicht so schlecht. Wenn er darunter wirklich leiden würde möchte er es vergessen und nicht nochmal alles aufrollen.

Die Eltern verklagen weil der Sohn sich umgebracht hat..Pietätloser gehts doch kaum mehr. (ich gehe davon aus das es keine Rabeneltern waren).

Klar ist es nicht richtig andere mit reinzuziehen (außer diejenigen die dafür verantwortlich sind) wenn man Suizid begehen will. Klar hat man eine Moralische Verpflichtung dafür zu sorgen das man eben niemanden da mit reinzieht, aber in diesem Moment denkt der doch nicht an den Fahrer. Er / sie sieht den Zug, viel Metall mit hoher Geschwindigkeit, mehr nicht.

Aber krass wie hier alle über den Selbstmörder herziehen wie er doch nur andere da reinziehen kann. Wie schlimm das doch ist und so weiter (klar, ihr habt natürlich Recht aber...), wenn aber Menschen andere Menschen systematisch in den Selbstmord treiben (vielleicht nicht in diesem Fall, weiß ich nicht) dann ist das nicht schlimm sondern der Selbstmörder ist ein Vollidiot und ähnliches.

Besser ich bin jetzt still sonst schreib ich noch was was einen Mod dazu bringt auf den "banned" Button zu drücken. Immerhin ist meine Meinung dazu nicht Gesellschaftskonform (=was die Medien sagen).
 
„Ich habe geglaubt, ich bin im falschen Film“, sagt Mutter Gertraud S. „Der fährt unser Kind tot – und will auch noch Geld? “
Nach diesen (angeblichen) Worten der Mutter finde ich, dass die Eltern zahlen sollten.... (falls sie das so gesagt hat)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das funktioniert.

Stellt Euch mal vor, der Lokführer, der Robert Enke überfahren hat, hätte auf Schadensersatz bei der Witwe geklagt...
 
hamju63 schrieb:
Stellt Euch mal vor, der Lokführer, der Robert Enke überfahren hat, hätte auf Schadensersatz bei der Witwe geklagt...

In dem Fall wäre unsere fußballbegeisterte Bundeskanzlerin sicherlich eingeschritten und hätte geschlichtet...
 
ich finde er sollte es bekommen. ich möchte nicht in seiner haut stecken. nen menschen zu überfahren ist sicher nicht das, was ein lokführer machen will. und das der jetzt vll seinen job nicht mehr ausüben will kann ich gut verstehen.
In der Haut der Eltern möchte ich noch weniger stecken.

„Ich habe geglaubt, ich bin im falschen Film“, sagt Mutter Gertraud S. „Der fährt unser Kind tot – und will auch noch Geld? “
Ich hätte es ganz genauso gemacht. Bitte beachte die zeitliche Abfolge der Ereginisse.

Der arme arme Fahrer.. Er leidet drunter jemanden überfahren zu haben.
Als Zugfahrer kann man sich aber schon einigermaßen mental im vorhinein auf so eine schlimme Situation vorbereiten. Das Thema Suizid müsste doch auch in der Lokführer-Ausbildung ein Thema sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Mann überlebt hätte, dann hätte die DB sicher einen Anspruch geltend machen können - Ansprüche werden vererbt - warum also nicht die eltern belangen?

Geschmackloser finde ich den Fall in dem die Stadt den Eltern eines Sohnes, welcher sich an einem Baum tot gefahren hat, den Schaden am Baum in Rechnung gestellt hat....
 
Dass der Lokführer hier Recht bekommt, liegt nur daran, dass die Justiz m.M.n. versagt hat bzw. die Eltern keinen Anwalt bzw. bei Gericht waren. Das Urteil würde sonst so nicht stehen.

Inwiefern hat hier das Rechtssytem versagt? Ich sehe das so wie TheCaddilacMan, rein rechtlich gesehen ist (uaf Basis dessen, was wir hier über den Sachverhalt wissen) daran nichts auszusetzen. Und hier von einer Ungerechtigkeit zu sprechen, finde ich auch nicht angebracht. Wenn die Eltern das Erbe (unbedingt [ist zumindest im österreichischen Bürgerlichen Recht so, das dem deutschen Recht ähnlich ist]) antreten, müssen sie auch das Risiko tragen, dass sie berechtigte Forderungen befriedigen müssen, die ihnen zum Erbantrittszeitpunkt noch gar nicht bekannt waren.

Na stell dir vor, du nimmst ein Erbe an und nach der Annahme kommen Leute und melden (berechtigte) neue Ansprüche an, die das Erbe mehr als auffressen. Die Erben sollten dann das Erbe nachträglich noch ablehnen dürfen, sonst wäre das doch ein bisschen unfair.

Zumindest in Österreich kann man ein Erbe bedingt oder unbedingt antreten.
Unbedingt: man bekommt alles, muss aber alle nachträglichen Forderungen befriedigen, auch wenn sie die Erbmasse übersteigen.

Bedingt: es wird ein Inventar der dem Verstorbenen gehörigen Vermögenswerte erstellt, nachträgliche berechtigte Forderungen müssen nur bis zum Wert dieser besagten Werte befriedigt werden, darüberhinaus nicht. Allerdings muss man bei einer solchen Antrittserklärung auch die zusätzlichen Kosten für die Erstellung eines Inventars tragen.
 
Bad Wolf schrieb:
Aber krass wie hier alle über den Selbstmörder herziehen wie er doch nur andere da reinziehen kann. Wie schlimm das doch ist und so weiter (klar, ihr habt natürlich Recht aber...), wenn aber Menschen andere Menschen systematisch in den Selbstmord treiben (vielleicht nicht in diesem Fall, weiß ich nicht) dann ist das nicht schlimm sondern der Selbstmörder ist ein Vollidiot und ähnliches.

Besser ich bin jetzt still sonst schreib ich noch was was einen Mod dazu bringt auf den "banned" Button zu drücken. Immerhin ist meine Meinung dazu nicht Gesellschaftskonform (=was die Medien sagen).


Tja, es gibt halt leute, die stecken es nicht so einfach weg, jemanden zu überfahren.

Wenn jemand meint, sein leben hat keinen sinn mehr, dann soll er es doch beenden, ohne jemand anderen mit hineinzuziehen und auch noch dessen leben zu zerstören.

Klar, aus den augen des selbstmörders ist das wieder ne andere sache. Dem kann es ja egal sein, ob er noch ein anderes leben zerstört, die werden an sowas auch kaum noch denken. Aber d.h. doch noch lange net, das andere leute hier im forum dafür verständnis zeigen müssen - ich hab sicherlich auch keins dafür.

Das mit der Schmerzensgeldforderung ist allerdings echt dreist - die eltern können nun wirklich nichts dafür.
 
Rechtlich gesehen geht es nicht darum, ob die Eltern etwas dafür können oder nicht.
Wie schon mehrfach gesagt (und offensichtlich nicht beachtet) wurde, besteht die Forderung nur gegen den Sohn. Da der aber gestorben ist, kommt diese Forderung des Lokführers in den Nachlass des Sohnes als Passiva. Treten die Eltern das Erbe an, müssen sie zahlen, schlagen sie es aus, dann nicht.

Der Gedanke dahinter: wer ein Erbe unbedingt antritt, muss auch mit dem Risiko leben, dass irgendwann bislang unbekannte Forderungen auftauchen.
 
Zuletzt bearbeitet: (Schreibfehler)
hamju63 schrieb:
Stellt Euch mal vor, der Lokführer, der Robert Enke überfahren hat, hätte auf Schadensersatz bei der Witwe geklagt...

Ja, warum denn eigentlich nicht?

Wenn man jemanden in der Öffentlichkeit schwerwiegend beleidigt, kann es sein, dass man dafür Schmerzensgeld bezahlen muss.

Wenn man jemanden im Rahmen eines Verkehrsunfalls Verletzungen zufügt, kann es sein, dass man dafür Schmerzensgeld bezahlen muss.

Wenn man einen völlig Unbeteiligten für seinen Freitod instrumentalisiert, soll derjenige das einfach so hinnehmen?

Ich glaube kaum...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde als Elternteil den Lockführer darauf hin verklagen!

Der Junge war ausserdem 20, d.h. Volljährig, da wird er von den Eltern eh nix sehen!
 
Metzlor - les dir noch mal die Posts bzgl. dem Theme "Erben" durch ;)
Es geht nicht darum ob der nun volljährig ist oder nicht, sondern ob die Eltern unbedingte Erben waren.
 
Metzlor, hast du den Thread gelesen oder nur den Eingangspost?

EDIT: Gnah, zu spät.
 
So hart das für den Lokfahrer ist, die Klage kann ich nicht verstehen - zumal er von der Bahn dahingehend betreut wird und ihm dadurch keine weiteren Kosten entstehen. Kommt ja nicht gerade selten vor, dass sich Leute auf diese Art und Weise das Leben nehmen und die Bahnfahrer das zu verkraften haben!

Ich denke, es gibt nur zwei Möglichkeiten, a) der Lokführer will ordentlich Kohle machen b) er hat andere Hintergedanken - wie z. B. auf sich aufmerksam machen, weil er ein Buch veröffentlichen will oder anderen Vorteil daraus ziehen möchte.

Versteht mich nicht falsch, ich möchte den Zugfahrer hier keinesfalls den entstandenen Schaden absprechen, aber er geht hier zu weit!

@ FF
Du hast nachgelassen, die VW-Bratwurst, die heute mittag übrig blieb, liegt noch immer bei mir im Kühlschrank :D
 
Nun derjenige, welcher sich getötet hat, war zum Zeitpunkt der Tat volljährig. Da es in Deutschland keine Sippenhaft gibt (zum Glück) müssen die Eltern meiner Auffassung nach für gar nichts bezahlen, die sie nicht mehr die Verantwortung für das Handeln ihres Kindes tragen.
 
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