Selbst gekündigt aufgrund von Krankheit, Resturlaub strittig

youngbuck89

Lt. Commander
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Moin Leute,

Ich bin seit 08/23 krank geschrieben und mittlerweile ausgesteuert. Mein gesundheitliches Problem erlaubt es mir nicht mehr, weiter in meinem bisherigen Job zu arbeiten, weswegen ich fristgerecht zum 30.04.25 aus gesundheitlichen Gründen gekündigt habe. Zum Ende raus werde ich meinen "Resturlaub" noch nehmen, so weit ein ganz normaler Ablauf.

06/24 wurde mir mitgeteilt, dass ich noch 50 Tage Urlaub habe. Meines Wissens nach darf Urlaub nicht mehr verfallen, wenn man keine Möglichkeit hatte, diesen zu nehmen. Heute kam ein Brief von der Zentrale per Post, in dem steht, dass ich noch 36 Tage Urlaub habe. (Mein normaler Jahresurlaub beträgt 36 Tage, da 6 Tage Woche).

Ich bin jetzt kein Profi, was sowas angeht, kann das so hinkommen, dass über irgendein Schlupfloch mein Urlaub doch anteilig verfallen ist? Ich habe nicht damit gerechnet, dass der Urlaub nun geringer ausfällt, als es noch Mitte 2024 der Stand war.
 
Ich persönlich (!) würde das einem Arbeitsrechtler überlassen.
 
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Grundsätzlich darf Urlaub nicht verfallen, wenn du ihn wegen Krankheit nicht nehmen konntest. Allerdings gibt es eine gesetzliche Begrenzung oder eben das "Schlupfloch" wie du sagtest: Nach aktueller Rechtsprechung (EuGH und BAG) kann Urlaub nach 15 Monaten verfallen, wenn du dauerhaft arbeitsunfähig warst.

Da du seit 08/23 krank bist, könnte das für deinen Resturlaub aus 2023 relevant sein. Dieser würde dann zum 31.03.2025 verfallen. Falls du also im Juni 2024 noch 50 Tage hattest, könnten seitdem 14 Tage aus 2023 weggefallen sein.

Ist der Brief den du bekommen hast eine Urlaubsabrechnung oder nur eine Auflistung deines Urlaubes? Wenn es keine Abrechnung ist, würde ich im ersten Schritt erst einmal genau diese anfordern, daraus geht dann hervor wie dein Urlaub im Detail berechnet wurde.
 
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Da kommt es auch stark auf die Formulierungen im Arbeitsvertrag an.

Ich kann nur eine Rechtsberatung bei einem Anwalt empfehlen.
Ich habe das im letzten Jahr in Anspruch nehmen müssen, da gibt es interessante Feinheiten.
 
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Normal verfällt Urlaub nicht, es spielt aber eine Rolle was in deinem Arbeitsvertrag steht und ob es eine Regelung über den Tarifvertrag gibt. Warst du vor der Kündigung dauerhaft krank und konntest den Urlaub nicht nehmen? Ob da die 15 Monate Regel angewandt werden darf kann dir nur Fachkundiges Personal sagen.
So gerne man dir hier weiterhelfen will, ich glaub richtig zielführend können das nur die zuständigen Personaler die dir eine Übersicht über deinen urlaubsanspruch geben können. Ein kompetenter Betriebsrat, bei der Durchsetzung und die kennen die urlaubsregelungen meist ganz gut. Und zu guter letzt wäre ein Anwalt für Arbeitsrecht die richtige Anlaufstelle. Da wäre Rechtsschutz von Vorteil, arbeitsrechtschutz ist auch oft beim gewerkschaftsbeitrag mit drin.
Bist du denn nach der Krankheit arbeitsunfähig?
Meist ist ein aufhebungsvertrag besser als selbst kündigen. Du brauchst auch eine Attest von Arzt das du dauerhaft arbeitsunfähig bist, sonst kommt die 3 Monate speerfrist vom Arbeitsamt wo es auch kein Geld gibt
 
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Lass dir aufschlüsseln wie die auf die Werte kommen, dann kann man weiter schauen.
 
Wie groß ist die Firma denn? Meine Erfahrung ist, das sowas "rechtssicherer" ist, je größer die Buden werden. Ansonsten ist natürlich auch Betriebsrat (soweit vorhanden) eine gute Anlaufstelle.
Letzte Instanz ist sicherlich ein Fachanwalt dafür. Würde aber erstmal auf die Begründung vom Unternehmen warten, wie sich der Urlaub zusammensetzt.
 
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat zuletzt 2022 und 2023 in unionsrechtskonformer Auslegung die nationalen Grundsätze des Urlaubsrechts weiter angepasst: Urlaubsansprüche verjähren nur noch, wenn der Beschäftigte zuvor über seine Ansprüche aufgeklärt worden ist. Für Urlaubsabgeltungsansprüche kann aber anderes gelten.

Du solltest die genauen Berechnungen der Personalabteilung daher hinterfragen und bei Unklarheiten eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.
 
Khaotik schrieb:
Wie groß ist die Firma denn? Meine Erfahrung ist, das sowas "rechtssicherer" ist, je größer die Buden werden.
Also meine Erfahrung aus einem großen Internationalen Konzern, können das nicht bestätigen. Die Abrechnung macht halt irgendeine Subfirma, die nicht unbedingt fehlerfrei arbeiten. Letztens hat sich z.B. bei einigen ein Minus vor den verbleibenden Urlaubstagen eingeschlichen, die Aufregung war groß ;)

Aber ein Betriebsrat hilft hier natürlich um das schnell zu eskalieren und richtigstellen zu lassen.

Urlaub bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit ist aber ein komplexes Thema. Es gibt da immer wieder Begründungen vor dem Arbeitsgericht, dass man keinen Urlaub benötigt, wenn man sowieso nicht arbeiten kann und sich aufgrund der Arbeitsunfähigkeit sowieso erholen muss. Bei dir wirkt es ja auch so als ob du den Urlaub nicht mehr konsumieren könntest (weil die AU wird ja nicht von einem Arzt aufgehoben werden um Urlaub nehmen zu können)? Also ginge es um eine etwaige Auszahlung?
 
youngbuck89 schrieb:
Mein gesundheitliches Problem erlaubt es mir nicht mehr, weiter in meinem bisherigen Job zu arbeiten, weswegen ich fristgerecht zum 30.04.25 aus gesundheitlichen Gründen gekündigt habe.
Ein Tipp von mir: Überlass das kündigen dem Arbeitgeber. Ansonsten bekommst du kein ALG und wichtig du musst dich innerhalb der Sperrzeit selbst privat versichern.
Froki schrieb:
Du solltest die genauen Berechnungen der Personalabteilung daher hinterfragen und bei Unklarheiten eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.
Bist du denn Gewerkschaftsmitglied? Dann hast du Anspruch auf anwaltliche Vertretung.
hallo7 schrieb:
Aber ein Betriebsrat hilft hier natürlich um das schnell zu eskalieren und richtigstellen zu lassen.
Das würde ich auch empfehlen: Wende dich an deinen Betriebsrat.
Nazrael schrieb:
Nach aktueller Rechtsprechung (EuGH und BAG) kann Urlaub nach 15 Monaten verfallen, wenn du dauerhaft arbeitsunfähig warst.
Fast richtig: Es sind 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres (siehe BAG-Urteil vom 07.08.2012 (Az. 9 AZR 353/10)).
Unter Umständen ist dies sogar noch darüber hinaus möglich. Denn damit Urlaub überhaupt rechtmäßig verfallen kann, muss der Arbeitgeber betroffene Angestellte rechtzeitig in die Lage versetzen, offenen Resturlaub – potenziell noch vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit – wahrzunehmen. So besagt es das EuGH-Urteil vom 22.09.2022 (Rechtssachen C-120/21, C-518/20, C-727/20).
 
Imhoteph schrieb:
nsonsten bekommst du kein ALG und wichtig du musst dich innerhalb der Sperrzeit selbst privat versichern.
Nein. Das schreibt zum Beispiel die Techniker:

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Außnahme ist, wenn er eine Abfindung erhält, dann muss er sich "freiwillig Pflichtversichern".
 
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Sorry, dass ich mich erst so spät melde, Leute. Ist aktuell eine Menge los.

In der Tat ist es leider richtig, was mir die Zentrale mitgeteilt hat und nun kenne ich auch die Begründung dafür. Im Arbeitsvertrag kann ein Arbeitgeber die Mitnahme von Urlaub ins Folgejahr, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus geht, ausschließen, was in meinem Arbeitsvertrag tatsächlich auch so festgehalten ist.

D.h. mein Jahresurlaub ist deutlich höher, als es das Gesetz im minimum verlangen würde und diese Zusatztage sind nicht ins neue Jahr mitzunehmen.
 
Du könntest trotzdem noch mit dem Betriebsrat klären ob es einen übergeordneten Tarifvertrag gibt indem das Thema resturlaub geklärt ist
 
Was im Arbeitsvertrag drinsteht kann allerdings auch rechtswidrig und somit ungültig sein. Der einzige der dir hierbei wirklich weiterhelfen kann ist ein Awalt für Arbeitsrecht. Da würde ich an deiner Stelle schon 100-200 Euro mal in die hand nehmen für ein Beratungsgespräch, wenn der Urlaubswert deutlich über diesem Betrag liegt, was hier der Fall sein dürfte.
Ansonsten hilft auch die Gewerkschaft weiter falls du in einer bist. Da kostet die Beratung durch den Gewerkschaftsanwalt meistens gar nichts.
 
D0m1n4t0r schrieb:
Was im Arbeitsvertrag drinsteht kann allerdings auch rechtswidrig und somit ungültig sein.
So etwas soll vorkommen.

youngbuck89 schrieb:
Im Arbeitsvertrag kann ein Arbeitgeber die Mitnahme von Urlaub ins Folgejahr, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus geht, ausschließen, was in meinem Arbeitsvertrag tatsächlich auch so festgehalten ist.
Das ist zulässig. In einem Arbeitsvertrag kann die Mitnahme von Urlaubstagen ins Folgejahr, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehen, ausgeschlossen werden, sofern diese Vereinbarung im Arbeitsvertrag klar und verständlich formuliert ist.
 
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Imhoteph schrieb:
Ein Tipp von mir: Überlass das kündigen dem Arbeitgeber. Ansonsten bekommst du kein ALG und wichtig du musst dich innerhalb der Sperrzeit selbst privat versichern
Das muss bei gesundheitlichen Gründen nicht der Fall sein mit der Sperre.

Solltest du dir den Urlaub auszahlen lassen - bekommst du für die Tage jedoch kein ALG1(!)

Ausnahme - du bekommst Krankengeld

Versichert bist du jedoch in jedem Fall.
 
Wer aus gesundheitlichen Gründen kündigt, bekommt keine Sperrzeit, sofern der Arzt vor der Kündigung bescheinigt dass die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden sollte.
 
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