Selbstmontage Möbel - Keine Gewährleistung?

Lord-D

Lieutenant
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Okt. 2009
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Hallo,

mal wieder eine etwas rechtlich Frage. Habe mir im April für meinen ersten Umzug Möbel gekauft (Tisch, Rollcontainer, Schlafzimmerschrank und Matrazen).

Habe alles mit meinem Vater ordentlich verbaut (bis auf den Tisch, der ist mit einer Delle angekommen). Musste dann noch die Schubladen (weil zu kleine geliefert) und eine Kleiderstange reklamieren. Naja man würde sagen, dies ist noch im vertretbaren Rahmen.

Letzte Woche bemerkte ist, dass im Kleiderschrank an der Innenseite ein langer Riß entstanden ist (vom Schaniere, in Höhe einer Schraube) bis zur gegenüberliegenden Kante.
Dieser Riß war nach dem Zusammenbau und auch 4 Wochen später noch nicht da, weil ich diese Schranktür jeden Tag öffne und mir sowas aufgefallen wäre.

Jedenfalls habe ich dies reklamiert und war total sauer, dass ich soviel reklamieren musste. Die Sachbearbeiterin des Möbelhauses meinte, ich habe bei Selbstmontage schlechte Karten, weil ich ja die Schraube zu fest angezogen haben könnte (habe nachweislich keinen Akkuschrauber benutzt, habe auch gar keinen). Sie würde (nur mit Beweisfoto) versuchen zu reklamieren, sieht aber keine allzugroße Hoffnung darin. Außerdem muss Sie nicht beweisen, dass ich den Schrank "falsch" montiert habe.

Ich kenne mich bei Gewährleistung von Möbeln bei Selbstmontage nicht aus, ist diese Aussage der Sachbearbeiterin aber richtig? Der Schrank hat knapp 900 Euro gekostet.
 
bis 6 Monate nach kauf gilt beweislast umkehr, d.h. das schäden die bis dahin auftretten, so gewertet werden, das sie schon beim kauf vorlagen

So besagt § 476 BGB, dass bei Schäden, die sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang an einer Sache zeigen, vermutet wird, dass die Sache bereits vor Gefahrübergang mangelhaft war, sofern es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Dies bedeutet, dass bei einer Reklamation innerhalb von sechs Monaten ab Kauf der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache beim Kauf frei von Mängeln war.

dann noch erklären was verbrauchsgüterkauf ist ...

Gemäß der Definition in § 474 BGB ist Verbrauchsgüterkauf der Kauf einer beweglichen Sache durch einen Verbraucher (§ 13 BGB) als Käufer von einem Unternehmer (§ 14 BGB) als Verkäufer.

ich glaube kaum, das das möbel haus, vor waren ausgabe ihre möbel auspacken und anschauen ob fehler sind ... du hast gute karten

knall die leute da zu mit paragraphen und rechtsgrundlagen, die meisten brechen dann ein und die leute da haben so gut wie keine ahnung von bürgerlichem recht.

mein tip, den text hier etwas abändern - so das ein brief draus wird und hin da !
 
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Ja, kann ich machen wenn ich heute wieder heim komme.

Zu mir sagte die Sachbearbeiterinn aber, auch das mit der Beweislastumkehr, was anderes. Dies ist Selbstmontage und das kann man nicht reklamieren. Ich meine hey, ich kaufe einen Fernseher, stelle ihn und er geht nicht. Verkäufer sagt, sorry du hasst ihn selbst aufgestellt, keine Gewährleistung^^
 
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Ich denke mal, da wirst du mit dem Schrank schlechte Karten haben, da er ja im heilen Zustand geliefert wurde, wie du selbst geschrieben hast. Selbst wenn du es über einen Anwalt laufen lassen würdest, würde letzten Endes Aussage gegen Aussage stehen.

Ob du einen Akku-Schrauber benutzt hast oder nicht, ist ja egal.

So wie ich das sehe, kannst du nur auf Kullanz des Möbelhauses hoffen.

@acty: Schön und gut, aber wenn er es der Dame auch so erklärt hat, dass der Schrank heil geliefert wurde und auch heil war nach der Montage, kann man schlecht von einem Lieferschaden ausgehen. So hat er es zumindest ja auch hier geschrieben.
 
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aha. naja und was ist das für ein "riss", nur ein oberflächlicher? aber kein echtholz der kasten?

der name des möbelgeschäfts wäre interessant - hatte im schlafzimmer beim kasten damals das problem, dass die tür zu kurz war. hat ewig gedauert bis ich ne neue bekommen hab... danke XXXLutz....
 
Laden was das Möbelzentrum Birkenfeld in Pforzheim. Laut Aussage das zweitbeste Möbelhaus mit Reklamationsansprüchen.
 
Natürlich sehr schwer zu beurteilen, aber all zu viel Hoffnung würde ich mir nicht machen.
 
da er ja im heilen Zustand geliefert wurde

sag nicht, du hast diese aussage zu dem möbel haus gemacht ... dann is GAME OVER
 
Doch hab leider die Aussage gemacht, dass der Schrank in Ordnung war und ich letzte Woche den Riß entdeckt habe. Naja, wenn es nicht klappt mit der Reklamation, dann werde ich damit leben müsse und
dann das letzte Mal dort eingekauft haben.
 
Naja, in dem Fall ist es echt deine eigene Schuld. Bei so was darf man NIE sagen, dass es heil geliefert wurde. Das klingt ja für das Möbelhaus nach "Ich hab meine Möbel geschrottet, tauscht ihr sie mir um?"

Da würde dir jedes andere Möbelhaus auch keinen Umtausch bieten.
 
Naja wenn er nach 5 Monaten einen Riss im Inneren des Schrankes bemerkt hat, obwohl der ja einwandfrei geliefert wurde ist auch Game Over.

Ich würde auch an einen Fabrikationsfehler denken, wenn durch eine hohe Spannung ein Riss überhaupt entstehen kann.

"aber kein echtholz der kasten?"

Daran habe ich auch direkt gedacht.
 
bild machen, da hin fahren, vor ort klären

erreichste mehr mit und hast glück jmd zu erwischen, der ahnung hat, wie ein Riss entstehen kann ^^
und das oben zu herzen nehmen, niemals die schuld sofort selbst eingestehen

einfach auf "stumpf" schalten ... und raushauen *kann ja ja wohl nicht sein, das ein schanier sich so verbiegt, das er einen riss verursacht* oder sowas ^^

-stumpf
-dreist
-nerven (im sinne von - nicht ruhe geben, bis es abgeschlossen ist)

klingt schlimm, ist aber so in der heutigen gesellschaft
 
Ne ist kein Echtholz. Gekauft habe ich die Möbel am 30.04.2011 (geliefert wurde Mitte Mai). Am 01.07.2011 habe ich die Schranktür bei Auffallen reklamiert. Naja, dann scheint es wirklich so zu sein.
 
Einfach dran halten was acty sagt. Ist die beste Methode und auch die mit den besten Chancen, die du jetzt noch hast.
 
Da bin ich mir zu 100% sicher. Der Händler kommt nicht aus der Gewährleistungspflicht, solange er dir keine nicht sinngemäße Benutzung nachweisen kann. Alles was im Rahmen der normalen Benutzung kaputt wird, ist ein Gewährleistungsfall. (und eine Schranktür wird mit Sicherheit kein Verschleißteil sien)

Naja, in dem Fall ist es echt deine eigene Schuld. Bei so was darf man NIE sagen, dass es heil geliefert wurde. Das klingt ja für das Möbelhaus nach "Ich hab meine Möbel geschrottet, tauscht ihr sie mir um?"

Da würde dir jedes andere Möbelhaus auch keinen Umtausch bieten.
Wenn das Motherboard "heil" geliefert wurde, aber dann nach 4 Monate Betrieb die Patschen streckt, kommt der Händler da auch nicht raus. Der Mangel einer unzureichenden Konstruktion (zu schwache Holzstärke oder zu billige Kondensatoren) bestand in beiden Fällen bereits beim Kauf --> eindeutiger Gewährleistungsfall.

Also ordentlich Druck machen - da kommen dir nicht raus.
 
acty schrieb:
stumpf
-dreist
-nerven (im sinne von - nicht ruhe geben, bis es abgeschlossen ist)

klingt schlimm, ist aber so in der heutigen gesellschaft

es gibt max 5 Dinge die ich bei der Bundeswehr gelernt habe (die man auch "braucht"), dass war eines davon :lol:
Ergänzung ()

Da bin ich mir zu 100% sicher. Der Händler kommt nicht aus der Gewährleistungspflicht, solange er dir keine nicht sinngemäße Benutzung nachweisen kann. Alles was im Rahmen der normalen Benutzung kaputt wird, ist ein Gewährleistungsfall. (und eine Schranktür wird mit Sicherheit kein Verschleißteil sien)


Zitat:
Naja, in dem Fall ist es echt deine eigene Schuld. Bei so was darf man NIE sagen, dass es heil geliefert wurde. Das klingt ja für das Möbelhaus nach "Ich hab meine Möbel geschrottet, tauscht ihr sie mir um?"

Da würde dir jedes andere Möbelhaus auch keinen Umtausch bieten.

Wenn das Motherboard "heil" geliefert wurde, aber dann nach 4 Monate Betrieb die Patschen streckt, kommt der Händler da auch nicht raus. Der Mangel einer unzureichenden Konstruktion (zu schwache Holzstärke oder zu billige Kondensatoren) bestand in beiden Fällen bereits beim Kauf --> eindeutiger Gewährleistungsfall.


das (bis auf den mobo vergleich) + meine rechtsgrundlagen oben + bild vor ortklärung
dann klappt das
-mach dir nen zettel wo das alles drauf steht fahr da hin und erkläre den das !
-selbiges nochmal in einem brief ! den per einschreiben & rückschein hin da !
bzw lässt den gleich da ! nicht vergessen formloses schreiben, unterschreiben lassen, das du den brief da bei Herrn / Frau XYZ da gelassen hast - unterschrift fertig
 
@Sherman123: Du übersiehst dabei aber wichtige Fakten. 1. Wir reden hier von einem Möbelstück und keinem Motherboard. 2. Das Möbelstück wurde selbst zusammengebaut. 3. Er hat selbst dem Möbelhaus gesagt, dass die Ware ordentlich geliefert wurde und bis vor kurzem auch heil war.

Da wird das Möbelhaus ziemlich sicher von Eigenverschulden ausgehen und wenn es dort keine Kullanz gibt (ziemlich wahrscheinlich, dass es bei der Schilderung keine geben wird), kann er es ja über einen Anwalt versuchen zu klären, aber dann versuch mal dem Möbelhaus zu beweisen, dass es mangelhafte Ware geliefert hat.

acty's Methode ist die einzige, die noch helfen könnte. Also unbedingt versuchen.
 
Nero Redgrave schrieb:
1. Wir reden hier von einem Möbelstück und keinem Motherboard. 2. Das Möbelstück wurde selbst zusammengebaut.
[...]
Er hat selbst dem Möbelhaus gesagt, ...
[...]
acty's Methode ist die einzige, die noch helfen könnte. Also unbedingt versuchen.

-mobo baue ich auch selbst in pc ein, kann paar wochen laufen und auch auch abschmieren
- wie gesagt könnte Game Over bedeuten, sei denn du hast noch nen Bonus Leben xD
- eine gute tat am tag :D

~> falls de Rechtschutzversicherung bürgerliches recht hast, damit ruhig drohen !
also im schreiben hinzufügen,

z.b. so
"Ich bitte um sofortoge Klärung meines Sachverhaltes, sollte dies nicht bis zum TT.MM.JJJJ geschehen, sehe ich mich gezwungen privatrechtliche Schritte einzuleiten."
 
Das mit dem MoBo kam eher daher, dass ein Schrank in meinen Augen nicht mit der Beanspruchung eines MoBo's zu vergleichen ist. ^^ Zumal es n meinen Augen schon einen starken Unterschied darstellt, ob ein MoBo nach 2 Wochen defekt ist oder ein Schrank aus Holz, der anfangs heil war. ^^
 
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