"Sieg" für "Europe vs. Facebook"

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
O

Oktanius

Gast
Irische Datenschutz-Behörde legt ersten Bericht zu „facebook.com“ vor! Erster Erfolg der österr. Studenten gegen Facebook!​


Die irische Datenschutzbehörde hat nach 22 Anzeigen der österreichischen Studentengruppe („europe-v-facebook.org“) eine umfangreiche Betriebsprüfung von „Facebook Ireland Ltd“ durchgeführt. Dabei wurden zwei mehrtägige Untersuchungen in Facebook’s Europazentrale in Dublin durchgeführt. Ein erster Bericht liegt nun vor:
Bericht. Die Ergebnisse des Berichts decken sich über weite Strecken mit den von uns angezeigten Vergehen gegen den Europäischen Datenschutz. Wir sind überaus glücklich über diesen ersten Schritt:

  • Facebook muss den über 40.000 Nutzer, die eine Kopie der Datensätze verlangt haben alle Daten herausgeben. Inklusive z.B. den Gesichtserkennungsdaten und allen anderen im Hintergrund gespeicherten Daten.
  • Facebook muss seine Datenschutzrichtlinien in vielen Punkten ändern und verbessern.
  • Facebook darf Nutzerdaten nur noch beschränkt für gezielte Werbung verwenden.
  • Die Datennutzung von „Social Plug-Ins“ wie zB. der „Like-Button“ darf nur mehr sehr eingeschränkt vorgenommen werden. „Tracking“ von Nutzern mittels des „Like-Buttons“ darf nicht (mehr) vorgenommen werden.
  • Die Nutzerbilder dürfe nicht mehr für die Werbung gewisser Produkte eingesetzt werden, wenn der Nutzer nicht ausdrücklich zustimmt.
  • Die Nutzer müssen eine Möglichkeit erhalten Daten wirklich zu „löschen“. Bisher wurden gelöschte Daten weiter von Facebook behalten.
  • Nutzer dürfen nicht mehr ohne deren Zustimmung zu Gruppen hinzugefügt werden.
  • Inaktive oder deaktivierte Profile müssen gelöscht werden wenn der Nutzer lange Zeit nicht mehr online war.
  • Von IP-Adressen welche via Social-Plugins gesammelt werden müssen die letzten die Zahlen gelöscht werden.
  • Eingaben im „Suche“-Feld auf Facebook müssen nach maximal 6 Monaten gelöscht werden.
  • Wenn Nutzer die Werbungen anklicken darf diese Information nicht länger als 2 Jahre gespeichert werden.
  • Nutzerdaten müssen gelöscht werden wenn die Registrierung auf facebook.com nicht zu Ende geführt wurde.
  • Bei Anwendungen („Applications“) dürfen die Nutzer Daten von Dritten (z.B. Freunden) nur noch limitiert an die Anwendung weiterleiten.
  • Bei Anwendungen („Applications“) muss Facebook die Datenschutzbedingungen des Anbieters überprüfen.
  • Die Gesichtserkennung auf Facebook wurde illegal aktiviert. Alle Nutzer müssen nun erneut zustimmen.
  • Facebook muss sicherstellen, dass Mitarbeiter nur die Daten zu Gesicht bekommen die für ihre Arbeit unbedingt notwendig sind. Bisher gibt es kein solches System bei Facebook.

:evillol::evillol::evillol:

---> http://europe-v-facebook.org/DE/MELDUNG_DE.pdf



Wie sieht eure Meinung zu den Erkenntnissen der irischen Datenschutzbehörde aus?
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben