vir0
Lt. Commander
- Registriert
- Nov. 2012
- Beiträge
- 1.710
Hallo liebe User,
ich habe eine Frage zu meiner jetzigen Situation.
Ich bin derzeit noch Schüler und nebenbei Selbstständig (Nebenerwerb). Die Selbstständigkeit beläuft sich auf die Kleinunternehmerregelung, sodass ich nicht viel verdiene.
Nun möchte ich gerne ein Minijob annehmen der auf 450 Euro pauschalisiert ist laut Arbeitgeber. Als ich meine Selbstständigkeit angesprochen habe, meinte dieser das 2 Nebeneinkünfte für Schüler problematisch und sogar nicht erlaubt sei. Der Minijob wäre ja für mich steuerfrei, wenn ich nun Selbstständig bin und ein Minijob habe gäbe es da Probleme und ich müsste trotzdem Steuern zahlen?
Soweit ich weiß werden doch Minijobs und Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit einzeln und pauschalisiert abgerechnet? 2 Minijobs würde nicht gehen aber 1 Minijob als Nebeneinnahme und 1 Selbstständig als Nebeneinnahme würde doch funktionieren oder?
Er meitne auch das er meine Einnahmen in der Selbstständigkeit bei ihm berücksichtigen müsste.
Inwiefern ist seine Aussage richtig oder überhaupt richtig? Er war sich nicht sicher und meinte ich soll da bisschen nachforschen. Im Internet habe ich nicht viel dazu gefunden.
Das wäre die Kernfrage.
Vielen Dank!
ich habe eine Frage zu meiner jetzigen Situation.
Ich bin derzeit noch Schüler und nebenbei Selbstständig (Nebenerwerb). Die Selbstständigkeit beläuft sich auf die Kleinunternehmerregelung, sodass ich nicht viel verdiene.
Nun möchte ich gerne ein Minijob annehmen der auf 450 Euro pauschalisiert ist laut Arbeitgeber. Als ich meine Selbstständigkeit angesprochen habe, meinte dieser das 2 Nebeneinkünfte für Schüler problematisch und sogar nicht erlaubt sei. Der Minijob wäre ja für mich steuerfrei, wenn ich nun Selbstständig bin und ein Minijob habe gäbe es da Probleme und ich müsste trotzdem Steuern zahlen?
Soweit ich weiß werden doch Minijobs und Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit einzeln und pauschalisiert abgerechnet? 2 Minijobs würde nicht gehen aber 1 Minijob als Nebeneinnahme und 1 Selbstständig als Nebeneinnahme würde doch funktionieren oder?
Er meitne auch das er meine Einnahmen in der Selbstständigkeit bei ihm berücksichtigen müsste.
Inwiefern ist seine Aussage richtig oder überhaupt richtig? Er war sich nicht sicher und meinte ich soll da bisschen nachforschen. Im Internet habe ich nicht viel dazu gefunden.
Das wäre die Kernfrage.
Vielen Dank!
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