Smartphone nach Reperatur wieder defekt. Reperaturmangel, Gewährleistung?

cc_aero

Lt. Junior Grade
Registriert
Juli 2013
Beiträge
509
Hallo liebe Leute,

ich habe etwa über einer Woche das Display meines Smartphones (Sony Xperia Z2; 1,5 Jahre alt) geschrottet (Glasbruch + Defekt Touchfunktion).

Da ich derzeit keinen Kopf dafür habe mir ein neues Handy zu suchen und ich mit dem sehr zufrieden war, habe ich das Sony zu einem Handyshop im Ort zu Reperatur gebracht. Die Reperaturkosten haben € 180 ausgemacht. Die Reperatur dauerte 3 Tage.

Beim anschalten des Gerätes, nach dem ich es abgeholt habe, hab ich gleich mal gemerkt das die Farben des Display total "grottig" waren (ziemlicher Blaustich, schlechter Rot-Ton). Ich habe die Farben dann mit dem Weißabgleich von Android etwas korregiert und hab erst mal über den Mangel hinweggesehen.

Vor ein paar Tagen habe ich bemerkt das die halbe Front rechts unten etwa 1/2mm über das Gehäuse abgehoben ist - ich hab auf die Stelle leichten Druck mit dem Finger ausgeübt und ZACK ... das neue Display bricht über die ganze breite ... Touchfunktion auch wieder ohne Funktion.
Zusätzlich habe ich auch bemerkt das die Glasrückseite am gesamten rechten Rand ebenfalls etwa abgehoben ist und sich auch "hineindrücken" lässt.

Kann ich davon ausgehen das die Reperatur hier sehr schlampig ausgeführt wurde? Kann ich Nachbesserung auf kosten des Handyshops fordern (Gewährleistung auf die Reperatur oä) ?

Wenn sich der Shop weigert - hätte ich irgendwelche rechtlichten Möglichkeiten (Rechtschutzversicherung vorhanden)?
180 für eine Reperatur zu zahlen, die dann 1 Woche hält, ist mir schon etwas zuviel :freak:

Leider ist der Shop jetzt bis Anfang September aufgrund Urlaubes geschlossen :mad:

Danke schon mal, für eure Hilfe
 
Sowas schaut man sich gleich beim Abholen genau an, denn nun werden die sehr wahrscheinlich behaupten Du hättest es kaputt gemacht und dann steht Aussage gegen Aussage.
 
Naja ... in dem Fall hätt mir das (abgesehen von den Displayfarben) nicht viel geholfen, da ich das abheben der Teile auch erst eine Woche später gemerkt habe.

Ich vermute halt, das die Teile nicht gut verklebt wurden und so sich erst nach einigen Tagen unter täglicher Belastung angefangen haben zu heben.

Ähnlich war es beim Smartphone meiner Freundin (Nexus 5), das wurde zur Reperatur eines Displayschadens eingeschickt und ein paar Wochen begann sich der Display ebenfalls immerweiter abzulösen. - Hier stellt sich die Kosten und Schuldfrage jedoch nicht, das das Gerät versichert war.

Habe ich also irgendwelche Möglichkeiten mein "Recht" einzufordern. Speziell auf der Rückseite (die sich auch abhebt aber noch nicht gebrochen ist) sieht man ja somit das geschlampt wurde oder?

Zieht hier nicht das gewöhnliche Gewährleistungsrecht (inkl. Beweispflicht in den ersten 6 Monaten für die "Verkäufer")?
 
Das Problem wird sein, das sie sagen werden, wenn das Display etwas absteht, dann hätten sie zu uns kommen sollen, dann hätten wir uns das nochmal angeguckt, und nachgebessert. Das du aber versucht hast das Display selber reinzudrücken und es dabei beschädigt hast, dafür ist der Shop nicht verantwortlich und wird zu Recht die Gewährleistung auf die Reparatur ablehnen.
Ich weiss das ist extrem ärgerlich, und ich kann deinen Unmut nachvollziehen, aber du hättest da echt nciht drauf rumdrücken sollen, sondern nochmal hingehen.
 
Ich würde da natürlich auch nicht zu schnell nachgeben; auch leichter Druck mit dem Finger darf solchen Schaden nicht verursachen. Wie weit man sich damit um seine Gewährleistungsrechte bringt, ist auch noch mal weit entfernt. Nur einen Zahn muss man leider gleich ziehen: Die Beweislastumkehr gilt nicht für Werkverträge. Die hätte man sich höchstens erhalten, wenn man die "Abnahme" der Sache in dieser Form verweigert, soweit sich ein Mangel ja bereits abzeichnete.
 
Zurück
Oben