Schmerzensgeldforderung nach Suizid

dass er dabei andere verletzt oder tötet.

Er muss damit rechnen, dass sich andere unvorsichtig verhalten und hat dementsprechend vorausschauend zu fahren. Es gehört in der Regel aber nicht zum allgemeinen Risikospektrum, dass einem mitten in der Pampa aus einem Gestrüpp in Straßennähe einer absichtlich vor das 80km/h schnelle Auto springt, weil er seinem Leben ein Ende setzen will.
 
Es gehört in der Regel aber nicht zum allgemeinen Risikospektrum, dass einem mitten in der Pampa aus einem Gestrüpp in Straßennähe einer absichtlich vor das 80km/h schnelle Auto springt, weil er seinem Leben ein Ende setzen will.
Richtig! Und dennoch sagt der Gesetzgeber, dass Du zumindest eine Teilschuld hast (auch wenn Du langsamer als nötig, vorsichtiger als nötig gefahren bist und schneller reagiert als nötig hast), wenn es ein Kind / Jugendlicher war!
Das ist das absurde an unseren Gesetzen......
 
Was mich an dem konkreten Fall stört:

- der Mann war nur 2 Wochen krank geschrieben und hat danach augenscheinlich wieder normal gearbeitet. Ich hätte es durchaus verstanden, wenn er länger AU gewesen wäre, keine Sache. Nur scheinbar hat er es ja gut überstanden
- der Mann hat extra seine Forderung an seine Frau abgetreten, damit er als Zeuge vor Gericht aussagen kann
- der Mann hat laut SZ Artikel in dem einem Jahr keinerlei Psychotherapie in Anspruch genommen, die ihm sicherlich gezahlt worden wäre... also andererseits zu sagen, man hätte massive psychische Probleme aber keine Therapie in Anspruch nehmen!? Das passt irgendwie nicht in meinen Augen.
- wenn der Fall denn so belastend ist (was ja durchaus sein kann), wieso will ich das ganze dann nochmal aufrollen und nochmal alles über mich ergehen lassen mit Zeugenaussagen, Gutachtern etc. für läppische 3.000€... imho wird durch so ein Verfahren doch nochmal alles hochkommen und dann gehts mir im Zweifel psychisch schlechter als vorher. Aber vielleicht kann man Albträume ja mit Scheinchen-zählen überwinden.


EDIT: Ich hab den SZ Artikel leicht anders in Erinnerung ggü. dem Spiegel Artikel.
 
Zuletzt bearbeitet:
(auch wenn Du langsamer als nötig, vorsichtiger als nötig gefahren bist und schneller reagiert als nötig hast), wenn es ein Kind / Jugendlicher war!
Das ist das absurde an unseren Gesetzen......

Ich weiß nicht, wie ihr Deutschen das handhabt, aber bei uns wird niemand strafrechtlich zur Verantwortung gezogen (in diesem Fall mit fahrlässiger Körperverletzung /Tötung), wenn er sorgfaltsgemäß gehandelt hat. Außerdem sorgt auch die Risikoerhöhung bei der Falllösung dafür, dass einem bei absolut korrektem Verhalten nichts vorgeworfen werden kann.
 
Doch, fährst Du ein Kind an, bekommst Du IMMER eine Schuld - wieviel hängt vom konkreten Fall ab.

edit, kenne einen Fall, wo nachweislich der Fahrzeugführer nichts dazu konnte (kind kam mit einem Fahrrad von einem Rasenstück auf die Straße), er hat dennoch eine Teilschuld bekommen mit der Begründung weil er ja an dem Tag nicht hätte Autofahren (zur Arbeit) müssen!
 
Zuletzt bearbeitet:
edit, kenne einen Fall, wo nachweislich der Fahrzeugführer nichts dazu konnte (kind kam mit einem Fahrrad von einem Rasenstück auf die Straße), er hat dennoch eine Teilschuld bekommen mit der Begründung weil er ja an dem Tag nicht hätte Autofahren (zur Arbeit) müssen!

Das Urteil will ich sehen.^^
 
1. google Treffer
http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/artikel/A11-Schuldfrage.php
Unfall mit Kindern und Radfahrern


Eindeutig dagegen ist die rechtliche Situation seit der Reform des Schadensersatzrechts bei bestimmten Unfallkonstellationen, wo es teilweise nicht mehr auf die Schuldfrage ankommt. So können schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder und Radfahrer unter bestimmten Voraussetzungen bei Verletzungen durch einen Verkehrsunfall einen Schmerzensgeldanspruch gegen die Haftpflichtversicherung des Autofahrers geltend machen, selbst wenn der Fahrer formal schuldlos wäre.
Das wird hier in D ziemlich rigoros umgesetzt!
 
Achso, du sprichst vom Zivilrecht. Ich ging jetzt vom strafrechtlichen Aspekt aus.
 
Wenn der Typ damit durchkommt kann bald jeder noch Geld dafür abdrücken, dass sein Kind in der U-Bahn von Schlägern totgeprügelt wurde und die armen Täter danach Albträume bekamen...
 
Wieso lesen hier so wenige die juristischen Erklärungen für das Ganze?
 
Fetter Fettsack schrieb:
Er muss damit rechnen, dass sich andere unvorsichtig verhalten und hat dementsprechend vorausschauend zu fahren. Es gehört in der Regel aber nicht zum allgemeinen Risikospektrum, dass einem mitten in der Pampa aus einem Gestrüpp in Straßennähe einer absichtlich vor das 80km/h schnelle Auto springt, weil er seinem Leben ein Ende setzen will.

Jeder der eine Karre fährt, geht das Risiko ein, jemanden anderen damit zu schaden. Ob er vorrausschauend fährt, "vorsichtig fährt" spielt dabei überhaupt keine Rolle. Ein Kind kann dir überall vor das Auto laufen, genauso Wild, auch kann dir ein PKW immer mal außer Kontrolle geraten (plötzlich Eis/Öl auf der Fahrbahn) oder ein Reifen den der TÜV dann doch falsch eingeschätzt hat.. und ab geht's evtl. sogar in den Gegenverkehr.. Ein Fußgänger hat dieses Risiko in keinster Weise, darin liegt der Unterschied.
 
Das Risiko besteht, aber nur deswegen wird man noch nicht strafbar/ schadenersatzpflichtig. Dazu muss das ganze zurechenbar und sorgfaltswidrig / verschuldet (im Zivilrechtlichen Sinne) sein. Auf das kommt es letztendlich an.
 
sven69 schrieb:
Wenn der Typ damit durchkommt kann bald jeder noch Geld dafür abdrücken, dass sein Kind in der U-Bahn von Schlägern totgeprügelt wurde und die armen Täter danach Albträume bekamen...

Du erzählst vielleicht Schwachsinn.
 
Moin Leute,

da sich bei mir in der Familie ein ähnlicher Fall ereignet hat, (Der Lokführer hat zumindest nicht geklagt, aber musste wohl in psychische Behandlung...) möchte ich mal meinen Senf dazu geben.

Wenn statistisch gesehen jeder Lokführer ungefähr 3 Selbstmörder umfährt, dann ist das Berufsrisiko. Kein schönes, aber das ist es. Genauso wie Ärzte, Rettungssanitäter und Feuerwehrleute hat man immer das Risiko, von dem Schicksal betroffen zu werden. Sogar noch schlimmer, durch eigene Fehler Menschen umzubringen, ohne dass sie es wollen!

Stellt euch mal vor, ein Rettungssanitäter muss genauso mit Selbstmördern umgehen können. Es kann niemand Lokführer werden ohne zu wissen, dass dieses Risiko besteht. Kann mir keiner erzählen.

Ich will es nicht gut heißen, aber für die Leute ist es bei weitem nicht leicht und ein langer Weg. Wenn jemand eine andere Methode wählt und die Putzfrau ihn findet, kann sie dann genauso Schmerzengeld verlangen? Vielleicht ja, es wäre zwar Zufall aber ein vollkommen unerwarteter.

Die Lokführer kriegen exakt dafür frei und eine psychische Behandlung vom Arbeitgeber bezahlt, mehr kann man nicht machen. Ich weiss wie es ist, so ein Familienmitglied zu verlieren und möchte mir nicht ausmalen, wie ich in diesem Fall reagiert hätte. Zumal es eventuell andere Leute anstiften könnte, ebenfalls zu klagen. Für Geld wurden schon mehr als genug Menschen umgebracht, wenn man so auch an welches kommen kann....
 
@Jevermeister
Ich stimme dir voll zu. Für mich sieht das einfach 100% nach Geldmacherei auf Kosten anderer aus...


Das wissen vermutlich nur die wenigsten hier: Stand der Technik ist, dass sich nach dem Betätigen der Notbremse die Scheiben im Zugführerhaus verdunkeln! Der Zugfüherer sieht dann überhaupt nichts mehr.
Ich finde es sehr makaber, dass Ingenieure dieses "Feature" nur aus einem einzigen Grund einbauen.:freak:
 
Sherman123 schrieb:
Das wissen vermutlich nur die wenigsten hier: Stand der Technik ist, dass sich nach dem Betätigen der Notbremse die Scheiben im Zugführerhaus verdunkeln! Der Zugfüherer sieht dann überhaupt nichts mehr.
Erstens: Du meinst den Triebfahrzeugführer (Tf) der den Zug fährt. Der Zugführer ist für die Betreuung der Fahrgäste im Zug und die Abfertigung am Bahnsteig zuständig.

Zweitens: Wo hast du das denn her? Die Frontscheibe wird im Falle einer Schnellbremsung (egal ob durch Fahrgast oder Tf) nicht dunkel! Ein Schnellbremsung kann auch durch andere Umstände (Gegenstände auf den Gleisen etc.) bedingt sein. Und da sollte der Tf nichts mehr sehen?
Ganz im Gegenteil: Der Tf muss (nachdem er die entsprechenden Notrufe) abgesetzt hat, aussteigen und die Lage erkunden (die Person könnte ja rein theoretisch noch am Leben sein).

Eine (schon beim lesen unangenehme) Schilderung eines Personenunfalls durch einen Lokführer findet sich hier: Etwa 15 Jahre später...
 
Zweitens: Wo hast du das denn her? Die Frontscheibe wird im Falle einer Schnellbremsung (egal ob durch Fahrgast oder Tf) nicht dunkel!
Ich wusste das bis vor kurzem selbst nicht. Mir hat das gestern ein Freund erzählt, der bei einem Schweizer Hersteller/Zulieferer vor einiger Zeit arbeitete.
Ich schreibe: Stand der Technik. Das betrifft vermutlich nur die neuesten ICEs und keine 20 Jahre alten Regionalgarnituren. (aber ich weiß es eben nicht mit Sicherheit; bist du Triebfahrzeugführer?)

Achja, pro Jahr scheiden etwa 1000 Personen alleine in Deutschland auf diesem tragischen Weg aus dem Leben.

PS: Ich konnte im Internet keine Infos darüber finden. (klar, die Hersteller geben mit solchen Features, die einen sehr fahlen Beigeschmack haben, nicht gerne an)
 
Löst ja aber auch nicht das Problem, dass i.d.R. der Lokführer aussteigen müssen, um nach der Person zu gucken. Aber was helfen 5000€.... ist man mit der neuen Garage danach glücklicher, löst es das Problem?

Wäre da nicht eher eine umfassendere Betreuung und Vorbereitung seitens des Arbeitgebers nötig bzw. ein strengeres Auswahlverfahren der Bewerber? Lohnfortzahlung während der Betreuung? Keine Ahnung ob das aktuell so ist. Das Thema ist schon interessant, aber die Angehörigen zu verklagen trifft die Falschen.
 
Das (die Sache mit den abdunkelnden Scheiben) ist weder ein pro, noch ein contra-Argument. Ich wollte das nur erwähnen. Ich finde es eben sehr makaber, dass an so ein "Feature" bei der Konstruktion der Triebwägen gedacht wird.

Die paar Kröten lösen mit Sicherheit kein schwerwiegendes seelisches Problem.
 
Das mit der Scheibe finde ich rücksichtsvoll dem Lockführer gegenüber.
Die letzten Sekunden der armen Seele bleiben ihm dadurch erspart und er muss nicht darunter leiden.(Alpträume, Schocks etc.)
Der Lockführer muss im übrigen nicht den Tot des lebensmüden feststellen, das macht der Notarzt dann.
Die Feuerwehr kümmert sich um die Bergung(bei hohen geschwindigkeiten löst sich mal hier und da etwas vom Körper und saut tierisch rum), und die Polizei überbringt die Nachricht den angehörigen.

Wenn sich jemand das Leben nehmen will kann man es nicht verhindern, und schon gar nicht wenn man mehrere Tonnen zum stehen bringen muss.
Lebensmüde suchen sich bewusst dinge die relativ sicher sind und schnell zum Tot führen aus.
Selbst anzünden ist sehr schmerzhaft und überlebt man heut zu tage meistens.
Das Leben danach völlig entstellt ist keine gute Perspektive.
Daher sucht man sich etwa sicheres was möglichst wenig Leute gefährdet.
Autobahn ist im übrigen auch nicht so sicher, da gibts auf Youtube ein Video wo Zwillinge 2 mal hinter einander gegen Autos rennen und am Ende eine überlebt und die andere erst beim zweiten mal das Glück hatte kürzer Zeit im Koma zu liegen.

In diesem Fall ist der Schadenersatz nicht wirklich ersichtlich, in anderen Fällen vielleicht schon.
 
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