Schweigepflicht verletzt?

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ranzen

Gast
Hallo CB'ler,

Habe mal eine Frage bezüglich der ärztlichen Schweigepflicht.

Im StGB ist sie in §203 folgendermaßen geregelt:
(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als Arzt [...] anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Meine Frage lautet:

Patient ist bei Arzt X in Behandlung. Arzt Y (Betriebsarzt eines potentiellen Arbeitgebers) hat Zweifel an der Tauglichkeit des Patienten, eine Ausbildung zu beginnen und fordert Arzt X auf, eine schriftliche Bestätigung über die Eignung des Patienten für den Beruf auszustellen. Arzt X handelt nicht wie aufgefordert, sondern kontaktiert Arzt Y telefonisch und tut ihm seine Meinung über die Eignung des Patienten kund, ohne die Krankheit genau zu benennen.
Macht sich Arzt X hier strafbar, oder handelt er im Rahmen des Gesetzes korrekt?
 
In der Regel unterschreibst du irgendein Formular, wenn du zum Betriebsarzt gehst und entbindest diesen von der Schweigepflicht. Der Betriebsarzt soll schließlich dem Arbeitgeber Auskunft über deinen Gesundheitszustand geben können.
Wenn du so etwas unterschrieben hast, schau dir nochmal an, was da genau drin steht.

Ohne Zustimmung darf dein Hausarzt mMn keine Auskünfte erteilen.
 

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