theblade
Commodore
- Registriert
- Jan. 2006
- Beiträge
- 4.264
Hey Leute.
Sind folgende Klauseln im Mietvertrag zulässig?:
- [..]Die Beseitigung von Rohrverstopfung bis zum Hauptabflussrohr sowie die Reinigungsarbeiten
bei Renovierung übernimmt der Mieter auf seine Kosten.
- [...]Der Mieter übernimmt ohne Rücksicht auf Verschuldung die Kosten für kleine Instandhaltung / Kleinreparaturen bis zu 75,00€ im Einzelfall an folgenden Teilen der Mietsache soweit diese dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind:
Instandhaltungsgegenstände für Elektrizität (einschließlich Wohnungsklingel, Wasser, Heiz und Kocheinrichtungen, Dunstabzugshauben, Fenster- und Türverschlüsse sowie Verschlusseinrichtungen von Fenster, Rollladenbänder und -riegel.
Die Verpflichtung zu Übernahme des Kosten mehrerer derartigen Instandhaltungen / Kleinreparaturen beschränkt sich auf maximal 75 % einer Monatsmiete innerhalb von 12 Monaten beginnend mit dem Tag nach Abschluss einer solchen Instandhaltungsmaßnahme / Reparatur.
Was meint ihr?
Gerade die 1.Sache mit der Rohrverstopfung stößt etwas sauer auf und hatte ich bisher in keiner meiner Mietverträge. Oder wird dies durch "Punkt2" mit den max. 75€ ebenfalls begrenzt? denn ansonsten könnte es ein fass ohne Boden werden.
Sind folgende Klauseln im Mietvertrag zulässig?:
- [..]Die Beseitigung von Rohrverstopfung bis zum Hauptabflussrohr sowie die Reinigungsarbeiten
bei Renovierung übernimmt der Mieter auf seine Kosten.
- [...]Der Mieter übernimmt ohne Rücksicht auf Verschuldung die Kosten für kleine Instandhaltung / Kleinreparaturen bis zu 75,00€ im Einzelfall an folgenden Teilen der Mietsache soweit diese dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind:
Instandhaltungsgegenstände für Elektrizität (einschließlich Wohnungsklingel, Wasser, Heiz und Kocheinrichtungen, Dunstabzugshauben, Fenster- und Türverschlüsse sowie Verschlusseinrichtungen von Fenster, Rollladenbänder und -riegel.
Die Verpflichtung zu Übernahme des Kosten mehrerer derartigen Instandhaltungen / Kleinreparaturen beschränkt sich auf maximal 75 % einer Monatsmiete innerhalb von 12 Monaten beginnend mit dem Tag nach Abschluss einer solchen Instandhaltungsmaßnahme / Reparatur.
Was meint ihr?
Gerade die 1.Sache mit der Rohrverstopfung stößt etwas sauer auf und hatte ich bisher in keiner meiner Mietverträge. Oder wird dies durch "Punkt2" mit den max. 75€ ebenfalls begrenzt? denn ansonsten könnte es ein fass ohne Boden werden.
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