Schulden bei der Unterhaltsvorschussstelle durch Privatinsolvenz loswerden?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
R

rdx2

Gast
Hallo Ihr Lieben

A und B haben ein Kind.
A macht die Kinderbetreuung alleine.
B müsste Unterhalt an A zahlen für die Kinderbetreuung.
B erhält Bürgergeld und kann daher keinen Unterhalt an A zahlen.

A erhält den Unterhalt von der Unterhaltsvorschussstelle.

Daher hat B Schulden bei der Unterhaltsvorschussstelle.

Kann B diese Schulden bei der Unterhaltsvorschussstelle durch eine Privatinsolvenz loswerden?

Person B würde gerne arbeiten, findet aber keinen Job.

Danke für eure Hilfe.
 
In der Theorie eigentlich gar nicht möglich. Bei ner Insolvenz darf man keine neuen Schulden machen, wahrscheinlich mußt du zahlen bis das "Kind" 25 Jahre alt ist. Oder ich liege komplett falsch.

Alles was an Schulden nach Antrag kommt fließt NICHT in die Insolvenz ein.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Asznee und Joker (AC)
@Restart001 Das war doch gar nicht die Frage.

Es geht um Schulden, die vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind.
 
Was soll das bringen? Werden nur einmal neue Schulden generiert, kommt es zu KEINER Restschuldbefreiung,
will heißen die Schulden bleiben Dir am Ende der Insolvenzzeit. Schöne Aussichten..
 
Ersetze "A" durch @rdx2.
Ersetze "B" durch Mutter von Kind zusammen mit "A".
Kind lebt nicht bei Mutter "B", sondern bei Vater "A".

Hiervon hatten wir schon genug Threads.

Und jedes mal gab es die einzig richtige Antwort.
Wende dich an jemanden, der sich mit solchen Sachen auskennt und nicht an ein Computerforum.

Ich weiß nicht, was die ganzen Spielereien hier sollen.
Leg die Fakten auf den Tisch oder lass es sein.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: theapfel, Skysnake, areiland und 3 andere
rdx2 schrieb:
Kann B diese Schulden bei der Unterhaltsvorschussstelle durch eine Privatinsolvenz loswerden?
Das ist möglich.

Schulden gegenüber staatlichen Stellen, wie der Unterhaltsvorschussstelle, können in der Regel bei der Privatinsolvenz berücksichtigt werden.

Ich empfehle Dir, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die individuelle Situation von B und die Möglichkeiten der Privatinsolvenz genau zu klären.

Du könntest Dich z. B. bei der Caritas kostenlos beraten lassen.

Das geht auch online:

https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/schuldnerberatung/start

https://www.caritas.de/glossare/privatinsolvenz-verbraucherinsolvenz
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: TomH22
Restart001 schrieb:
Was soll das bringen? Werden nur einmal neue Schulden generiert, kommt es zu KEINER Restschuldbefreiung,
will heißen die Schulden bleiben Dir am Ende der Insolvenzzeit. Schöne Aussichten..

rdx2 schrieb:
Er meinte damit, das der Typ neue Schulden ansammelt, da der Kindesunterhalt weiterhin fällig wird und nicht plötzlich wegfällt.
Und diese Unterhaltsforderungen sind eigentlich Jahrzehnte aktiv!
 
Bisschen OT.
Ich bin quasi Person A. Alleinerziehender (Vater), Kindsmutter hält nichts davon Unterhalt zu zahlen, obwohl B finanziell gut aufgestellt.
Kein Ding: Unterhaltsvorschuss - und dann bekommen solche Personen einen Bong von Institutionen gemacht, die mehr Ausdauer und Muße haben 😉
Aber interessant zu hören, was (mit) Verantwortliche Elternteile alles veranstalten nicht zu zahlen.
Wenn Du RDX2 Mal so viel Ideenreichtum und Motivation bereitstellen würdest zu Deiner Verantwortung zu stehen, statt Vermeidungsstrategieen sich in Foren zu erfragen....merkst du vielleicht irgendwann selbst.

Wie hier schon richtig erwähnt geht die Unterhaltspflicht wenn du Pech hast 25 Jahre- zumindest 16-17 Jahre plus Ausbildung. Erst wenn DU beweisen kannst, dass eine Ausbildung sinnlos wäre, kommst Du etwas früher davon. Nahezu unmöglich.

Ich verstehe worum es dir geht. Als Unterhaltspflichtiger UND Bürgergeld Bezieher treten die dir nämlich besonders auf die Füße (ist etwas Unangenehm?) Selbst als Geringverdiener schicken die dich nötigenfalls in 2, Job. (10 Stunden Regelung)
Und solltest du einen Job bekommen, liegt der Selbsterhalt bei ca 1200-1450€ (mit und ohne Job)
Ich glaube nicht das du da rauskommst.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Skysnake, Bolder, H1ldegunst und 6 andere
Joker (AC) schrieb:
Selbst als Geringverdiener schicken die dich nötigenfalls in 2, Job. (10 Stunden Regelung)
Und solltest du einen Job bekommen, liegt der Selbsterhalt bei ca 1200-1450€ (mit und ohne Job)
Ich glaube nicht das du da rauskommst.
Da musst aber schon das richtige Jugendamt haben. Bei uns meinte das JA München, das es dem Vater nicht zuzumuten ist, sich einen besser bezahlten Job zu suchen, weil Schulter nicht i.O. und es war auch nicht zuzumuten, eine seiner Doppelhaushälften zu vermieten oder zu verkaufen um den Unterhalt aufzubringen.
Das gleiche JA hatte aber dem Gericht schriftlich und mündlich mehrmals mitgeteilt, dass das Kind unbedingt zum Vater muss, weil nur der Vater finanziell in der Lage war, voll für sein Kind zu sorgen.
 
Ich habe keine Ahnung wie das dann im Detail ausgeht- stehe ja am anderen Ende.
andi_sco schrieb:
sich einen besser bezahlten Job zu suchen, weil Schulter nicht i.O. und es war auch nicht zuzumuten, eine seiner Doppelhaushälften zu vermieten oder zu verkaufen um den Unterhalt aufzubringen
So weit ich weiß, geht es nicht darum einen anderen (besser bezahlten) Job zu bekommen, sondern bis zu 10 Stunden zu arbeiten. Trotzdem bekommt der Unterhaltspflichtige Elternteil, der eben nicht zahlt eine Rechnung, wenn nicht abgeliefert wird.
Die ist nicht klein. Tendenz steigend, ca 6000 € im Jahr (plus Bearbeitungsgebühr) Mal nächste 10 Jahre.
Das ist schon ein Brocken.
Ich habe beim Jugendamt einfach einen Antrag gestellt, dass Kindsmutter uneinsichtig wäre und selber noch Nachforderungen hätte (hat sich Kindergeld abgezweigt und kein Unterhalt gezahlt).
Sie bekommt halt jetzt immer wieder Vollstreckungsschreiben und Besuch.

Muss man sich mal geben: Dadurch bekomme ich ca 100€ weniger im Monat, Kostet der Dame aber extra Gebühren usw. Ich finde das zwar doof mit 100€ (ist ja eigentlich nicht "mein" Geld). Die tun mir nicht weh.
Aber das ist es ihr scheinbar als kleinen "Sieg" wert. Dann soll es so sein.
andi_sco schrieb:
weil nur der Vater finanziell in der Lage war, voll für sein Kind zu sorgen.
Kann ich ja fast nicht glauben (?)
Aber wenn du es sagst...dann wird man es dir so erzählt haben.
Obwohl bei mir alles versucht wurde mich zu verunglimpfen (inkl. Polizei^^ und anonym Jugendamt- und natürlich ging es dabei nur um Kohle) ist mein Sohn bei mir. Mit inzwischen 14 Jahren hat er Mitspracherecht. Von daher....
Naja, bevor die (komplette Verwandtschaft) ihre Kampagne gestartet hatten, war ich ja schon längst 2 Jahre beim Jugendamt, zwecks Beratung und Empfehlung. Auch die Schule hatte da schon Probleme mit Mutter und dem Jugendamteinen schriftlichen Hinweis gegeben.
Der Vater war halt immer "da" und erreichbar und sich natürlich gekümmert (also ich^^)
Die Mutter halt nicht.

Warum ich das so ausplauder? Wir sind in Deutschland da immer noch sehr rückständig.
Trotz Emanzipation steckt der Erziehungsauftrag getrennter Eltern ja irgendwie immer noch beim Mutter/Kind Modell. Auch ist mir klar, dass es hätte auch ganz anders kommen können.
Und vielleicht hilft das ja einem in Zukunft alleinerziehenden Vater....und wenn es nur der moralischen Unterstützung dient.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Apo und Skysnake
Joker (AC) schrieb:
Mit inzwischen 14 Jahren hat er Mitspracherecht. Von daher....
Gilt aber nicht zu 100% vor Gericht, wenn es vom Richter so verlangt wird.
Ende vom Lied war, das die Richterin den Z.-Lurz vom JA als Lügner betitelt hat, mit den Worten "Ihnen kann ich kein Wort mehr glauben" - leider sahen das seine Vorgesetzten anders, so das die Dienstaufsichtsbeschwerde fallen gelassen wurde. Mit der Begründung "Ich habe ihn mündlich befragt und seine Mails interessieren mich nicht" - Schweinehaufen in München
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: abcddcba und Joker (AC)
Da vom TE nicht eine weiterbringende Antwort in diesem Thread gekommen ist, mache ich hier zu.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Joker (AC), Bolder, Froki und 6 andere
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben