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Im letzten Absatz steht auch, dass Schulde nicht automatisch verjähren. (und auch, dass dies keine ganz einfach Angelegenheit ist - guter Rat ist teuer.)
so, ich habe jetzt zusätzlich ein Gespräch mit den Leuten geführt, welches per Diktiergerät aufgenommen wurde. Hilft das bei einem späteren Gerichtsverfahren oder wird das nicht anerkannt?
Im Gespräch gibts jetzt festes Datum wann die Schulden abbezahlt werden.
Das hilft soweit ich weiß nur sofern die Personen vorher über die Aufnahme informiert wurden und zugestimmt haben.
Waren nicht evtl. noch weitere Personen dabei die mitgehört haben? Das ginge auf jeden Fall denke ich
nein ich habe die Leute über die Aufnahme nicht informiert und die Information ist umfangreich. Denke wenn ich das mitteile wird die nötige Information beim Gespräch fehlen. Mal schauen was dabei rauskommt, melde mich wieder wenns weiter geht.
Also wenn Du Zeugen hast und dann auch noch (habe ich das richtig gelesen?) die Kontoauszüge, also den Nachweis der Zahlung, dann dürftest Du rechtlich keine Schwierigkeiten haben. Allerdings solltest Du Dich vorher über die Bonität Deines Schuldners informieren, denn "einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen".
Ansonsten finde ich die Idee mit der E-Mail und der zunächst überzogenen Forderung auch sehr gut. Schöner ist es natürlich, wenn die als Brief von einem Anwalt kommt und dann noch drunter steht, dass a) folgende Zeugen ... dabei waren und b) bei fortlaufender Weigerung erhebliche weitere Kosten dazukommen (mit Zinsberechnung und Kostennote und so). Viele lassen sich von einem Anwaltsschreiben zur Zahlung inspirieren, ausser eben, sie haben eh nichts (zu verlieren).
Von heimlichen Gesprächsmitschnitten kann ich nur abraten. Wenn das rauskommt, ist Dein Ruf vor Gericht zerstört. Ausserdem ist das meines Wissens eine Ordnungswidrigkeit / strafbar. (Hinterher rechnet der Schuldner mit dem Schmerzensgeld aus der Persönlichkeitsverletzung auf und Dein Streit kommt vor den BGH, wo Du Jahre auf ein Urteil warten kannst... ;-))
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Spiel doch das Band mal Freunden von Dir vor, die die Stimme des Schuldners wiedererkennen. Dann hättest Du Zeugen für eine Tonbandaufnahme. Ob das aber für den Inhalt als Beweis herhalten kann, weiss ich nicht. Fällt wahrscheinlich unter ein Beweisverbot nach ZPO.
Erwirke einen Titel gegen deinen Schuldner, damit kannst du auch noch nach Jahrzehnten für Kontopfändungen suchen. Google nach Schuldner +titel erwirken oder befrage deinen Anwalt!
naja wenns um tausende euros geht, würd ich dir auf jeden fall ne beratung bei einem anwalt empfehen, das kostet zwar evtl. einen einen niedrigen 3-stelligen eurobetrag (kläre dabei mit deinem anwalt, ob diesen fall evtl. eine rechtsschutzversicherung übernimmt, wenn du denn eine hast)
Ergänzung ()
.mojo schrieb:
ich glaube ohne dass der Beschuldigte davon weiß dass das Gespräch aufgezeichnet wurde ist das gerichtlich nicht zulässig.
das ist zwar zB. in den usa sehr strikt geregelt, in deutschland aber _können_ (wohlgemerkt "müssen nicht") auch rechtswidrig beschaffte beweismittel vor gericht zugelassen werden.
So, wie ich das verstanden habe, ist ein Richter verpflichtet, ohne Einwilligung erfolgte Aufzeichnungen zu ignorieren und so zu tun, als gäbe es sie einfach nicht. Wenn Du einen Paragraphen weißt, der das umschifft, dann immer her damit.
man sollte die Links, die man so verbreitet, schon auch verstanden haben.
Link Nr. 1 beschäftigt sich mit der Verwertung im Strafprozess ist also hier unbrauchbar, ebenso Link Nr. 3, der österreichisches Recht behandelt.
Im unter Nr. 2 verlinkten Fall gibt es eine Revisionsentscheidung des BGH, welche die Rechtsanwendung des OLG Koblenz als unzutreffend beurteilt und nur in absoluten Ausnahmefällen die Verwertung von unerlaubten Mitschnitten als Beweismittel im Zivilprozess in Aussicht stellt.
dass den artikel aus österreich heranzuziehen falsch war sehe ich ein, mein fehler.
die anderen stützen ganz klar meine aussage. ich habe von vorneherein geschrieben, dass sie verwendet werden KÖNNEN, zu dem konkreten fall hier habe ich keinen bezug genommen. auch habe ich nicht explizit von mitschnitten mit diktiergeräten gesprochen sondern ganz allgemein von rechtswidrig beschafften beweismitteln. du kannst ja mal selbst nachgoogeln und dann wirst du eine menge entsprechender fälle finden. ich habe hier nur dir erstbesten ausgewählt.
Nur hilft dann deine Aussage dem Thread nicht weiter, denn im Strafprozess gelten andere Regeln als im Zivilprozess, das zeigt die unterschiedliche Handhabung solcher vermeintlichen Beweismittel ja deutlich.
so, ich habe jetzt zusätzlich ein Gespräch mit den Leuten geführt, welches per Diktiergerät aufgenommen wurde. Hilft das bei einem späteren Gerichtsverfahren oder wird das nicht anerkannt?
nein ich habe die Leute über die Aufnahme nicht informiert und die Information ist umfangreich. Denke wenn ich das mitteile wird die nötige Information beim Gespräch fehlen. Mal schauen was dabei rauskommt, melde mich wieder wenns weiter geht.
Setz dem Schuldner schriftlich eine Frist (=Mahnung) mit der Drohung, bei fruchtlosem Ablauf zum Anwalt zu gehen (stichwort: Herausforderungslage, was im Zweifel dafür sorgt, dass du die Anwaltskosten als Schaden geltend machen kannst). Das schickst du ihm als Einschreiben ohne Rückschein. Das wird deinen Anwalt, wenn du einen konsultieren musst, schonmal freuen.
lg
edit: Vergiss die Email, da wird der Zugang schwer zu beweisen sein.
Nebenbei lässt sich das ja mit der 4.000€ Forderungs-Tour verbinden, nur ne Email taugt nix (Zugang dürfte schwer nachweisbar sein). außerdem besteht ja die Möglichkeit, dass der Schuldner dann die Mahnung durch ein AG (was ein Anwalt normalerweise macht, der dann aber den richtigen Betrag wählen wird) genauso ignoriert, was zum Versäumnisurteil (bzw richtigerweise zu einem Vollstreckungsbescheid) führt. Nur dass das Mahnverfahren durch AG meist bei Verzug sinnvoll wird, was einer vorangehenden Mahnung (und Fristablauf der Mahnung) bedarf.
Ich hoffe, ich konnte soweit verständlich erläutern, was mein gutgemeinter Tipp bezwecken sollte .