Schulden eintreiben

Solange er nix beweisen kann kann der Schuldner sich über das Geld freuen und muss es nicht zurückzahlen.
 
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Rach78 schrieb:
Kann doch mal passieren dass man ausversehen vergessen hat aufzulegen ode rnicht? ;)

Auch wird dabei ja nix mitgeschnitten. Die Kumpels im Auto waren halt neugierig und haben einfach mitzugehört. Nen Mitschnitt mag vor Gericht vielleicht nicht erlaubt sein doch kann mir nicht vorstellen dass man den Zeugen dann den Mund verbieten kann zu berichten was sie gehört haben.

Auch Zeugen, die ein Telefonat "nur" mitgehört haben sind vor Gericht nicht zulässig, sofern es keine Einwilligung zum mithören gab, da das Persönlichkeitsrecht ein sehr hohes Gut ist. Ausnahmen sind nur "zulässig, wenn das Interesse einer Beweiserhebung höher wiegt, als das Persönlichkeitsrecht." Das dürfte in so einem Fall wohl nicht gegeben sein. [Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 09.10.2002, Aktenzeichen: BvR 1611/96 und 1 BvR 805/98] Quelle

Ich denke, der Versuch mit der Email in Verbindung mit einem Kontoauszug ist wohl am ehesten als Beweis anzusehen. Noch besser wäre natürlich ein Schriftstück, das der Schuldner noch unterschreibt oder unter Zeugen bestätigt, dass er noch Geld schuldet.
 
Naja dann spricht aber nichts dagegen nen "Freund" mitzunehmen der im selben Raum dann sich befindet oder im Nebenraum wenn die Tür offen ist
Nur mal ne hypothetische Überlegung.
 
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Rach78 schrieb:
ne ich versteh das Prinzip nicht.

Selbst wenn MIR nen Anwalt schreibt und Geld verlangt muss ich darauf nicht reagieren! Was wollen Kläger und Anwalt dann machen? Wenn sie Geld von mir sehen wollen dann brauchen sie auch Beweise.

Sonst könnte ja jeder Anwalt daher kommen und beliebigen Leuten einfach ne Frist wegen irgendetwas setzen und wenn die abgelaufen ist dann Geld verlangen.

Der TE hat ja ne SMS, ein paar halbgare Zeugenaussagen, en Kontoauszug, das sollte mEn reichen, dass der Schuldner sich exkulpieren muss / es versuchen wird.

Rach78 schrieb:
Natürlich kann er seine Anwaltkosten geltend machen und am Ende zurückverlangen aber auch nur dann wenn bewiesen werden kann, dass der Kläger tatsächlich Geld verliehen hat.

soweit ich den Thread überflogen habe, hat der TE die Zahlung nicht fällig gesetzt. Folglich wäre JETZT der Gang zum Anwalt u.U. eine freiwillige handlung, damit eine Aufwendung und könnte nicht als Schaden (neben der Primärpflicht) geltend gemacht werden (sondern nur anstatt). Daher ab Fälligkeit --> Herausforderungslage und damit erst die Möglichkeit eines Schadens, der geltend gemacht werden kann. Und das sollte man schriftlich haben. Daher halte ich deine Aussage oben für bedenklich.

Rach78 schrieb:
Solange er nix beweisen kann kann der Schuldner sich über das Geld freuen und muss es nicht zurückzahlen.

Und auf diese Dummheit des Schuldners spekuliere ich, wenn er die Mahnung vom AG bekommt (die ein Anwalt idR anleiert) und keinen Widerspruch einlegt. Folge wäre ein "Säumnisurteil", das auch noch vollstreckbar ist.
 
Und auf diese Dummheit des Schuldners spekuliere ich, wenn er die Mahnung vom AG bekommt (die ein Anwalt idR anleiert) und keinen Widerspruch einlegt. Folge wäre ein "Säumnisurteil", das auch noch vollstreckbar ist.

na ok das kapier ich. Aber funktioniert halt auch nur dann wenn seine "Beweise" die er da hat ausreichen.

Wenn die nicht reichen ist er machtlos
 
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Rach78 schrieb:
na ok das kapier ich. Aber funktioniert halt auch nur dann wenn seine "Beweise" die er da hat ausreichen.

Wenn die nicht reichen ist er machtlos

mWn wird in einem AG Mahnverfahren kein materielles Recht geprüft, sondern lediglich ein Anspruchsvorwurf weitergereicht (und soweit ich das in Erinnerung habe, wird auch nur von nem Rechtspfleger dieses auf Vollständigkeit überprüft). Wenn der Anspruchsgegner dem nicht entgegenwirkt, wird die Forderung also relativ schnell vollstreckbar (nach dem Motto: 1. bei fehlerhaftem Anspruch wäre ja eine Berufung möglich und 2. wenn der Anspr.Gegner nichts einwendet, dann wird der Anspr.steller schon Recht haben)! Erst wenn der Anspruchsgegner widerspricht, kann der Anspruchssteller ( im dem Fall der TE) entweder eine Klage einreichen (wo es zur Beweisführung kommt) oder es sein lassen.

Das ist zwar ne fiese Sache, aber ein notwendiges Mittel, um die Gerichte zu entlasten.

edit: was quatsch ich mir den mund fusselig, hier ists ja im wiki relativ ausführlich aufgeführt: http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
 
Zuletzt bearbeitet: (wiki nachtrag)
mWn wird in einem AG Mahnverfahren kein materielles Recht geprüft, sondern lediglich ein Anspruchsvorwurf

das ist aber noch was anderes. Ich war ja noch bei dem Brief von dem Anwalt.
 
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von meiner Seite gibts neues:

- ein ausgeliehenes miniPC kaputt gemacht -> Schaden ca. 300,-€
- 4. Handyverträge(ca. 200,-/monatlich) hat sie noch am laufen -> find ich "schwachsinnig" aber nicht mein Problem
- alte Schulden

ja das wars erstmal, sammele weiter Beweise. Ich gebe den Leuten noch paar Monate, dann mach ich ernst.
 
Wie heißt es so schön, "beim Geld hört die Freundschaft auf". Hat schon seine Gründe, wenn eine Bank zum Geldausleihen nicht in Frage kommt ;)
 
aklaa schrieb:
Ich gebe den Leuten noch paar Monate, dann mach ich ernst.
vergiss nicht den kuchen im märz zum 1jährigen ;)

warum machst du nicht JETZT ernst? "noch ein paar monate".... und dann wieder ein paar monate? und noch ein paar monate?
am anfang hörte sich das noch dringend an, jetzt ist auf einmal zeit ohne ende... naja. man gewöhnt sich wohl auch an aussenstände -.-
 
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