Server als Fortbildung steuerlich absetzbar?

Ebrithil

Lieutenant
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770
Hallo,

ich habe mal eine Frage an die Steuerexperten hier, undzwar arbeite ich aktuell in einer zwitterposition zwischen Developer & Admin.

Wenn ich mir jetzt privat einen Server anschaffe, den ich (unter anderem) zur Fortbildung, also ausprobieren neuer Software, Hyporvisor etc. nutzen würde, kann ich diesen dann irgendwie als Fortbildungskosten steuerlich geltend machen?
Und wenn ja, bis zu welchen Beträgen würde das gehen?

Viele Grüße
Ebrithil
 
Kommst du aktuell überhaupt über die Werbungskostenpauschale? Wenn nein, dann brauchst du dir keine Gedanken machen sondern einfach diese ansetzen.

Ist der Server teurer, dann musst du die Anschaffung begründen - berufliche Fortbildung - wird dann m.E. nach wie ein PC/Laptop behandelt der über 3 Jahre verteilt angesetzt wird.

Rechenbeispiel:
  • dein Server kostet 3.000 EUR
  • du kannst 1.000 EUR pro Jahr ansetzen
  • deine Steuerquote sind bspw. 25%
  • du bekommst vom Finanzamt je Jahr 250 EUR wieder
 
Wobei fraglich ist, ob das Finanzamt bei einer Überprüfung deiner Ansicht nach folgt, dass dies Werbungskosten sind. Weder brauchst du es zwingend für deine Arbeit (Arbeitsgerät) und eine Fortbildung sehe ich hier weniger, das sind entsprechende Kurse/Lehrgänge und keine Hardware die man zum rumprobieren nutzt. Ansonsten müsstest du nachweisen können, das dein rumprobieren dazu dient, deine "berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen". Das dürfte ohne zertifizierten Nachweis schwierig werden.

Ansonsten könnte ja jeder KFZ-Schrauber sein privates Schrauberprojekt als Fortbildung steuerlich abschreiben, das wäre dann nämlich auf dem exakt selben Weg begründbar.
 
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Mustis schrieb:
deine "berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen". Das dürfte ohne zertifizierten Nachweis schwierig werden.
Das mit dem Nachweis dürfte Tatsächlich schwierig werden. Das die berufliche Handlungsfähigkeit über privates "rumbasteln" im Admin bereich erhalten bzw erweitert wird ist aber meiner Meinung nach absolut der Fall.
Ohne mein privates Interesse und gebastel könnte ich nicht die Hälfte von dem was ich aktuell für die Arbeit brauche.
In einer idealen Welt hätte man für solche Dinge natürlich feste Zeit vom Arbeitgeber bekommen (bspw 1 Tag in der Woche) aber dafür muss man schon viel Glück haben.


Mustis schrieb:
Ansonsten könnte ja jeder KFZ-Schrauber sein privates Schrauberprojekt als Fortbildung steuerlich abschreiben, das wäre dann nämlich auf dem exakt selben Weg begründbar.
Dazu kann ich natürlich keine Qualifizierte Aussage machen, bin schließlich kein KFZ-ler aber ich denke, dass das nicht 100% vergleichbar ist, weil sich die Soft- & Hardware-Welt viel schneller verändert als der Aufbau von nem Auto. Da ist es mMn wesentlich schwerer immer Up2Date zu bleiben.
 
Der Punkt ist, Hardware als Fortbildung zu "verkaufen" dürfte dem FA nicht sonderlich gefallen. In dem Zusammenhang ist immer von Kursen/Schulungen/Lehrgängen die Rede, die auch entsprechend zertifiziert sind.
 
Sowas hatte ich befürchtet. Kurse liegen mir leider nicht, ich erarbeite mir die Dinge lieber eigenständig.
 
Die Frage ist ja, muss es zwingend ein Server jenseits von 1.000 EUR sein oder reicht nicht auch eine schmale (meinetwegen gebrauchte Kiste) für weniger als 500 EUR?
Solange du insgesamt ja nicht über die Werbungskostenpauschale kommst, will das Finanzamt eh keine Belege von dir sehen. Die Werbungskostenpauschale hast du ja auch jedes Jahr ... egal ob du was gekauft hast oder nicht.
 
Für mich wäre es auch denkbar, dass man zumindest einen Teil der Kosten als Werbekosten ansetzen könnte. Dass der Server nur zu rein beruflichen Zwecken gekauft wird, wird dem FA wohl schwer beizubringen sein. Da wird man sicher davon ausgehen ,dass du diesen auch Privat nutzt. Insofern wäre vll eine Anrechnung von 50% o.Ä. noch möglich. Kommt evtl auch auf deinen zuständigen Finanzbeamten an.
Mein Tipp vom Steuerberater: Wenn man seine Steuererklärung schön sauber abgibt, speziell die Aufstellung der Werbungskosten tabellarisch übersichtlich anfertigt, sind diese wohl eher geneigt mal Dinge durchgehen zu lassen. Das ist allerdings nur hörensagen. Ist so zumindest sein subjektiver Eindruck über die Jahre. Ich bin damit zumindest bisher immer sehr gut gefahren und konnte Sachen wie Laptop, PC, Bücher und Co. Immer in voller Höhe ansetzen. Selbst Verpflegungskosten für lange Studientage gingen durch^^
Mein Tipp wäre: Setze einen Teilbetrag an. Das lässt sich mMn noch begründen, dass du dich AUCH damit beruflich weiterbildest.
 
Ebrithil schrieb:
Sowas hatte ich befürchtet. Kurse liegen mir leider nicht, ich erarbeite mir die Dinge lieber eigenständig.
Wenn du den Server bei mir kaufst schreib ich dir auch Fortbildung auf die Rechnung. Das ist ja nur ne Frage des genauen Deals.
Pos1: "Primergy M2540 M5 - Education Offer 3 Jahre Überlassung für Test- und Schulungszwecke"
Pos2: "Nach Ablauf der Überlassung Übernahme zum Restwert gegen Vorkasse möglich"

Server gehen aber oftmals auch auf 5 oder sogar 7 Jahre. Unser Finanzamt wollte 5 Jahre erst nicht akzeptieren und wollte uns die neuen Server nur auf 7 Jahre abschreiben lassen.

Anyway, du kannst den Server sicher auch einfach so absetzen, aber nicht als Fortbildung sondern eben als Werbungskosten.
 
aha der TE will falsche Angaben in der Steuererklärung machen und h00bi möchte hier gleich Beihilfe zur Hinterziehung leisten.
Schon kriminell wie es hier zugeht.

Server kann man ganz normal als Rechner ansetzen und über 3 Jahre abschreiben, aber nicht als Fortbildung. Wer kommt auf so ne Steuerhinterziehungsnummer?
 
Leute, die das völlig unnötig komplizierte deutsche Steuersystem nicht verstehen.
 
NuminousDestiny schrieb:
aha der TE will falsche Angaben in der Steuererklärung machen
Bitte? Wo hast du den Käse denn herintepretiert? Wie ich bereits im ersten Beitrag geschrieben habe, werde ich den Server sowohl privat als auch für Weiterbildung nutzen.
 
Also wenn das FA schon unsere Asus Gaming Laptops absetzen lässt dann sollte nen Server einfacher sein.
Einfache Dell hätten es auch getan aber wir wollen zum "Arbeiten" nur das Beste 😀
 
Bei einer Betriebsprüfung evtl. nicht mehr so "lustig"

Es ist leider Realität das die Bearbeiter in der Veranlagung einfach überlastet sind, man hat kaum die Zeit genauer hinzuschauen. Die meisten Erklärungnen werdne automatisch geprüft und dann kommt es entweder Zufall oder weil was aufällig ist zum Bearbeiter
Der hat dann ein paar Möglichkeiten

  • ablehnen
  • Beleg nachfordern
  • durchgehen lassen und für nächstes Jahr Beleg anfordern (man muss meist vorab keine mehr einreichen)
  • durchgehen lassen
 
Betriebsprüfung bei einem einfachem Arbeitnehmer?
Da verrennst Du Dich wohl.
 
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brettler schrieb:
Bei einer Betriebsprüfung
Der TE will ja nicht seinen neuen Lego-Baustellenkran als Betriebsausgabe ansetzen. Insofern wird eine Betriebsprüfung bei einer Privatperson schwierig. Das läuft doch maximal auf eine genaue Prüfung seiner Steuererklärung inkl. aller Angaben hinaus.
 
Einfache Dell hätten es auch getan aber wir wollen zum "Arbeiten" nur das Beste 😀

Die Betriebsprüfung bezieht sich auf diesen Beitrag, weil das nach einem Betrieb klingt, der REst stimmt abe rauch so für AN.
 
Mach ich regelmäßig. Klappt wunderbar (Softwareentwickler). Einmal sollte ich schriftlich eine Begründung abgeben, diese wurde akzeptiert und seitdem fragt niemand mehr :)
 
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